Allgemeines Getöse auf Seiten der Guten Parteien – Bündnis der Guten Parteien für eine verfassungswidrige Abberufung des missliebigen Ministerpräsidenten – Der Landtag pariert und entmachtet sich selbst – Im Befehlsmodus der Bundeskanzlerin, Parlamente als Akklamationsorgane – Erosion des Rechtsstaates hauptsächlich aus zwei Gründen – Die Pöbelhaftigkeit unserer Parlamente und des politischen Betriebs – Dem Niedergang der Demokratie und des Rechts folgt historisch zwangsläufig die Gewaltherrschaft
Ein Gastbeitrag von Dr. iur. Menno Aden
In diesen Tagen haben wir im Thüringer Landtag mit der Wahl eines Überraschungskandidaten der FDP etwas erlebt, was mit seinen Folgen (z. B. Rücktritt der CDU-Vorsitzenden) weit über den konkreten Fall hinausweist. Man hat ein Epochengefühl – hier zeigte sich eine Krankheit unseres Staates, und wir zweifeln, ob sie zu heilen ist.*)
Allgemeines Getöse auf Seiten der Guten Parteien
1. Die AfD-Fraktion war nach allen Regeln des Verfassungsstaates befugt, an der Wahl des Ministerpräsidenten mitzuwirken. Da Personalentscheidungen geheim sind, war auch nicht einmal sicher, ob die für den FDP- Kandidaten abgegebenen Stimmen wirklich von der AfD stammten. Theoretisch konnten die Guten Parteien (= alle, die nicht AfD sind, also auch die Linkspartei!) für diesen gestimmt haben. Nicht wahrscheinlich, aber möglich. Die Tatsache, dass der FDP-Kandidat eine Mehrheit mit den Stimmen der Bösen Partei (= AfD) errungen hatte, führte zu einem allgemeinen Getöse auf Seiten der Guten Parteien.
Bündnis der Guten Parteien für eine verfassungswidrige Abberufung des missliebigen MP
Die Verfassung zeigt einen sehr einfachen Weg, um einen missliebigen Ministerpräsidenten zu entfernen – die Abwahl. Dieser Weg wurde aber von den Guten nicht eingeschlagen. Der neu gewählte Ministerpräsident wurde beschimpft, verdächtigt usw. und zum sofortigen Rücktritt aufgefordert. Es entstand ein Bündnis aller Guten Parteien, welche sich auf eine verfassungswidrige Abberufung des Ministerpräsidenten einigten – Boykott, Drohungen, Diffamierungen. Ein Telefonanruf aus Afrika, wo sich die völlig unzuständige Bundeskanzlerin gerade befand, verbot den Vollzug dieser Wahl.
Der Landtag pariert und entmachtet sich selbst
Der thüringische Landtag hätte nun fraktionsübergreifend aufstehen und sich diesen Übergriff verbitten müssen. Stattdessen – der Landtag pariert und hat sich selbst entmachtet. Weder im Bundestag noch in den Medien, die alle auf der Seite der GUTEN Parteien stehen, erhebt sich Protest!! Damit wurde ein Konsens aufgekündigt, welcher seit der Aufklärung über oft schmerzhafte Zwischenschritte errungen und im Grundgesetz festgeschrieben wurde:
- Achtung der Meinungsfreiheit des Andersdenkenden
- Vorrang des Rechtes vor der Exekutive
Im Befehlsmodus der Bundeskanzlerin, Parlamente als Akklamationsorgane
2. Das kommt aber eigentlich nicht überraschend. Seit etwa 15 Jahren schlägt Exekutive die Legislative. Die wichtigsten Entscheidungen, welche in Deutschland während dieser Zeit getroffen wurden (z.B. Energiewende, praktische Aufhebung des Asylrechtes, Abschaffung der Wehrpflicht, Währungspolitik) kamen im Befehlsmodus der Bundeskanzlerin zustande – ohne Mitwirkung des Bundestages! Dieser wurde nur hinterher zur Genehmigung von Entscheidungen herangezogen, die praktisch nicht mehr rückgängig gemacht werden konnten. Und wir nehmen das hin. Die Parlamente sind zu Akklamationsorganen entartet.
Erosion des Rechtsstaates hauptsächlich aus zwei Gründen
3. Es muss aber nicht die Machtbesessenheit der Amtsinhaberin sein, die zu dieser Erosion des Rechtsstaates geführt hat. Diese liegt in der Natur der Sache, hauptsächlich aus zwei Gründen:
- Der Bundestag wird immer größer. Das führt zwangsläufig zu einem Niveauverlust. Das war ein schon von den römischen Cäsaren und später wieder von Napoleon angewendeter Trick, um diese Gremien schleichend zu entmachten.
- Die meisten Mandatsträger haben keine fachliche und menschliche Befähigung. Um Fahrlehrer zu sein oder eine Dauerwelle zu legen, braucht man eine Berufsausbildung. Der einzige Berufsstand, in welchem man ohne jegliche Ausbildung und ohne jeglichen Qualifikationsnachweis zu verantwortungsvollen Stellungen gelangen kann, ist der des Politikers. Dann fungieren dort Leute, die trotz mehrerer Anläufe kein Examen und auch sonst keinen Beruf haben, während der große Hoffnungsträger der SPD immerhin mal Schulsprecher war.
Die Pöbelhaftigkeit unserer Parlamente und des politischen Betriebs
Die Pöbelhaftigkeit unserer Parlamente und überhaupt des politischen Betriebes zeigt sich auch vielfach in der flegelhaften und ordinären Sprache, derer sich viele Politiker bedienen. Das wissen wir seit langem – aber es ändert sich nichts. Das System steht dagegen. In diesem System braucht man keine. abweichenden Meinungen. Deswegen sage ich voraus, dass es den GUTEN Parteien schon bald gelingen wird, die AfD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Bisher besteht zwar die Meinung, dass die AfD verfassungsrechtlich unbedenklich ist, ein Verbotsantrag also keine Aussicht hätte. Aber ich sage voraus: Ein Verbotsantrag wird kommen, und das Bundesverfassungsgericht wird dem auch entsprechen! Ab einer gewissen Rangstufe sind alle unsere Richter politisch „legitimiert.” Man wird nicht Bundesrichter, ohne einer GUTEN Partei nahezustehen oder, erfolgversprechender, anzugehören. Bei den Richtern des Bundesverfassungsgerichts ist das ausnahmslos der Fall.
Dem Niedergang der Demokratie und des Rechts folgt historisch zwangsläufig die Gewaltherrschaft
Ergebnis: Damit kommt man zu einer Überlegung, welche sich nach den Erfahrungen der Geschichte leider aufdrängt. Auf den Niedergang der Demokratie und des Rechts folgt geschichtlich zwangsläufig erst die autoritäre Herrschaft, in der das Recht noch scheinbar geachtet wird. Da stehen wir heute. Auf diese folgt die Gewaltherrschaft, wo das Recht ganz offen gebrochen wird. So gesehen müssen wir hoffen, dass Frau Merkel noch lange über uns herrscht. .
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*) Der Beitrag ist zuerst auf der Web-Seite des Autors (www.dresaden.de) am 11. Februar 2020 erschienen. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt. Eine lesenswerte Ergänzung von einem namentlich nicht genannten Autor zu dem Beitrag finden Sie hier.
Prof. Dr. iur. Menno Aden (Jahrgang 1942, Abitur 1962) hat Rechtswissenschaften in Tübingen und Bonn studiert (1963 bis 1967), wurde 1972 in Bonn promoviert, war in den Jahren 1971/72 Senior Research Officer am Institut für Rechtsvergleichung der Universität von Südafrika, war beruflich tätig in der Energie- und Kreditwirtschaft und von 1994 bis 1996 Präsident des evangelisch-lutherischen Landeskirchenamtes in Schwerin, dann bis 2007 Professor an der FH für Ökonomie und Management in Essen. Verheiratet, fünf Kinder. Er hat neben seiner Lehrtätigkeit zahlreiche Schriften im Bereich Bank-, Wirtschafts- und internationales Recht verfasst, auch theologische Schriften und Bücher zu anderen Themen. Aus dem „Klappentext“ seines Buches: „Etliche berufliche Einsätze in aller Welt führten ihn immer wieder zu der Frage, wie es den Vereinigen Staaten von Amerika gelingen konnte, über viele Kriege hinweg zur imperialen Macht aufzusteigen, anderen Nationen – wie zum Beispiel Deutschland – aber den Ruf eines „Störenfrieds der Weltordnung“ anzuhängen.“ Weiteres über Aden siehe hier.