Weg mit dem Soli – ganz weg

Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft: Höchste Zeit, ihn zu stoppen – Das Bundesverfassungsgericht soll ihn einkassieren – Einstiger Verfassungsrichter Papier: Mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar – Verfassungsrechtler Kube: In keiner Weise mehr zu rechtfertigen – Der Bund läuft Gefahr, erhebliche Steuern zurückzahlen zu müssen – Der Rest-Soli wird nicht nur von den Bestverdienern erhoben – Sein Ende ist nicht absehbar

Die „Soli-Uhr“ zeigt an, was der Fiskus seit Beginn 2020 rechtswidrig kassiert. Fotoquelle: INSM

Mit Steuern haben wir üble Erfahrungen: Bisherige steigen, neue kommen hinzu, und alle führen ein Dauerleben. Als allseits bekanntes Beispiel für ein Dauerleben ist der Dauerbrenner die Sektsteuer – im Fiskaldeutsch Schaumweinsteuer. Erhoben wird sie seit 1902 und sollte die kaiserliche Kriegsflotte finanzieren helfen. Diese Flotte gibt es bekanntlich nicht mehr, nur noch die Bundesmarine. Die aber hat von der Steuer noch keinen direkten Heller gesehen. Die Politiker-Denke dahinter: Macht nix, einstiger Zweck belanglos – wer sich Schaumwein leistet, kann sich auch die Sektsteuer leisten. Dumm nur, dass es nicht unsere einzige Steuer ist. Eine davon kennen wir als den „Soli“ – amtlich Solidaritätszuschlag, ergänzend erhoben auf alle finanziellen Erträgnisse erstmals 1991/92, zunächst befristet auf je ein halbes Jahr, dann von 1995 an unbefristet, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu stemmen. Auch diesen Soli, derweilen immerhin ein Vierteljahrhundert alt, sollen wir so bald noch immer nicht loswerden. Beschlossen hat der Gesetzgeber von 2021 an nur eine Entlastung, keine Abschaffung. Deshalb läuft jetzt die Kampagne, seit 1. Januar 2020 sei der Soli verfassungswidrig. Deren Ziel lautet: Weg mit ihm, ganz weg. Recht so.

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