Die tödlichen Drohnenangriffe von deutschem Boden auf Ziele in fremde Länder – Ein OVG-Urteil wirft auf sie ein Schlaglicht – Deutschland darf die Einsätze zwar nicht verhindern, muss sich aber vergewissern, ob sie nicht gegen Völkerrecht verstoßen – Ein FAZ-Kommentar dazu und ein Leser-Kommentar zum Kommentar – Dient Ramstein wirklich der deutschen Sicherheit? – Die Ergebenheit des Vasallen in sein Los
Was auch ein Hegemon nicht dürfen sollte, nimmt er sich trotzdem und ungestraft heraus. Vom amerikanischen Militärstützpunkt im rheinland-pfälzischen Ramstein aus lenken die Vereinigten Staaten tödliche Drohnenangriffe auf Ziele in fremden Staaten. Wohl befassen sich deutsche Gerichte mit der Frage, ob Deutschland dafür eine Mitverantwortung trägt, schon seit einigen Jahren. Aber Klagen – sei es von Anwohnern, sei es von Opfern – blieben diesbezüglich bislang ohne Erfolg. Anders jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster. Drei Jemeniten hatten vorgebracht, 2012 bei einem Drohneneinsatz Angehörige verloren zu haben. Ich beziehe mich hierbei auf einen Bericht in der FAZ.*) Danach muss Deutschland den USA zwar nicht untersagen, den Ramstein-Stützpunkt zu nutzen – ihn also weiterhin dulden, weil es dazu auch verpflichtet worden ist – aber es muss sich vergewissern und nachforschen, ob die USA bei diesen Einsätzen das Völkerrecht wahrt. Das Gericht sieht „offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, dass zumindest ein Teil der Einsätze gegen das Völkerrecht verstößt. Die FAZ hat diese Entscheidung kurz kommentiert, einer ihrer Leser in einer Zuschrift Anstoß daran genommen.
Der Leser Prof. Dr. iur. Menno Aden schreibt im Begleittext zu seinem eigenen Kommentar: „Liebe Freunde! Den folgenden Leserbrief habe ich der FAZ geschickt. Es st bedauerlich, dass man sich bei dieser nach wie vor angesehensten Zeitung „für Deutschland“ (wie sie im Untertitel heißt) immer wieder fragen muss, in wessen Sold sie steht. Die Aussichten, dass mein Leserbrief veröffentlicht wird, sind wie bei allen Themen dieser Art sehr gering. So erlaube ich mir, diesen alternativen Vertriebsweg zu nutzen. Einer evtl. Weiterverbreitung steht daher nichts im Wege.“ Der ich hiermit folge.
Selbstverständlich kann ein deutscher Richter über Völkerrechtswidrigkeit entscheiden
Der Text von Adens Zuschrift lautet: „Ihr Kommentar sagt unter ‚Lebensfremd’: ‚Man muss viel Selbstvertrauen haben, wenn man als deutscher Richter glaubt beurteilen zu können, ob ein bewaffneter Konflikt im fernen Jemen dem Völkerrecht entspricht.’ Wie das? Völkerrecht ist ein Recht, das einheitlich für die ganze Welt gilt. Selbstverständlich kann ein deutscher Richter darüber befinden, ob eine bestimmte Handlung des eigenen oder eines anderen Staates hier oder irgendwo auf der Welt dem Völkerrecht entspricht. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind nämlich gemäß Art. 25 Grundgesetz Bestandteil auch des deutschen Rechtes. Eine ganz andere Frage ist, ob ein bestimmter imperialistischer Staat, dessen Botschafter in Deutschland sich wie der Hochkommissar einer Besatzungsmacht aufführt, sich an das Völkerrecht hält. Das ist in fast allen Fällen, die letzthin gemeinkundig wurden, klar zu verneinen.“ Ich selbst füge hinzu: Ausgespart bleibt, was Deutschland zu unternehmen hat und zu unternehmen in der Lage ist, falls es einen Völkerrechtsverstoß feststellte.
In Ramstein liegen die amerikanischen Atombomben
Aden weiter: „Unser deutsches Problem ist, dass dieser imperialistische Staat, der bei uns völlig unverfroren Spionage betreibt und Mobiltelefone abhört, in Ramstein eine exterritoriale Basis hat, welche nur scheinbar zu Deutschland gehört. Ich hatte einmal das Zufallsprivileg, in Ramstein mit einer Militärmaschine zu landen. Ich behaupte und erwarte gerne Widerspruch: Nach Ramstein hat nicht ein einziger deutscher Hoheitsträger Zutritt! Rechtlich haben wir da nichts zu sagen! In Ramstein liegen die amerikanischen Atombomben, welche Russland und andere Staaten bedrohen. Von dort werden auch die Drohnen gesteuert, die uns u.a. den Rechtsstreit mit zivilen Opfern aus dem Jemen eintragen. Ramstein ist ein Überbleibsel des Zweiten Weltkriegs und ein Zeichen dafür, dass die erwähnte imperialistische Macht leider weiterhin nicht ganz darauf verzichtet, bei uns Besatzungsmacht zu sein.“
Was sonst noch am FAZ-Kommentar auszusetzen ist
Auszusetzen ist an dem FAZ-Kommentar allerdings noch weiteres. Dort liest man nämlich auch dies: „Über die amerikanischen Drohneneinsätze, die es nicht nur in diesem Konfliktgebiet gibt, ist in der Regel nicht allzu viel bekannt; Präsident Trump hat kürzlich sogar die Berichte über zivile Opfer abgeschafft, die bisher einmal im Jahr veröffentlicht wurden. Aber selbst wenn man dem Oberverwaltungsgericht Münster folgen wollte, stellt sich die Frage, wie der deutsche Staat prüfen soll, ob die Einsätze der Amerikaner, für die (angeblich) Daten über Ramstein geleitet werden, rechtens sind. Die Vorstellung, dass die Bundesregierung über Einzelheiten solcher Operationen Auskunft in Washington erhalten könnte, ist lebensfremd. Und erst recht nicht werden sich die Amerikaner in die Einsatzführung hineinreden lassen. Immerhin, selbst die Münsteraner Richter erkennen an, dass Drohnenangriffe im Grundsatz legitim sind. Sie können sogar der deutschen Sicherheit dienen, muss man hinzufügen.“
Die Ergebenheit des Vasallen in sein Los
Ob sie wirklich der deutschen Sicherheit dienen, lässt sich durchaus bezweifeln. Für etwaige amerikanische Angriffsopfer (vielleicht Russland?) wird diese exterritoriale USA-Exklave das erste Ziel ihres Gegenschlags sein – mit (je nach Waffengang) zerstörerischen Folgen nur in Deutschland, aber nicht in den USA. Und wenn die Richter äußern, dass Deutschland den Vereinigten Staaten das Nutzen der Basis Ramstein nicht untersagen muss, dann bedeutet das doch überhaupt nicht, dass die Richter Drohnenangriffe von dort aus für legitim, sondern allenfalls für legal erklärt haben. Und wenn sich für den FAZ-Kommentator die Frage stellt, wie der deutsche Staat prüfen soll, ob jene von Ramstein – wirklich nur angeblich? – geleiteten amerikanischen Einsätze rechtens sind, dann ist die Antwort schlicht die: Natürlich kann er das prüfen, er darf es nur nicht. Und täte er es trotzdem, könnte er eine Entscheidung, sie seien nicht rechtens, gegen den Hegemon nicht durchsetzen. Eben deshalb hat der Kommentator nur in zweierlei recht: erstens, dass sich die Amerikaner in ihre Einsatzführung nicht hineinreden lassen; und zweitens, dass die Vorstellung, die Bundesregierung könne in Washington über Einzelheiten solcher Operationen Auskunft erhalten, lebensfremd ist. So spiegelt der Kommentar wider, was gegenüber einem Hegemon tunlich ist: die Ergebenheit des Vasallen in sein Los.
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*) FAZ vom 20. März 2019 auf Seite 1, 6 und 8 sowie FAZNet hier.
Ich denke zu diesem Thema ist Alles ! gesagt und geschrieben ! Ich verweise auf die Ausführungen Egon Baars , auch KEIN verfechter der deutschen Einheit in der Jungen Freiheit 2011 zu den , Kanzlerbriefen „!!!!! Bei Foschepoth zu Besatzungsrecht und der Realität der UN Feindstaatenclausel etc !! Solange die UN Mitgliedsstaaten nicht mehrheidlich die bezüglichen Paragraphen gestrichen haben bleiben die USA Besatzungsmacht !! Bei dieser Regierung , im Europa des Walter Hallstein sage ich :, Gott sei dank mit Tramp!““-Wer will Amerika hindern ?? Soviel Größenwahn kann es doch garnicht geben !!!!