Die tödlichen Drohnenangriffe von deutschem Boden auf Ziele in fremde Länder – Ein OVG-Urteil wirft auf sie ein Schlaglicht – Deutschland darf die Einsätze zwar nicht verhindern, muss sich aber vergewissern, ob sie nicht gegen Völkerrecht verstoßen – Ein FAZ-Kommentar dazu und ein Leser-Kommentar zum Kommentar – Dient Ramstein wirklich der deutschen Sicherheit? – Die Ergebenheit des Vasallen in sein Los
Was auch ein Hegemon nicht dürfen sollte, nimmt er sich trotzdem und ungestraft heraus. Vom amerikanischen Militärstützpunkt im rheinland-pfälzischen Ramstein aus lenken die Vereinigten Staaten tödliche Drohnenangriffe auf Ziele in fremden Staaten. Wohl befassen sich deutsche Gerichte mit der Frage, ob Deutschland dafür eine Mitverantwortung trägt, schon seit einigen Jahren. Aber Klagen – sei es von Anwohnern, sei es von Opfern – blieben diesbezüglich bislang ohne Erfolg. Anders jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster. Drei Jemeniten hatten vorgebracht, 2012 bei einem Drohneneinsatz Angehörige verloren zu haben. Ich beziehe mich hierbei auf einen Bericht in der FAZ.*) Danach muss Deutschland den USA zwar nicht untersagen, den Ramstein-Stützpunkt zu nutzen – ihn also weiterhin dulden, weil es dazu auch verpflichtet worden ist – aber es muss sich vergewissern und nachforschen, ob die USA bei diesen Einsätzen das Völkerrecht wahrt. Das Gericht sieht „offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, dass zumindest ein Teil der Einsätze gegen das Völkerrecht verstößt. Die FAZ hat diese Entscheidung kurz kommentiert, einer ihrer Leser in einer Zuschrift Anstoß daran genommen.