Der Hegemon in Ramstein

Die tödlichen Drohnenangriffe von deutschem Boden auf Ziele in fremde Länder – Ein OVG-Urteil wirft auf sie ein Schlaglicht – Deutschland darf die Einsätze zwar nicht verhindern, muss sich aber vergewissern, ob sie nicht gegen Völkerrecht verstoßen – Ein FAZ-Kommentar dazu und ein Leser-Kommentar zum Kommentar – Dient Ramstein wirklich der deutschen Sicherheit? – Die Ergebenheit des Vasallen in sein Los

Was auch ein Hegemon nicht dürfen sollte, nimmt er sich trotzdem und ungestraft heraus. Vom amerikanischen Militärstützpunkt im rheinland-pfälzischen Ramstein aus lenken die Vereinigten Staaten tödliche Drohnenangriffe auf Ziele in fremden Staaten. Wohl befassen sich deutsche Gerichte mit der Frage, ob Deutschland dafür eine Mitverantwortung trägt, schon seit einigen Jahren. Aber Klagen – sei es von Anwohnern, sei es von Opfern – blieben diesbezüglich bislang ohne Erfolg. Anders jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster. Drei Jemeniten hatten vorgebracht, 2012 bei ei­nem Droh­nen­ein­satz An­ge­hö­ri­ge ver­lo­ren zu ha­ben. Ich beziehe mich hierbei auf einen Bericht in der FAZ.*) Danach muss Deutschland den USA zwar nicht untersagen, den Ramstein-Stützpunkt zu nutzen – ihn also weiterhin dulden, weil es dazu auch verpflichtet worden ist – aber es muss sich ver­ge­wis­sern und nach­for­schen, ob die USA bei diesen  Ein­sät­zen das Völ­ker­recht wahrt. Das Gericht sieht „of­fen­kun­di­ge tat­säch­li­che An­halts­punk­te“ da­für, dass zu­min­dest ein Teil der Ein­sät­ze ge­gen das Völ­ker­recht ver­stößt. Die FAZ hat diese Entscheidung kurz kommentiert, einer ihrer Leser in einer Zuschrift Anstoß daran genommen.

Weiterlesen …Der Hegemon in Ramstein