An sich derjenige, der ihn beauftragt hat – Aber beim Kauf von Immobilien hapert es damit – Daher plant die SPD-Justizministerin Barley ein Gesetz, wie es für das Mieten für Wohnimmobilien schon besteht – Warum das Vorhaben Sinn macht und warum eigentlich nicht
Wir alle kennen die Redensart „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“. Man sollte meinen, dass sich dieses „Bestellerprinzip“ von selbst versteht. Aber beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist es so noch nicht, wenn es darum geht, wer den Makler bezahlt, der den Kauf bzw. Verkauf vermittelt hat. Hier wird mit der Maklerprovision (Courtage) in der Regel allein der Käufer belastet, auch wenn es der Verkäufer war, der den Makler mit dem Vermitteln der Veräußerung beauftragt hat. Wer zahlt, entscheidet die Marktlage. Die sieht auf dem deutschen Markt beim Erwerb von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen bekanntlich so aus, dass die Nachfrage in den Ballungsgebieten das Angebot übersteigt. Der Markt ist auf Seiten der Anbieter, Angebotsmarkt oder Verkäufermarkt genannt. Die Nachfrager stehen auf diesem Markt untereinander stärker im Wettbewerb als untereinander die Anbieter.
Auf so einem Angebotsmarkt wird die Maklerprovision meist dem Käufer aufs Auge gedrückt. Der schickt sich drein, weil er froh ist, das Begehrte bekommen zu haben. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will das ändern und hat dazu jüngst einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht das Bestellerprinzip am Immobilienmarkt auch beim Kauf und Verkauf vor. Bisher gibt es das nur beim Vermitteln von Mietobjekten für den privaten Bedarf. Barleys Ziel ist dabei nicht so sehr die Einheitlichkeit, sondern die Käufer von Kosten zu entlasten, vor allem die Käufer von Wohneigentum, jedenfalls dann, wenn diese nicht selbst den Makler mit Suche und Vermittlung beauftragt haben. Merkwürdigerweise gibt es gegen die einheitliche Regelung Widerstand.