Die Erosion von Demokratie und Rechtsstaat

Die Risse im Fundament – Politik über die Köpfe der Bürger hinweg – Das Rechtssystem untergraben von Moralisierung und Emotionalisierung – Entfremdung und Vertrauensverlust gegenüber der Rechtsprechung – Der Gesetzesstaat ist zu einem Richterstaat geworden – „Die Richter sind Diener, nicht Herren der Rechtsordnung“ – „Eine Ehe ist heute leichter auflösbar als ein Arbeitsverhältnis“ – Die Demokratietagung von Hans-Herbert von Arnim in Speyer

Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland lösen sich auf, zerbröseln, erodieren. Ihre Erosion findet seit langem statt, und nach allem, was wahrzunehmen ist, setzt sie sich fort. Politik wird über die Köpfe der Bürger hinweg gemacht, gerade dort, wo es um die Fundamente unserer christlich geprägten bürgerlichen Gesellschaft, der Zivilgesellschaft, geht – geprägt zudem auf Freiheit, Eigenständigkeit, Selbstverantwortung, Haftungsprinzip, Verlässlichkeit auf staatlichen Schutz der inneren und äußeren Sicherheit. Beispiele dafür sind Euro-Rettung, die Migrantenkrise, der Gender-Wahn, Ehe für alle, das Zerrütten der herkömmlichen Familie. Dass Risse diese Fundamente durchziehen, ist mit Augen zu sehen, mit Händen zu greifen, mit anderen Sinnen zu spüren. Damit befasst hat sich die 17. Speyerer Demokratietagung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, ausgerichtet vom Rechtswissenschaftler Hans-Herbert von Arnim.

Fragen, mit denen zur Tagung eingeladen worden war, lauteten: „Stimmt es, dass Spitzenpolitiker über der Agenda entscheiden und dem Parlament oft nur die formale Absegnung längst getroffener Entscheidung lassen? Wird dem Bürger verwehrt, mit dem Stimmzettel gute Politik zu belohnen und schlechte zu bestrafen, womit die Essenz der Demokratie infrage gestellt wäre, sowohl im deutschen wie im europäischen Raum? Stimmt es, dass in Deutschland und Europa auch bei Einhaltung des Rechts politische Opportunität vorherrscht? Trifft es zu, dass es der Rechtsstaat im Kleinen sehr genau nimmt, während im Großen Rechtsbrüche vielfach ungeahndet bleiben? Und gibt es Wege, möglichen Fehlentwicklungen entgegen zu wirken?“ Wer Hans-Herbert von Arnim kennt, auch seine vielen Bücher und seine Demokratietagungen, weiß: Es sind rein rhetorische Fragen. Um sie zu behandeln, hatte er wie stets namhafte Sachkundige aufgeboten, insgesamt neun, die in ebenso vielen Vorträgen von je einer halben Stunde erklärten fern von political correctness, was Sache ist.

Hans-Werner Sinn: Die EZB-Politik ist eine geduldete Usurpation der Macht

Der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Werner Sinn sieht in der Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) eine „geduldete Usurpation der Macht“. Er geißelte deren „Anmaßung“, sich über das Regelwerk der Euro-Währungsunion hinwegzusetzen und verschuldete Staaten und Banken mit hunderten von Milliarden Euro Zentralbankgeld  (als Geldschöpfung aus dem Nichts) zu finanzieren, um auf diese Weise den Euro zu retten. Jegliche Schuldendisziplin sei verloren gegangen, alle Dämme seien gebrochen. Bis 2016 sei der Stabilitäts- und Wachstumspakt 186mal verletzt und keine einzige Strafe verhängt worden. „Das Verlangen nach Geld in einer Demokratie ist unersättlich“, sagte Sinn. „Wir müssen zurück zum Haftungsprinzip als Selbstbremsung. Jeder muss dafür einstehen, was er tut. Und wir brauchen einen anderen Euro.“

Sinns fünf Maßnahmen für das Gesunden des Euro

Sinns Reformprogramm für das Gesunden des Euro enthält fünf Maßnahmen: Erstens eine „atmende Währungsunion“, zweitens eine Konkursordnung für Staaten, drittens eine Geldpolitik der EZB mit minimalem Risiko, viertens das Tilgen der Target-Verbindlichkeiten und fünftens eine Aufteilung der Stimmrechte im EZB-Rat nach Haftung und Größe der Mitgliedsstaaten. „Je früher wir auf die Bremse treten“, sagte Sinn, „umso besser, sonst zerbricht die Europäische Union.“ Jede Operation sei ein Risiko, aber mit Valium und Opium sei der Patient EU nicht zu heilen. Ferner sieht Sinn ein Reformprogramm für das Steuern der Migration von innen und außen vor. Und für das, „was Europa außerdem braucht“, nennt er europaweite Netze, einen europäischen Subsidiaritätsgerichtshof sowie eine gemeinsame Sicherheitspolitik mit gemeinsamer Armee. Erläuterungen zu diesem Reformprogramm lasse ich in einem zusätzlichen Beitrag folgen.

Was an EU-Freihandelsabkommen wie CETA zu kritisieren ist

Der Rechtswissenschaftler Wolfgang Weiß befasste sich mit der Frage, ob Freihandel Demokratie und Rechtsstaat gefährden könne. Er hatte dabei vor allem das Freihandelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada im Visier. Dabei geht es unter anderem um Handelshemmnisse aus nationaler Regulierung wie den Verbraucherschutz. Auch Weiß bemängelt, dass solche Abkommen für den EU-Verbraucherschutz nachteilig sein können. Ferner bedrohe der (für Investoren von außerhalb der EU) vereinbarte Investitionsschutz rechtsstaatliche Standards. Ebenfalls kritisch sieht Weiß die private Schiedsgerichtsbarkeit der Abkommen; dieser gerichtlichen Tätigkeit mangele es an demokratischer Legitimation. Und dafür, dass ein Abkommen wie CETA  v o r  ihrer formalen Ratifizierung vorläufig angewendet werde, sei nach dem Primärrecht keine Zustimmung des EU-Parlaments vorgesehen. Das gehe also am Parlament vorbei.

Wo es an der Rechtsstaatlichkeit bei Abkommen wie CETA fehlt

Für die Übertragung von Hoheitsrechten durch die EU auf völkerrechtliche Gremien sieht Weiß „implizite Grenzen“. Er verwies hierzu auf Artikel 290 (hier) und 218 mit den Absätzen 6 und 9  (hier)  des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie auf die Meroni-Judikatur des EuGH (hier). Gefahren für die Demokratie bestehen für ihn unter anderem darin, dass weitreichende Zuständigkeiten an die CETA-.Ausschüsse übertragen werden. Aber die vielen Details dazu hier auszubreiten, würde als zu umfangreich den Rahmen dieses Berichts sprengen. Ebenso die rechtsstaatlichen Bedenken, darunter die fehlende prozessurale Waffengleichheit, diskriminierende Sondergerichtsbarkeit für Unternehmen, Verletzung staatlichen Justizmonopols, fehlende Unabhängigkeit und Verfahrensöffentlichkeit als rechtsstaatliche Gebote, unzulässige Hoheitsübertragung auf gerichtsähnliche Spruchkörper wegen Beeinträchtigung der Auslegungszuständigkeit des EuGH für EU-Recht bzw. Unterlaufen der Vorlagepflicht nationaler Gerichte. Weiß hat an der Uni Speyer einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und lehrt vor allem Europa- und Völkerrecht.

Das Rechtssystem untergraben von Moralisierung und Emotionalisierung

Der Richter Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, schlug um sein Vortragsthema „Gefahren für Rechtsstaat und Demokratie in Europa“ einen großen Bogen. Er sprach über rechtliche Konfliktherde im Ausland (Türkei, Spanien, Osteuropa, dort besonders Polen, und Westeuropa), über Probleme des deutschen Rechtssystems, Rechtsbrüche der Politik, die Komplexität von Gesellschaft und Rechtssystem, die Schwächung des Rechtssystems durch parallele Bewertungsmaßstäbe (so gegenüber Migranten), kritische Entscheidungen der Politik und Justiz sowie anderes mehr. Geschwächt, eingeschränkt und untergraben werde das Rechtssystem durch Moralisierung, Emotionalisierung und dadurch, dass es durch andere Systeme (Beispiel Scharia) überlagert werde. Die Öffentlichkeit scheine sehr manipulierbar zu sein.

Entfremdung und Vertrauensverlust gegenüber der Rechtsprechung

Gnisa konstatiert, dass sich gegenüber Gerechtigkeit und Sicherheit eine Vertrauenskrise breitmacht, zum Beispiel dadurch, dass viele Migranten („Flüchtlinge“) Deutschland nach dem gesetzlichen Regelwerk sofort wieder verlassen müssten. Das aber geschehe nicht, und die Folge seien Unsicherheit und Vertrauensverlust gegenüber dem Rechtsstaat. Gnisa verweist auf die Kritik an zu milden Urteilen gegen Gesetzesverstöße durch Migranten. Zwischen Rechtsprechung und Öffentlichkeit stelle sich Entfremdung ein und Vertrauensverlust. Verantwortlich für diesen Verlust seien die Rolle der Medien, der Abstand zwischen Eliten und Bürgern, der Verlust der Vorbildfunktion, richterliche Unabhängigkeit und die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft. „Das Rechtssystem ist in die Defensive geraten.“ Gnisa hat das Buch geschrieben Das Ende der Gerechtigkeit – Ein Richter schlägt Alarm (Näheres hier).

„In der Rechtsanwendung keine Graubereiche entstehen lassen“

Lösungsansätze gegen die Fehlentwicklungen sieht Gnisa etliche, darunter diese: Die EU sei zu vereinfachen, weil zu kompliziert geworden, das Subsidiaritätsprinzip zu stärken, auch das EU-Parlament zu stärken. Er tritt ein für eine zeitliche Begrenzung der Amtszeiten von Politikern (Beispiel Merkel), für eine konsequente Rechtsanwendung („keine Graubereiche entstehen lassen“) und für ein Stärken des  Legalitätsprinzip, das in Deutschland bedeutet, dass Staatsanwaltschaft und Polizei zur Strafverfolgung verpflichtet sind, wenn sie von einer Straftat erfahren und der Verdacht eine Verurteilung wahrscheinlich macht (hier). 30 Prozent der Strafverfahren, so Gnisa, würden nach Ermessensentscheidung eingestellt. Bußgeldverfahren würden zu 100 Prozent durchgezogen, Strafverfahren nicht. Das missfalle den Bürgern. Das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten will Gnisa abgeschafft, die Selbstverwaltung der Justiz endlich eingeführt sehen. Deutschland sei in der EU das einzige Land ohne eine solche Selbstverwaltung.

Patzelt: Die Vertrauenslücke zwischen Bürgern und politischer Klasse schließen

Der Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt (Technische Universität Dresden) plädiert, obwohl „glühender Anhänger der parlamentarischen Demokratie“, auch für Bestandteile von direkter Demokratie. Aber er sieht solche plebiszitären Elemente nur als Ergänzung vor, mehr nicht. Patzelt: Bei einer Wahl gebe der Bürger seine Stimme ab, und vier Jahre lang habe er dann keine mehr. „Soll es dabei bleiben? Sollte man nicht Verbesserungen versuchen?“ Er hält es für wünschenswert, den Bürgern auch zwischen Wahlen die Möglichkeit zu geben, sich mit Entscheidungsautorität ins politische Geschehen einzumischen, nicht nur mit demütigen Anregungen und Wünschen. Die Vertrauenslücke zwischen Bürgern und politischer Klasse sei zu schließen. Aber „das Funktionieren unserer bewährten repräsentativen Demokratie“ dürfe nicht beeinträchtigt werden.

Patzelt für direkte Demokratie, aber nur in zwei Formen

Patzelt trug vor, welche Volksabstimmungen zur parlamentarischen Demokratie passen und welche nicht. Die passenden sind für ihn nur die Antragsinitiative und (wie in der Schweiz) das fakultative Referendum. Keineswegs soll der Bürger zu Volksabstimmungen über Sachfragen gerufen werden. Stattdessen soll es eine Volksabstimmung geben über ein Gesetz, das das Parlament bereits beschlossen hat, und zwar mit der gleichen Frage versehen sein, die auch bei der abschließenden Lesung eines Gesetzes im Parlament gestellt wird: Soll dieses Gesetz in Kraft treten – ja oder nein? Für diese Volksabstimmung ist eine Antragsinitiative mit einer verfassungsmäßig vorgesehenen Zahl von Unterschriften notwendig.

Wichtig für Patzelt: das fakultative gesetzaufhebende Referendum

Ergänzend könne man, so Patzelt, weiteres tun und die Durchschlagskraft von zivilgesellschaftlichen Thematisierungsinitiativen auch durch die Möglichkeit einer „Volksgesetzgebung“ steigern. Doch viel wichtiger ist für ihn das „fakultative gesetzesaufhebende Referendum“, und zwar für den Zweck, sowohl das Durchregieren einer Parlamentsmehrheit zu verhindern als auch die abstrakten Normenkontrollverfahren nicht länger als Normalfall dafür zu haben, einen parlamentarisch verlorenen Kampf gegen Gesetzesbeschlüsse vor Verfassungsgerichten fortzusetzen.

Ansprüche an Verfahren direkter Demokratie, wie sie Franz Decker formuliert

Eine gegenteilige Auffassung vertrat anschließend der Politikwissenschaftler Frank Decker (Universität Bonn).  Er versteht unter direkter Demokratie „alle durch die Verfassung oder sonstige Rechtsvorschriften ausgelösten Verfahren, in denen die stimmberechtigten Bürger politische Fragen unmittelbar selbst entscheiden oder auf die politische Agenda setzen“. Wer solche Verfahren einführen wolle, müsse den Nachweis führen, dass sie in das System hineinpassten und ihnen ein demokratischer Mehrwert innewohne. Dieses Mehrwertgebot setze voraus, dass die Plebiszite nicht nur eine symbolische Funktion erfüllten, sondern sie müssten tatsächlich politische Wirkung entfalten. Handele es sich bei der Direktdemokratie um ein in der Praxis nicht einlösbares Versprechen an die Bürger hält es Decker für ehrlicher und damit auch unter Legitimationsaspekten für besser, auf ihre Einführung zu verzichten.

Wann für Decker ein Mehrwert direktdemokratischer Verfahren vorliegt

Einen Mehrwert direktdemokratischer Verfahren sieht Decker nur dann, „wenn diese a) zu einer verbesserten Entscheidungsqualität im Sinne des Gemeinwohls (Output-Legitimation) und b) zu einem höheren Maß an Interessenberücksichtigung beitragen, die zugleich die Zufriedenheit mit dem politischen System vergrößert (Input-Legitimation)“. Aus der bisherigen Praxis in den deutschen Ländern und Kommunen gebe es für beides keine empirischen Belege. In der Schweiz lasse sich die größere Systemzufriedenheit tatsächlich nachweisen, doch fußten die Volksrechte dort auf historischen und kulturellen Bedingungen, die auf die Bundesrepublik nicht ohne weiteres übertragbar seien.

Mit Deckers hohen Hürden für plebiszitäre Elemente haben diese keine Chance 

Auch wendet Decker dies ein: „Kann das Volk – und das heißt de facto immer: eine Minderheit des Volkes – einen Volksentscheid herbeizwingen, hätte die Opposition (die parlamentarische wie die außerparlamentarische) .. die Möglichkeit, am Regierungsgeschehen über die ‚Hintertür’ der Plebiszite unmittelbar teilzunehmen. Das Gestaltungsmonopol der regierenden Mehrheit, auf dem das gewaltenfusionierende parlamentarische System gründet, würde dadurch aufgehoben. Dies gilt sowohl bei der ‚positiven’ Volksgesetzgebung, wo das Volk selber die Gesetze vorschlägt, als auch bei einer ‚Vetoinitiative’, wenn das Volk über ein vom Parlament bereits beschlossenes Gesetz eine Abstimmung verlangt.“  Mit diesen und etlichen anderen Einwendungen setzt Decker die Hürden so hoch, dass plebiszitäre Elemente bei ihm so gut wie keine Chance haben. Das zeigt auch der Titel seines Buches Der Irrweg der Volksgesetzgebung (hier). Danach kommen auf Bundesebene „nur solche Formen direkter Demokratie in Frage, die den Vorrang des Bundestags als Gesetzgeber unangetastet lassen“.

Für Sven Giegold ist das EU-Parlament stärker als öffentlich wahrgenommen

Über das EU-Parlament zwischen Zerrbild und Realität sprach der EU-Parlamentarier und Sprecher dort der Bündnis/Grünen Sven Giegold. Er stellte heraus, das EU-Parlament schaffe sich immer weitere parlamentarische Rechte, die Europäische Kommission müsse immer mehr auf das Parlament Rücksicht nehmen. Es stimme mit bei der personellen Besetzung der Kommission, und deren Mitglieder müssten sich vor ihrer Ernennung der parlamentarischen Befragung stellen. Initiativrechte habe das Parlament ebenfalls, zum Beispiel über den Anstoß an die EU-Kommission zu handeln. Auch andere Rechte des Parlaments zählte er auf, darunter das Ernennungsrecht für die personelle Besetzung der EU-Agenturen, teilweise auch das der Abberufung. Die Rechte des Parlaments seien zum Teil schon sehr stark, zum Teil allerdings noch defizitär und schwach. So könne es zum Beispiel die Rechtsverstoßkontrolle nicht durchsetzen.

Gegen weniger Subsidiarität, gegen eine Renationalisierung in der EU

Giegold hob hervor, dass alle Ausschuss-Sitzungen des Parlaments (anders als im Bundestag) öffentlich sind, auch deren Protokolle. In diesen Ausschüssen werde viel stärker „nach der Sache“ entschieden, weniger nach Partei- und Fraktionsangehörigkeit. Weniger Subsidiarität auf europäisch-globaler Ebene hält Giegold für falsch, er ist gegen eine Renationalisierung. Gleichwohl sei der Grundsatz „Was man dezentral regeln kann, soll man dezentral regeln“ richtig. Die Gründung der EZB findet er gut, um den Filz zwischen Banken und Großbanken aufzubrechen. Darauf, dass mit der EZB zusätzlicher Filz entsteht, ging er allerdings nicht ein, ihn mochte er wohl nicht sehen. Von der EZB sagte er, sie sei der Ausputzer für das, was Politiker nicht machten oder nicht machen könnten. Kritisch äußerte sich Giegold über die finanzielle Selbstbedienungsmentalität der EU-Parlamentarier.

Bernd Rüthers: Der Gesetzesstaat ist zu einem Richterstaat geworden

Der Rechtswissenschaftler Bernd Rüthers (Universität Konstanz) sprach zum Thema Judex legibus solutus, was sich übersetzen lasse mit „der von den Gesetzen befreite Richter“. In der Rechtsprechung habe sich die Gesetzesbindung zunehmend gelockert. Die Justiz sei zu etwas geworden, das die Rechtsordnung umdeute. Der Gesetzesstaat habe sich zu einem Richterstaat gewandelt. Nicht was im Gesetz stehe, gelte, sondern was der Richter mit dem Gesetz entscheide. Rüthers kritisierte, dass die juristische Methodenlehre, dass die Methoden der Rechtsauslegung in der Juristenausbildung zu kurz kommen. „Die Methoden der Rechtsauslegung bestimmen das Rechtsergebnis“, sagte er. Die Methoden der Rechtsauslegung in der Nazi-Zeit und das Schweigen darüber in der juristischen Ausbildung nach 1945 hätten zu einem methodischen Blindflug geführt. Für Rüthers liefert die juristische Methodenlehre „das unverzichtbare Handwerkszeug und die Kontrollinstrumente für eine verfassungsgemäße Rechtsanwendung“. Sie und die Methodenehrlichkeit seien für die verfassungsgemäße Rechtsanwendung Prüfsteine und Warnlampen.

„Eine Ehe ist heute leichter auflösbar als ein Arbeitsverhältnis“

Missbilligend zitierte Rüthers den ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer: „In der Rechtsauslegung ist der Richter frei.“  Dass der Richter in der Methodenwahl der Rechtsauslegung frei ist, hält Rüthers für unvertretbar. „Wenn der Richter andere Gesetze will, muss er sich in den Bundestag wählen lassen,“ sagte er. Wo Gesetzeslücken und Gesetze fehlten, stärke und verändere Richterrecht das Rechtsbewusstsein. Als Beispiel hierzu verwies Rüthers vor allem auf das Kündigungsschutz- und Arbeitskampfrecht im Arbeitsrecht. Hier habe besonders das Bundesarbeitsgericht als Ersatzgesetzgeber gewirkt. Dessen Entscheidungen zu Sympathiestreiks und „Flash Mobs“ beurteilt Rüthers als unzulässig. In diesem Zusammenhang ließ er auch die Bemerkung fallen „Eine Ehe ist heute leichter auflösbar als ein Arbeitsverhältnis.“

„Die Richter sind Diener, nicht Herren der Rechtsordnung“

Zum Ersatzgeber schlechthin ist für Rüthers das Bundesverfassungsgericht geworden – wegen geringer Regelungsdichte und damit zur Rechtsauslegung gezwungen. Dann stellten sich aber auch Fragen wie „Hat das Gericht die Verfassung geändert oder nur ausgelegt?“ Ein Beispiel dafür sei dessen „Ehe-für alle“-Entscheidung. Aus dem Grundsatz „Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“ sei inzwischen die Haltung geworden „Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz und dem Zeitgeist unterworfen“. Die Grenzen des Richterrechts sieht Rüthers dort, wo er sich als Gesetzgeber aufspielt: „Die Richter sind Diener, nicht Herren der Rechtsordnung. Der Richter ist nicht so frei wie der Gesetzgeber. Der Richter muss im Rahmen der Verfassung eine annehmbare Lösung finden. Richterurteile sind Annäherungen an vertretbare Lösungen. Gerechtigkeit ist kein eindeutiger Begriff.“

„Das Richterrecht bleibt unser Schicksal“

In selbstkritischer, überlegener  Bescheidenheit nennt Rüthers das von ihm Vorgetragene in einem Fazit „unsichere Hypothesen, keine erwiesenen ‚wissenschaftlichen Wahrheiten’. „Es sind Meinungen, die sich aus den Erfahrungen von sechs Jahrzehnten in dieser Materie gebildet haben. Sie sind also nicht mehr als der letzte Stand meiner möglichen Irrtümer. Kritik ist erwünscht.“ Ein Fazit ist für Rüthers auch dies: Der kontroverse Diskurs ist der verlässlichste Motor des Erkenntnisfortschritts in allen Lebensbereichen, besonders aber in der Jurisprudenz. Sie kennt in Wertungsfragen keine Wahrheiten, sondern nur Meinungen, ‚Vertretbarkeiten’, ‚Angemessenheiten’. Wer diesen Diskurs – im Gegensatz zu der Praxis im 19. Jahrhundert –  sucht und praktiziert, gilt schnell als ‚Polemiker’. Das führt zu einer Verarmung und Lähmung bis hin zur bewussten Pflege falscher Geschichtsbilder.“ Als ein weiteres Fazit zitierte Rüthers den Rechtswissenschaftler Franz Gamillscheg: „Das Richterrecht bleibt unser Schicksal.“

Die Komplexität einer Reform des deutschen Wahlgesetzes

Die drei restlichen Vorträge hielten der Journalist Robin Alexander (Redakteur der Tageszeitung Die Welt), der Politikwissenschaftler Joachim Behnke (Zeppelin Universität Friedrichshafen) und der Politikwissenschaftler Thomas Poguntke (Universität Düsseldorf).  Poguntke befasste sich mit der Frage, ob eine „Präsentialisierung“ der Politik auch eine Entmachtung des Parlaments hinauslaufe. Er beschrieb das Konzept, die Beweggründe dafür und die „drei Gesichter der Präsentialisierung“. Behnke beschrieb, wie eine Reform des deutschen Wahlgesetzes aussehen sollte. Er vermittelt die Komplexität einer solchen Reform mit allen ihren Vor- und Nachteilen. In einem Parforce-Ritt durch die schwierige Materie versuchte er, eine gerechte, allseits akzeptable Lösung zu finden, die ich hier aber in allen ihren komplizierten Details nicht ausbreiten kann.

Die „Flüchtlingskrise“ als ein deutsches Eigentor

Robin Alexander sprach darüber, wie es zu der deutschen Flüchtlingskrise kam, mit der Deutschland ein Eigentor geschossen habe. Er analysierte und kommentierte sie anhand einer minutiösen Chronologie des Geschehens 2015/2016 – mit einer Voraus-Phase (2013 bis Anfang August 2015) und einer Akut-Phase (vom 18. August 2015 an). Alexander hat darüber ein ganzes Buch geschrieben mit dem Titel Die Getriebenen – Merkel und die Flüchtlingspolitik: Report aus dem Innern der Macht (Näheres hier und hier).

Erosion von Demokratie und Rechtsstaat? Die Antwort darauf wollte von Arnim in seinem nur kurzem Schlusswort den Teilnehmern überlassen. Es gehe hier doch nur darum, die Probleme zu erkennen und zu diskutieren, nicht eindeutig darüber zu entscheiden. Aber wie schon eingangs bekundet: Es ist eine rhetorische Frage, sie beantwortet sich selbst.

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5 Kommentare zu „Die Erosion von Demokratie und Rechtsstaat“

  1. Hier sehe ich viele Sichtweisen und Teilweise mehr oder weniger gute Analysen, die deutlich machen, dass Handlungsbedarf besteht. Die Ursachen fast aller heutigen Probleme sind im Wirtschaftsmodell eingebaut, das nur die Betriebswirtschaftslehre anwendet, jedoch das Volkswirtschaftliche komplett verbeißt.
    Unsere Gesellschaft braucht dringend eine Vision. Wir alle brauchen endlich ein umsetzbares Konzept, um die existentiellen Probleme unserer Gesellschaft zu lösen – wie z.B. Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne, ausbleibende Familiengründungen und Geburten, unfinanzierbare Sozialsysteme, Staatsverschuldung, etc.

    Keines dieser Probleme ist konjunkturell/vorübergehend. Alle Probleme sind strukturell/dauerhaft. Also müssen wir die Strukturen ändern, statt wie bisher nur Daumen zu drücken und zu hoffen, daß alles aus unerfindlichen Gründen besser wird.

    Greifen wir das größte Problem heraus: Den Arbeitsmarkt. Lebensqualität, Kaufkraft, Familiengründungen, Geburtenrate, Sozialsysteme, Staat, Gesellschaft, Perspektiven für unsere Kinder – der Arbeitsmarkt ist DAS existentielle Problem schlechthin.

    Das Economic Balance System von economy4mankind ist das einzige Konzept, das die Ursachen der Probleme beseitigen kann.

    Welche Probleme wie gelöst werden können, lesen Sie auf der „Handlungsdruck„-Seite. Wo liegen die Ursachen?
    Fragen Sie doch einmal einen etablierten Politiker oder Ökonomen, was er über Wachstum zu sagen hat, und beobachten Sie seine reflexhafte Antwort: „Wir brauchen mehr Wachstum!“ Fragen Sie ihn als nächstes, wann es denn genug ist mit dem Wachstum. Er wird entweder die Frage nicht verstehen oder sagen: „Niemals. Wir mässen immer weiter wachsen!“ Und dann fragen Sie ihn, wie unendliches Wachstum in einer endlichen Welt möglich sein soll… Mehr zu diesem wichtigen Thema lesen Sie unter „Wachstum„.
    https://www.economy4mankind.org/de/handlungsdruck/

  2. Die Frage, ob wir nicht schon längst in einer Ochlokratie angekommen sind, scheint, bei genauerer Betrachtung der Rechtsbrüche der Politik, mehr als berechtigt zu sein.

    Vielleicht hatte Polybios ja recht mit seinem „Kreislauf der Verfassungen“.

    Nachfolgender Text ist aus Wikipedia entnommen:
    »Über den Kreislauf der Verfassungen (politeíon anakýklosis) schreibt Polybios im 6. Buch seiner Universalgeschichte. Er erblickt in der Geschichte sechs bzw. sieben Verfassungstypen, die sich in einem beständigen Kreislauf und nach einer festen Regel abwechseln.[2]
    Staatsformenschema
    nach Polybios

    Anzahl der Herrscher Gemeinwohl Eigennutz

    Einer Monarchie Tyrannis
    Einige Aristokratie Oligarchie
    Alle Demokratie Ochlokratie

    Es sind dies die drei rechtmäßigen, „guten“ Formen der Monarchie, der Aristokratie und der Demokratie sowie deren zugehörige Verfallsformen der Tyrannis, der Oligarchie und der Ochlokratie. Am Anfang des Kreislaufs steht eine einmalige und nicht in die Anakyklosis einbezogene Häuptlingsherrschaft oder Urmonarchie.[3]

    Die drei Verfallsformen entstehen zwingend durch den moralischen Verfall (die Sicherheit ihres Lebens als Herrschende verursacht bei ihnen Habsucht, Überheblichkeit, Ungerechtigkeit und Herrschsucht) und den daraus folgenden Machtmissbrauch des jeweils Herrschenden oder der jeweils herrschenden Gruppe und werden wieder durch eine sich neu formierende Gruppe gestürzt. So löst die Tyrannis zwingend die Monarchie ab, um dann gestürzt zu werden. Die sich nun bildende Aristokratie erleidet ebenfalls das Schicksal, dass die Herrschenden ihre Macht missbrauchen und sich das System so zur Oligarchie wandelt, die nicht mehr das Gemeinwohl, sondern ihr eigenes Wohl im Sinne hat. Diese wiederum wird von der Demokratie, der Herrschaft des Volkes abgelöst, die sich als letzte Stufe zwingend zur Ochlokratie, der Herrschaft des Pöbels, entwickelt. Hier schließt sich der Kreislauf, wenn sich eine starke Einzelperson aufschwingt und wieder eine Monarchie installiert.[4]

    Polybios unterscheidet also bei seinen Verfassungstypen zum einen nach der Zahl derer, die Macht ausüben und andererseits, ob die Macht mit Einverständnis der Untertanen ausgeübt wird oder nicht.

    In der Anakyklosis-Theorie vereinigt Polybios drei Vorstellungsprinzipien, die für ihn universal sind: Zum einen den Gedanken, dass – angelehnt an den biologischen Prozess – auch alle ablaufenden Verfassungsprozesse die natürlichen Entwicklungsschritte Werden, Sein und Vergehen durchlaufen. Als zweite Konstante findet sich die Vorstellung, dass sich die Zahl der Herrschaftsausübenden sukzessive vergrößert und schließlich als dritte Komponente die Kyklos-Denkform, ausgedrückt dadurch, dass nach der Ochlokratie wieder die Monarchie folgt.[5]

    Aristoteles hatte die Ansicht vertreten, dass Staaten mit Mischverfassungen wie die Handelsrepublik Karthago, Sparta und die Römische Republik vor diesem Verfallskreislauf geschützt seien. Der weniger an Modellen als an konkreten Verfassungen interessierte Polybios hielt diesen Schutz für langanhaltend, aber nicht für dauerhaft; diese Einschätzung bestätigte sich für Karthago und Rom.«

  3. Die NSDAP-Nachfolgepartei CDU hat es inzwischen zusammen mit der FDP geschafft, die SPD und auch B90/Die Gruenen voll ins Elitedenken und -handeln hineinzuziehen. Gar bis in Die Linke hinein wirkt dieser Sog, wie man in Thueringen gut beobachten kann. Und die AfD steht der CDU in nichts nach. Unsere Politik bewegt sich fast nur noch im rechten politschen Spektrum (pro Elite).
    Linke Werte (pro Demokratie) sind kaum noch mehr als Makulatur.

    Da sollte man beginnen anzusetzen im Kampf fuer die Demokratie:
    – Parteienoligarchie beenden
    – Medienapparat umgestalten
    – Transparenz herstellen
    – Massen aufklaeren und entlasten
    – Volksbefragungen und -abstimmungen durchfuehren
    – Lobbyismus zurueckfahren und ‚Externe Mitarbeiter‘ aus
    den Ministerien raushalten

    Oder kurz gesagt: Linke Werte wieder in die Politik bringen und staerken.

  4. Meinen Dank für den Bericht schicke ich voraus.

    Aber, daß ausgerechnet Robin Alexander bei der Veranstaltung die Gelegenheit gegeben wurde, seine den Handelnden günstige und m.E. das Geschehen seit 2015 nicht schlüssig und widerspruchsfrei erklärende Erzählung zum besten zu geben, finde ich bedauerlich. Ich halte seine These von den „Getriebenen“ schon vor dem Hintergrund all der zur Thematik öffentlich zugänglichen von Behörden –der UN und der EU- sowie NGOen stammenden Programmen, Agenden, etc. für märchenhaft. Dazu schrieb Roland Woldag:

    „Das selbst durch die Regierung gelobten Rührstück „Die Getriebenen“, von Robin Alexander, welches uns einreden will, dass die mutwillige Staatsverwahrlosung in Wahrheit nur die Folge einer Politik des Durchwurstelns, des Taktierens und Lavierens, befeuert von hehren Idealen und Opportunismus sei, kann schon deshalb nicht zutreffen, da keine Regierung ein Buch goutieren würde, welches ihr Handlungsunfähigkeit nachweist. Es will mir eher wie ein Auftragswerk erscheinen, welches die wahren Intentionen und HintermännerInnen verschleiert.“

    http://www.freiewelt.net/blog/unabhaengige-voelker-sind-die-zellen-des-weltorganismus-und-garanten-lebendiger-freiheit-10072602/

    Auch In diesem Blog wurde das offiziöse Narrativ, das von Versagen, Inkompetenz Zwängen und Kompromissen sowie ähnlich unverfänglich Scheinendem handelt, ja nicht erst seit gestern mit begründeten Zweifeln belegt.

    Während R. Woldag im verlinkten Artikel „die mutwillige Staatsverwahrlosung“ beschreibt, versah Fritz Goergen jüngst einen seiner Artikel schon mit der Überschrift „Politisch gewollte Staatsverwahrlosung“.

    https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/goergens-feder/politisch-gewollte-staatsverwahrlosung/

    Daraus drängen Hinweise auf absichtsvolle, geplante Agenden in die breitere Öffentlichkeit. Das dürfte weiterhin spannend bleiben, solange den Medien, welche sich nicht der Propaganda der herrschenden Akteure dienlich machen, nicht der Zugang ins Öffentliche vollständig verstellt wird.

    Da ist ein Wettlauf im Gange:

    Während z.B. @ Anarchrist (Schreibfehler, Rechtschreibschwäche oder Absicht, das „r“ hinter dem „ch“?) am 5 November, 2017 21:32 die unrichtige Behauptung (Oder liefert er noch mir jedenfalls nicht bekannte Fakten zu deren Beweis?) aufstellte, bei der CDU handele es sich um eine Nachfolgepartei der NSDAP („Die NSDAP-Nachfolgepartei CDU…“), tat sich jemand beim AG Göttingen mit einer –man könnte sie progressiv nennen- des Aufmerkens werten Deutung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hervor:

    https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/gerichtsstreit-um-mietvertrag-niederlage-fuer-goettinger-afd-nachwuchspolitiker-9010160.html

    Ob in der Gerichtsentscheidung das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachtet wurde –welches m.E. den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 Grundgesetz weder ausprägt noch stärkt, sondern ihn in seinem Wesen änderte- wird vielleicht die Entscheidung der nächsten Instanz zeigen.

    Wer weiß? In diesen Zeiten der bald dann vollkommenen Erosion, die durchaus im Totalitären einen (Zwischen-?) Stop in der Geschichte machen könnte, erscheint ja vieles, wenn nicht alles, als möglich.

  5. Damit scheint die Richtung endgültig deutlich geworden zu sein:

    „Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen…..“

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html;jsessionid=5166FD3AEE93F18DB6EC230C5EFE2C77.1_cid383

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