Der Vergewaltigungsmord von Freiburg – Gedanken eines Juristen zur Mordtat – Ist Vergewaltigung mit Mord nach deutschem Strafrecht nicht so schlimm? – Den Täter des Landes verweisen, statt ins Gefängnis zu stecken? – Besteht an der Ausweisung kein Öffentliches Interesse mehr? – Mangelhafter Gesetzesvollzug vor allem gegenüber Ausländern – Deutschland ist ein Rechtsstaat nur, wenn es seine Gesetze auch durchsetzt – Die Ohnmacht des Bürgers, weil es oft am effektiven Rechtsschutz fehlt
Ist das die kulturelle Bereicherung? Immer wieder Vergewaltigungen und andere Gewalttaten, immer wieder vor allem Migranten als Täter und zwar durchweg islamische? Seit der Invasion von Flüchtlingen, Asylbewerbern und anderen Migranten, die besonders nach Deutschland strömen, haben diese Verbrechen zu- und überhandgenommen. Man liest Meldungen wie „Afghane missbraucht achtjährigen Jungen“ (hier). Oder „Asylbewerber vergewaltigt 48jährige Prostituierte“ (hier). Oder „Berlin: Migranten-Gang tritt Frau U-Bahnstiege hinunter“ (hier). Oder „Sexattacke durch Migranten vertuscht“ (hier). Oder: Syrer wusste nichts vom Vergewaltigungsverbot“ (hier). Oder: „Mitten Europa – Augen herausgerissen“ (hier). Oder „Nach Sexualdelikten Asylbewerber in Haft“ (FAZ vom 7. Dezember, Seite 8). Oder …. Oder …. Oder …. Meldungen wie diese und ähnliche sind inzwischen an der Tagesordnung. Doch ist zu vermuten, dass viele solcher Verbrechen gar nicht öffentlich werden – teils wegen der absurden „politischen Korrektheit“ in Medienkreisen, teils weil sie nur als lokale Ereignisse wahrgenommen werden und die breite Öffentlichkeit bundesweit nicht erreichen. So kam zum Beispiel der Sexualmord an der neunzehnjährigen Medizinstudentin Maria L. in Freiburg in der Tagesschau der ARD am 3. Dezember nicht vor.
Freiburgs Bürger fürchten sich, die Stadt verstärkt die Polizeipräsenz
Die FAZ schrieb über den mutmaßlichen Täter: „Es handelt sich um einen siebzehn Jahre alten Flüchtling aus Afghanistan, auf den als Täter eine Kette von DNA-Spuren verweist. Das gaben Staatsanwaltschaft und Polizei am Samstagnachmittag bekannt. Dass dies breite Aufmerksamkeit erfuhr, hat mit den Umständen der Tat zu tun – die Studentin wurde vergewaltigt und ertrank in der Dreisam –, damit, dass kurz zuvor eine zweite junge Frau in der Nähe von Freiburg vergewaltigt und ermordet wurde, die Stadt ein wachsendes Sicherheitsproblem hat, das – auch – im Kontext mit dem Zuzug junger, männlicher Flüchtlinge steht. Die Bürger sind beunruhigt, es macht sich nicht nur ein Gefühl der Verunsicherung breit, die Sicherheit im öffentlichen Raum ist eingeschränkt. Die Polizeipräsenz in der Stadt wird um 25 Beamte aufgestockt. Kurzum: Freiburg hat ein Thema, und das ganze Land schaut darauf. Die ‚Tagesschau’ hatte das Thema nicht.“ (FAZ vom 6. Dezember 2016, Seite 15. Der ganze Beitrag Online hier).
Die ARD-Tagesschau-Redaktion redet sich heraus
Das Blatt zitiert Tagesschau-Chefredakteur Kai Gniffke: Der Mordfall von Freiburg hebe sich nach dem Verständnis der Tagesschau-Redaktion nicht von anderen ab. Deshalb habe man die Tat nicht gemeldet und auch nicht die Verhaftung des Tatverdächtigen. Die Herkunft des Täters habe damit nichts zu tun. Autor Michael Hanfeld kommentiert: „Dann lagen alle anderen wohl falsch. Denn alle anderen, inklusive der ‚heute’-Nachrichten im ZDF, hielten das Thema für relevant genug, um darüber zu berichten. Dass es hier um ein Verbrechen geht, welches das zentrale innenpolitische Thema – die Flüchtlingskrise –, berührt, zeigt sich an der Anteilnahme im ganzen Land und am Ende an den Reaktionen aus der Politik.“ Begangen worden war die Tat im Oktober, nun erst wurde der Tatverdächtige identifiziert und festgenommen. Ein kurzer Bericht zur Tat hier, ein langer mit Hintergrund hier. Die Stellungnahme der AfD Baden-Württemberg (hier).
Gedanken eines Juristen zur Mordtat
Der jugendliche Tatverdächtige ist siebzehn Jahre alt. Der mir bekannte Jurist Dr. Menno Aden*) hat sich über die rechtliche und strafrechtliche Seite dieser abscheulichen Tat Gedanken gemacht (hier). Ich gebe sie mit seinem Einverständnis in wesentlichen Auszügen wieder. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt. Die Nummerierung mit römischen Ziffern (I bis VIII) habe ich ausgelassen. Aden schreibt:
Ist Vergewaltigung mit Mord nach deutschem Strafrecht nicht so schlimm?
„Siebzehn Jahre alt bedeutet Jugendstrafrecht. Die danach höchste Strafe ist 10 Jahre Haft. Bei der Strafzumessung werden viele Umstände betrachtet. Einer ist, dass sozusagen noch ‚Luft nach oben’ bleiben muss. Wenn dieser Täter zehn Jahre bekäme, was wollte man mit jemandem machen, der nicht nur ein, sondern drei Frauen vergewaltigt und nach stundenlangen Quälereien langsam zu Tode bringt? Das Ergebnis wird daher sein, dass der junge Mann mit einer Freiheitsstrafe von etwa sieben Jahren davon kommen wird. Die ausgeurteilten Jahre bedeuten nach deutschem Strafrecht aber nicht zwei, sieben usw. Jahre. Denn nach Verbüßung von zwei Drittel der offiziellen Strafzeit wird der Verurteilte auf freien Fuß gesetzt, wenn nicht besondere Gründe dagegen sprechen. Unser Mann dürfte also in etwa fünf Jahren wieder auf freiem Fuß sein. Der Mörder kann also auf den Gedanken kommen: Vergewaltigung und sogar Mord, wofür man in seiner Heimat geköpft würde, und in den USA lebenslang hinter Gitter verschwände, ist in Deutschland nicht so schlimm!“
Des Landes verweisen, statt ins Gefängnis zu stecken?
Aden verweist dann allerdings auf Paragraph 53 (Ausweisung) des Aufenthaltsgesetzes von 2008 (11. März .2016, BGBl. I S. 394), in Kraft getreten am 17. März 2016). Danach sei die Rechtslage eine andere, und der Täter müsse nicht zur eigentlichen Gefängnisstrafe verurteilt, sondern außer Landes gewiesen werden.**) Doch stellt er auch dies fest. „Wer soll aber auch den Mut haben, die gesetzlich vorgesehene Ausweisung zu vollstrecken? Zuständig sind Dezernenten/ Amtsleiter der Ausländerbehörde der Städte oder Gemeinden. Diese Leute haben Familie, wollen im Beruf weiterkommen und fürchten sich davor, von der Presse/Medien (die ja zum ganz überwiegenden Teil politisch links sind) an den Pranger gestellt zu werden nach dem Muster: Herzloser Amtsleiter zerreißt Familie. Man kann von den Entscheidungsträgern nicht verlangen, dass sie ein Gesetz vollstrecken, wenn der Regierungspräsident oder die Landesregierung den politischen Willen bekundet, dieses Gesetz zu missachten oder jedenfalls nicht so ernst zu nehmen.“
An der Ausweisung kein Öffentliches Interesse mehr?
Allerdings sei, so Aden, eine Ausweisung ist nach Paragraph 53 Absatz 1 jenes Gesetzes nur möglich, wenn das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiege.Doch stellt er zugleich die kritische Frage: „Hat Deutschland denn eigentlich überhaupt noch ein öffentliches Interesse? Die Fortexistenz des deutschen Volkes gehört offenbar nicht mehr zu den Zielen unseres Staates.Wenn wir aber deutsche Interessen nicht mehr haben, dann ist es doch eigentlich zynisch und unsolidarisch, die von einem kriminellen Ausländer ausgehende Gefahr durch Abschiebung in dessen Heimatland zu verlagern.“
Was wäre, wenn der Mörder im Gefängnis eine Brieffreundin fände
Außerdem verweist Aden auf Absatz 2 jenes Paragraphen 53 des Aufenthaltsgesetzes, der da lautet: „Bei der Abwägung nach Absatz 1 sind nach den Umständen des Einzelfalles insbesondere die Dauer seines Aufenthalts, seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat oder in einem anderen zur Aufnahme bereiten Staat, die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner sowie die Tatsache, ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat, zu berücksichtigen.“ Eine Kommentierung der beiden Absätze des Paragraph 53 könne leicht zur Satire führen, meint Aden: „Nehmen wir an, der verurteilte Notzuchtmörder gewinnt während der Haft eine Brieffreundin, die traurig wäre, wenn der geläuterte Mörder ausgewiesen würde. Darf er dann blieben? Ist das ein ‚Lebenspartner’?“
Der fehlende Behörden-Mut, den Mörder auszuweisen
„Ziel des Deutschen Strafvollzuges ist die Resozialisierung. Unser Mörder wird in der Jugendstrafanstalt nicht nur Deutsch lernen, sondern auch auf einen Beruf hingeführt werden. Nach fünf Jahren wird die getötete junge Frau längst vergessen sein. Unser Vergewaltigungsmörder aber beginnt nun im deutschen Sozialstaat ein Leben in Freiheit und Schönheit. Kein Amtsleiter/keine Behörde wird den Mut haben, ihn, den voll integrierten Ausländer, auszuweisen.“
Straftaten begehen, um in Deutschland bleiben zu dürfen?
„Einem Ausländer, der sich ein Bleiberecht bei uns ‚verdienen’ will, müsste man daher eigentlich raten, ein Verbrechen, welches eine mehrjährige Strafhaft nach sich zieht, zu begehen. Es muss nicht gleich Vergewaltigung mit Mord sein! Dann bekommt er entsprechend weniger, sagen wir drei Jahre für einen bewaffneten Raubüberfall. Nach zwei Jahren ist er nach obiger Regel auf freiem Fuß – und im Sinne unserer Abschiebungspraxis integriert. Zudem bietet eine deutsche Strafanstalt zwar nicht den Komfort, den der Massenmörder Breivig in Norwegen genießt, sie bietet aber erheblich mehr Lebensqualität als so ein Aufnahmelager in der Türkei, Frankreich usw.“
Mangelhafter Gesetzesvollzug vor allem gegenüber Ausländern
Aden bemängelt: „Gesetze werden in Deutschland grundsätzlich von den Bundesländern vollzogen. Ein Gesetzesvollzug findet aber oft nur zögernd statt oder auch gar nicht mehr statt, wenn das Gesetz dem politischen Willen der jeweiligen rot/rot/grünen Landesregierung, oder wie immer die Farbzusammensetzung sein mag, nicht entspricht. Das gilt nicht nur, aber insbesondere im Ausländerbereich. Eine halbe Million ausreisepflichtige Ausländer leben in Deutschland mit Wissen der Behörden(Die Welt online vom 22. September 2016). Selbst die eher linkslastige Süddeutsche Zeitung vom 30. Juli 2016 beklagt den mangelnden Gesetzesvollzug. Der Attentäter von Asbach war z. B. ein abgelehnter, aber gesetzeswidrig nicht ausgewiesener Asylant.“
Rechtsstaat nur, wenn er seine Gesetze auch durchsetzt
Und auch dies konstatiert Aden: „Aber – die beste Medizin nutzt nichts, wenn man sie nicht einnimmt, und die besten Gesetze nutzen nichts, wenn man sie nicht anwendet. Ich habe in vielen halb entwickelten Ländern als juristischer Experte gearbeitet. Kaum ein Land hat wirklich schlechte Gesetze. Auch die Gesetze der DDR und anderer Unrechtsregime waren vom Wortlaut her in Ordnung. Ein Rechtsstaat besteht weniger durch gute/schlechte Gesetze, als wesentlich dadurch, dass er seine Gesetze auch durchsetzt. …. Überfremdung, Umvolkung oder wie immer die Kampfbegriffe sein mögen, hin und her: Es ist ein nicht hinzunehmender Zustand, dass deutsche Behörden deutsche Gesetze einfach missachten.“
Die Ohnmacht des Bürgers, weil es oft am effektiven Rechtsschutz fehlt
Der Bürger habe keine Anspruch auf Rechtstreue des Staates, meint Aden und schreibt: „Wir Bürger können nichts machen. In unserem schönen Rechtsstaat kann der Bürger zwar gesetzlich zu allem Möglichen gezwungen werden (z. B. Fernsehgebühren zu zahlen, obwohl er keinen Fernseher hat). Der Bürger muss aber ohnmächtig zusehen, wenn der Staat seine eigenen Gesetze nicht anwendet oder offen missachtet. Er hat nur dann einen vor Gericht (Verwaltungsgericht) durchsetzbaren Anspruch, wenn er ein Rechtsschutzinteresse darlegen kann, wenn er also persönlich betroffen ist. Da die Verwaltungsgerichtsbarkeit aber mit Asylverfahren überlastet und zugestopft ist, kann auch das derartig lange dauern, dass ein effektiver Rechtsschutz auch in solchen Fällen oft nicht mehr gegeben ist.“
Am einfachsten und billigsten: sofort abschieben
Abschließend stellt Aden fest: „Die einfachste und für den deutschen Staat billigste Lösung wäre natürlich die sofortige Abschiebung des Notzuchtmörders nach Afghanistan zur Aburteilung dort. Aber nein – das geht auch nicht, denn in Afghanistan sind die Gefängniszellen zu eng (so kürzlich ein deutsches Oberlandesgericht über Gefängnisse in Rumänien) oder sonst menschenunwürdig. Das kann ich übrigens bestätigen – ich habe einmal ein Gefängnis in Pakistan gesehen! Also bleibt der Täter hier. Willkommen in Deutschland!“
Good bye, Deutschland – ein guter Gedanke
Und wie lautet Adens Ergebnis? „Das deutsche Rechtssystem ist dem Massenansturm von außen nicht gewachsen. Da wir offensichtlich nicht den Mut oder Willen zu Gegenmaßnahmen haben, wird unser Rechtssystem über kurz oder lang zusammenbrechen. Ich gucke mir neuerdings immer lieber die Fernsehserie an Good bye Deutschland. Ein attraktiver Gedanke.“
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*) Zur Person: Dr. iur. Menno Aden (Jahrgang 1942, Abitur 1962) hat Rechtswissenschaften in Tübingen und Bonn studiert (1963 bis 1967), wurde 1972 in Bonn promoviert, war in den Jahren 1971/72 Senior Research Officer am Institut für Rechtsvergleichung der Universität von Südafrika,warberuflich tätig in der Energie- und Kreditwirtschaft und von 1994 bis 1996 Präsident des evangelisch-lutherischen Landeskirchenamtes in Schwerin, dann bis 2007 Professor an der FH für Ökonomie und Management in Essen. Verheiratet, fünf Kinder. Er hat neben seiner Lehrtätigkeit zahlreiche Schriften im Bereich Bank-, Wirtschafts- und internationales Recht verfasst, auch theologische Schriften und Bücher zu anderen Themen.Aus dem „Klappentext“ seines Buches: „Etliche berufliche Einsätze in aller Welt führten ihn immer wieder zu der Frage, wie es den Vereinigen Staaten von Amerika gelingen konnte, über viele Kriege hinweg zur imperialen Macht aufzusteigen, anderen Nationen – wie zum Beispiel Deutschland – aber den Ruf eines „Störenfrieds der Weltordnung“ anzuhängen.“ Weiteres über Aden siehe hier. Adens Web-Seite hier.
**) „(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.“
Auszug aus einer einschlägigen Kommentierung: Die Vorschrift erfasst Fälle besonders schwerer Kriminalität von Ausländern als Ausweisungstatbestände. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nummern 1–3 muss die Ausländerbehörde, für die die Feststellungen der Strafgerichte bindend sind (OCG Hamburg InfAuslR 2000, 485), die Ausweisung verfügen; es handelt sich um eine zwingende Maßnahme, die Ermessensentscheidungen nicht zulässt und gegen die im Hinblick auf die Menschenwürde und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BVerwG NVwZ 1994, 505 = InfAuslR 1994, 101; BVerwG NVwZ 1994, 585 = InfAuslR 1994, 181; VGH München InfAuslR 1994, 257; Hailbronner JZ 1995, 128). Wegen des zwingenden Charakters der Ausweisung können auch spezial- oder generalpräventive Erwägungen keine Wirkung entfalten (BVerwG InfAuslR 1994, 181; VGH München aaO).
Klasse Artikel.
Vielen Dank für die Mühe.
Wurde abgespeichert.
Ich glaube, man liegt mittlerweile nicht mehr allzuweit daneben, wenn man diesen Staat, in dem die eigene Führung schon von der Bevölkerung (oder denen, die schon länger hier leben und denen, die seit kurzem hier leben o.ä.) statt dem deutschen Volk meint sprechen zu müssen, als „failed state“ bezeichnet.
Aber ist es, als eine von anderen Kreisen als das deutsche Volk für gut befundene und mit deren tatkräftiger PR-Hilfe ins Amt gehievte Verwalterin dieses Vasallenstaates, der, im letzten Jahrhundert mit einem zweiten 30jährigen Krieg (1914–1945) überzogen, kurz und klein gebombt und mit horrenden, bis dahin in solcher Höhe nie dagewesenen Reparationsforderungen überzogen wurde, und dessen Volk trotz allem danach nicht in der Steinzeit leben mußte, sondern dank seiner Tüchtigkeit und seines Erfindungsreichtums nach kurzer Zeit wieder „Mercedes statt Fahrrad fuhr“, was Frau Thatcher damals nicht so recht paßte, nicht Merkels Aufgabe, Deutschland, das Herz Europas, genau dahin zu führen?
Deutschland wurde (und wird noch immer) bewußt und systematisch von Merkel und ihrer Berliner Entourage, mit Unterstützung des von der Politik abhängigen sogenannten Verfassungsgerichts und den Medien, „an die Wand gefahren“, die Deutschen gegenüber den von Merkel rechtswidrig ins Land gelockten, kulturfernen „Bereicherern“ [wen die wohl – außer sich selbst – bereichern?] als Menschen zweiter Klasse behandelt, als Pack und Pöbel bezeichnet.
Das kann letztendlich, und wird es auch, nach Aussage vieler kompetenter Leute und Militärs aus europäischen Ländern, schlußendlich nur in einem Bürgerkrieg (vor dem übrigens schon der CIA vor Jahren warnte) enden.
Letzteres gilt übrigens für ganz Europa!
Volle Zustimmung zu dieser Betrachtung, die allerdings nur sehr einseitig dieses – wohl nur deutsches Kuscheljustiz-Problem beschreibt.
Inzwischen ist die innereuropäische, ja inner derdeutsche Not Jugentlicher schon mindestens genauso groß. Es ist selbst in Polizeikreisen bekannt und wurde mir von einem Vater bezeugt, der selbiges schon seinem Sohn zur Entscheidung vorlegte, daß man als Jugendlicher sehr viel „besser fährt“, erstmal einzufahren. Inzwischen ist die Komfortzone in Jugendstrafanstalten so groß, der „Gewinn“ durch die Resozialisierungsmaßnahmen so gewaltig, daß es ein gleichaltriger „draußen“ ungleich schweerer hat. Kommt ein solcher Jugendlicher, etwa mit 20-22 Jahren frei, bekommt er nicht nur eine eingerichtete eigene Wohnung („freie“ Hartz4-Kinder müssen dagegen oft bis weit über 27 Jahren bei Muttern leben, ziehen sie einfach aus werden Leistungen gestrichen oder gekürzt) sondern es winkt eine atraktive Ausbildung im Wunschberuf mit Abschluß und Übernahmegarantie, viele bekommen als Integrationsmaßnahme in die böse Erwachsenenwelt den Führerschein bezahlt usw. …
Mit Sicherheit brauchten wir in Deutschland mal ein echtes Streichprogramm im Vollzug, für alle, … nur wenn der Lebenstandart „draußen“ weiter derart sinkt daß sich schon Hunderttausende nicht mal mehr den Strom leisten können, müßten auch in den Gefängnissen bald die „Lichter ausgehen“, müßte auch die Heizung schweigen, um wenigstens annähernd gleiche prekäre Lebensverhältnisse für alle zu schaffen – ansonsten bleibt Knast (übrigends bekannter Maßen) attraktiv, und das nicht nur „Assis“ übern Winter, sondern für das „ganz normale“ Pack !!!
Ich bin der Überzeugung, folgendes Interview mit dem Titel:
»Migranten als Rammbock«
http://zuerst.de/2016/11/23/migranten-als-rammbock/
paßt auch ganz gut zum Thema.
Den Migrationsprofiteuren auf der Spur: Die investigative Journalistin und Buchautorin Friederike Beck im exklusiven ZUERST!-Gespräch
finde keine Würdigung der verstorbenen Frau Kablitz!
Ihr letzter Beitrag, an das AfD-Mitglied hier, vom 10.2.17, ein Tag vor ihrem Suizid am 11.2.17, spricht Bände für Höcke und dessen Dredner rede!
Sie findet zwar die AfD nicht besonders gut, unterstreicht aber in ihrem Beitrag „dieses Land ist unrettbar verloren“ die Richtigkeit v. Höckes Feststellung vom Denkmal der Schande und von der notwendigen Umkehr des Gedenkens!