Es ist gut, anderen helfen zu wollen, aber auch dem eigenen Land – Wann darf der Staat, wann muss er Menschen helfen? – Gutmenschen und wie eine Hypermoral entsteht – Das Recht oder die Pflicht zu helfen, muss eine Grenze haben – Was die Bundesregierung versäumt hat – Sie handelt unmoralisch und verstößt gegen geltendes Recht – Eine argumentative und moralische Hilfestellung vom Religionsphilosophen Daniel von Wachter
„Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los.“ Sie wissen: Goethe, Zauberlehrling. Kanzlerin Merkel rief sie, und alle kamen und kommen. Freilich hat man nicht den Eindruck, dass Frau Merkel überhaupt willens ist, den Zaubermeister zu rufen, um sie von den Geistern wieder zu befreien. Und vor allem uns Bürger. Wer auch würde dieser Meister sein, dem dies gelänge, wenn er denn überhaupt wollte? Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer etwa? Der unerwünschte Zustrom von Menschenmassen aus islamischen und afrikanischen Ländern vor allem nach Deutschland wird ein Dauerproblem bleiben. Wohl auch ein Dauerkonflikt zwischen Horst Seehofer und Angela Merkel. Eben darum möchte ich auf einen Aufsatz hinweisen, dessen Überschrift lautet „Die Öffnung der Grenzen ist unmoralisch“. Sein Autor, Daniel von Wachter, erläutert darin, warum das Verhalten der Bundesregierung nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch falsch ist und dass sie die Pflicht hat, den größten Teil der derzeit stattfindenden Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.
Der Zauberlehrling will weiter zaubern
Gerade hat Seehofer gegen Merkel in Sachen „Flüchtlingspolitik“ wieder auf den Putz gehauen und einen „Kurswechsel der Unionsparteien“ verlangt. Das Echo von Volker Kauder, dem Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, kam prompt: „Angela Merkel und ich werden unsere Flüchtlingspolitik nicht ändern.“ (FAZ vom 7. April, Seite 1). Der Zauberlehrling will weiter zaubern, es macht ihm Spaß mit den Geistern. Und Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat angekündigt, die an der deutschen Grenze zu Österreich eingerichteten Kontrollen würden bald aufgehoben, die Polizisten sollten Schritt für Schritt abgezogen werden, auch werde vom 12. Mai an bei der EU keine Verlängerung der Schengen-Ausnahme beantragt. (FAZ vom gleichen Tag, Seite 6).
Die Dimension des Flüchtlingsstroms aus Afrika
Doch selbst wenn der Zustrom über Griechenland, den Balkan und Österreich nach Deutschland vorerst etwas abgeebbt ist: Aus Afrika nimmt der Migrationsdruck auf Europa zu. Auf die Migranten, „die mit Hilfe von Schleppern über das im Chaos versunkene Libyen nach Italien drängen“, verweist der Migrationsforscher Ugo Melchionda. Um die Dimension des Flüchtlingsstroms zu begreifen, müsse man sich nur vor Augen führen, dass in Afrika jede Frau im Durchschnitt sieben Kinder zur Welt bringe und dass sich die Bevölkerung dort bis zum Jahr 2050 auf zwei Milliarden Menschen verdoppeln werde. Dieses Afrika könne aus verschiedensten Gründen seine Menschen nicht ernähren. (FAZ vom 7. April, Seite 10). Dieser Migrationsdruck wird Deutschland und die anderen EU-Länder fest im Griff halten.
Henry Kissinger wundert sich oder tut wenigstens so
Umso wichtiger ist so ein Beitrag wie der von Daniel von Wachter. Er trägt das Datum vom 24. März dieses Jahres. In seiner Einleitung erinnert Wachter an eine Äußerung von Henry Kissinger am 30. Dezember 2015 in einem Interview: „Wir beobachten in Europa ein sehr seltenes historisches Ereignis: Eine Region verteidigt ihre Außengrenzen nicht, sondern öffnet sie stattdessen. Das hat es seit einigen Tausend Jahren nicht mehr gegeben.“ Prof. Dr. Dr. von Wachter ist ein deutscher Religionsphilosoph und Direktor der Internationalen Akademie für Philosophie im Fürstentum Liechtenstein. Näheres über ihn finden Sie unter anderem hier.
Eine argumentative und moralische Hilfestellung
In Deutschland gibt es in der Einstellung zu den Flüchtlingsmassen zwei Lager: das eine, das warmherzig, aber folgenresistent die “Willkommenskultur” pflegt, das andere, das – bei aller (wenngleich kühleren) Warmherzigkeit auch hier – zu Recht die schwerwiegenden Folgen fürchtet. Für beide bietet von Wachter eine argumentative und moralische Hilfestellung. In seinem Beitrag nennt er zunächst diejenigen Tatsachen, die relevant dafür sein könnten, um die Frage zu beantworten, welchen Menschen Einreise oder Einwanderung gewährt werden sollte. Anschließend beschreibt er anhand der wichtigsten einschlägigen Gesetze und Verträge die Rechtslage. Aber die Rechtslage sei nicht automatisch die Antwort auf die Frage, wer kommen dürfe und wer nicht, „denn Gesetze können unmoralisch sein“. Manchmal habe jemand die Pflicht, einem Gesetz zuwider zu handeln oder die Gesetze zu verändern. Die These seines Aufsatzes beschreibt Wachter als „eine moralische These in dem Sinne, dass sie sagt, was wer in der betreffenden Situation aufgrund aller relevanter Faktoren zu tun die Pflicht hat“. Ferner nennt er einige Motive, die es für und gegen die Förderung der Einwanderung gibt. Dann erörtert er, was zu tun ist. Im Folgenden zitiere ich seine abschließenden Bewertungen. Seinen ganzen Text finden Sie hier. Die Zwischenüberschriften im zitierten Text sind von mir eingefügt.
Es ist gut, anderen helfen zu wollen, aber auch dem eigenen Land
„(5.1) Kommen wir zur moralischen Bewertung. Sowohl für die Befürwortung als auch für die Ablehnung offener Grenzen gibt es Motive, die etwas Gutes wollen. Es ist gut, anderen helfen zu wollen oder anderen eine Erhöhung des Lebensstandards zu wünschen. Es ist auch gut, sich um die Zukunft des eigenen Landes, der eigenen Kultur, des eigenen Volkes, der eigenen Familie zu sorgen. Betrachten wir zuerst das Helfen oder Schenken.“
Helfenshandlungen, die gut sind, aber keine Pflicht
„(5.2) Es ist eine gute Tat, jemandem zu helfen oder jemandem etwas zu schenken. Zumindest meistens ist das eine supererogatorische Handlung, d. h. eine, die gut, aber keine Pflicht ist, sie geht über die Pflicht hinaus. Hat manchmal jemand die Pflicht, jemandem zu helfen? Das kann man meinen, aber die Pflicht, ein Versprechen oder einen Vertrag zu erfüllen oder jemandem sein Eigentum zurückzugeben, ist stets in einem engeren Sinne eine Pflicht als eine Handlung des Helfens. Der Eigentümer hat ein Recht auf sein Eigentum, der Hilfsbedürftige hat aber wohl kein Recht auf die Hilfe. Jedenfalls gibt es Helfenshandlungen, die gut, aber keine Pflicht sind.“
Wenn der Staat Geld gibt, ist das nie eine gute Tat im engeren Sinn
„(5.3) Wenn der Staat jemandem Geld gibt, dann ist das stets Geld, das er seinen Bürgern durch Zwang genommen hat. Während es normalerweise eine gute Tat ist, wenn ein einzelner jemandem ein Gut gibt, hat der Staat oft oder immer nicht nur keine Pflicht jemandem Geld zu geben, sondern auch kein Recht dazu, denn er ist nicht der rechtmäßige Eigentümer des Geldes. Wenn der Staat jemandem Geld gibt, ist das nie ein Akt des Helfens und nie eine gute Tat im engeren Sinne. Der Staat hat kein oder nur ein eingeschränktes Recht, jemandem Geld oder andere Güter zu geben.“
Wann darf der Staat, wann muss er Menschen helfen?
„(5.4) Da viele Deutsche heute aber glauben, daß der Staat das Recht oder sogar die Pflicht hat, Menschen zu „helfen“, ist es für sie schwer zu entscheiden, wem der Staat wie viel geben soll. Wenn ich überlege, wie viel ich der Blindenmission und wie viel meiner Alma Mater spenden will, ist jede Entscheidung erlaubt, denn es ist mein Geld. Wenn aber die Regierung überlegt, wie viel sie für einen angeblich wohltätigen oder notwendigen Zweck geben soll, ist sie in einer anderen Lage, denn sie hat kein rechtmäßig erworbenes Eigentum, sondern nur Geld, welches sie den Bürgern durch Zwang genommen hat. Wenn ein Bürger überlegt, wie viel die Regierung einem anderen Deutschen oder einem Ausländer geben soll, ist die Lage nochmal anders. Aus Mitgefühl kann jemand, der glaubt, daß der Staat das Recht oder die Pflicht zu helfen hat, leicht gar keine oder nur eine in der Ferne liegende Grenze des Rechtes oder der Pflicht des Staates zu helfen sehen.“
Gutmenschen und wie eine Hypermoral entsteht
Es ist ja gut, jemandem zu wünschen, daß er mehr hätte. Aus der wahren Überzeugung, daß es gut wäre, wenn X mehr Geld hätte, wird leicht die Meinung, daß der Staat X Geld geben solle. ‚Gut’ wird zu ‚der Staat soll’. Das ist ein Aspekt des sogenannten ‚Gutmenschen’. Die Höhe der Hilfe wird grenzenlos, und der Kreis der Empfänger der Hilfe wird grenzenlos. Eine Hypermoral entsteht. Der Fordernde und der entscheidende Politiker fühlen sich dabei moralisch motiviert und als moralische Helden, obwohl sie gar nichts von ihrem Geld geben. Im Fall der Einwanderungswilligen entsteht so bei einigen Deutschen die Haltung, der Staat solle alle, die wollen, einwandern lassen und ihnen möglichst viel Geld geben. Die Forderung nach einer Grenze erscheint diesen Deutschen dann als unmoralisch, weil sie als eine Forderung nach einer Begrenzung von etwas Gutem gesehen wird.“
Das Recht oder die Pflicht zu helfen, muss eine Grenze haben
„(5.5) Daß es tatsächlich keine Grenze des Rechtes oder der Pflicht des Staates zu helfen gibt, ist aber sicher falsch. Wenn man meint, daß der Staat manchmal das Recht oder die Pflicht hat zu helfen, muß man eine Grenze annehmen.“
Wann der Staat Ausländern Geld geben darf und wann nicht
„(5.6) Der Staat hat das Recht oder die Pflicht, einem Staatsangehörigen mehr zu helfen, als einem Ausländer. Der Staat ist für seine Bürger da, und nur für diese. Das ist nicht nur deshalb so, weil es die Bürger sind, die Steuern oder Sozialversicherungen bezahlen. Unsere Frage hier ist, ob und in wieweit der Staat das Recht oder die Pflicht hat, Ausländern zu helfen, indem er sie einreisen läßt und ihnen Geld bezahlt und ihnen eine Unterkunft, Sprachkurs, medizinische Versorgung u. a. ohne Gegenleistung zur Verfügung stellt. Wenn er überhaupt so ein Recht hat, dann nur Menschen gegenüber, die in Lebensgefahr oder verfolgt sind. Er darf keinesfalls Ausländern Geld zur Erhöhung ihres Lebensstandards geben, denn es ist das Geld seiner Bürger. Das darf er auch dann nicht, wenn Ausländer an die Grenze des Landes kommen oder in das Land einreisen. Für diesen Fall kommt noch hinzu, daß dieses Geld um ein vielfaches wirksamer in den Herkunftsländern der Einreisenden oder in Nachbarländern eingesetzt werden könnte.“
Geldzahlungen dürfen das Lebensnotwenige nicht übersteigen
„(5.7) Betrachten wir die Frage zunächst unabhängig von den Gesetzen. Der Staat hat, so meine ich, im allgemeinen moralisch nicht die Pflicht, aber das Recht, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren. Dabei muß er im Einzelfall geeignete Bedingungen und Grenzen suchen. Geldzahlungen dürfen das Lebensnotwendige nicht übersteigen. Auf der einen Seite gibt es Fälle, in denen ein Staat nicht nur das Recht, sondern eine moralische Pflicht hat, einen Verfolgten aufzunehmen: wenn die Verfolgung lebensgefährlich ist, wenn es keine naheliegendere Fluchtmöglichkeit gibt, wenn er voraussichtlich Deutschland nicht schaden wird, wenn er nach Ende der Gefahr wieder das Land verlassen wird, etc. Auf der anderen Seite hat manchmal der Staat kein Recht, einen bestimmten politisch Verfolgten aufzunehmen, z. B. weil dieser in einem naheliegenderen Land Zuflucht finden kann, weil nicht gewiß genug ist, daß eine Verfolgung vorliegt, weil zu viele Asyl in Deutschland suchen, etc.“
Kriegsflüchtlingen darf der Staat Aufenthalt gewähren, aber begrenzt
„(5.8) Der Staat hat, so meine ich, unter Umständen moralisch das Recht, Kriegsflüchtlingen Aufenthalt zu gewähren. Eine der Bedingungen dafür ist, daß in keinem naheliegenderen Land Zuflucht möglich ist, eine andere ist, daß die Flüchtlinge nach Ende der Gefahr wieder in ihre Heimat zurückkehren.“
Der Anspruch auf Asyl
„(5.9) Nehmen wir nun die Gesetzeslage mit in Betracht. Laut Schachtschneiders Interpretation beschreibt Art. 16a GG keinen subjektiven, einklagbaren Anspruch auf Asyl. Das ist m. E. moralisch richtig, denn das heißt ja nicht, daß der Staat nie die (moralische) Pflicht hat, einem bestimmten Verfolgten Asyl zu gewähren. Aber die Judikatur des Bundesverfassungsgerichtes nimmt einen Anspruch auf Asyl an. Das ist m. E. nur dann richtig, wenn, wie Scholz meint, dafür bestimmte Einschränkungen gelten.“
Kriegsflüchtlingen ist im Nachbarland des Krieges zu helfen
„(5.10) Nach internationalem Recht ist für Kriegsflüchtlinge der UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, zuständig. Flüchtlingen muß im Nachbarland des Krieges geholfen bzw. im ersten Land, in dem Sicherheit und körperliche Unversehrtheit der Menschen gewährleistet sind. Das ist m. E. moralisch richtig.“
Was für den kleinen Teil politisch Verfolgter gilt
„(5.11) Ein kleiner Teil der Einreisenden sind politisch Verfolgte. Für sie gilt: 1. Der Staat darf und sollte politisch Verfolgten, die keine naheliegendere Fluchtmöglichkeit haben, – z. B. Menschen, die vom ‚Islamischen Staat’ wegen ihrer Religion verfolgt werden – helfen, indem er sie vor Ort vor den Angriffen schützt oder in sichere Gebiete leitet oder sie direkt nach Deutschland transportiert. 2. Reisende müssen am Eingang ins Schengengebiet aufgehalten werden. Geschieht das nicht, muß die Regierung sicherstellen, daß sie am Eingang in die BRD aufgehalten werden. 3. Gemäß dem Abkommen von Dublin muß das Asylverfahren in dem EU-Land durchgeführt werden, in das die Person zuerst einreist. 4. Anreisende aus einem sicheren Drittstaat dürfen nicht aufgenommen werden. 5. Der Staat darf keine politisch Verfolgten aufnehmen, die in einem Nachbarland des Heimatlandes Zuflucht finden können. 6. Die Asylanten müssen wieder in ihr Heimatland zurückgeführt werden, sobald die Verfolgung aufhört.“
Kein Recht, die Kriegsflüchtlinge einreisen zu lassen, weil …
„(5.12) Die Regierung hat schon deshalb kein Recht dazu, die Kriegsflüchtlinge unter den derzeit Einreisenden einreisen zu lassen und ihnen Geld zu geben, weil sie ihnen viel wirksamer und kostengünstiger in Lagern in Nachbarländern der Herkunftsländer helfen könnte.“
Was die Bundesregierung versäumt hat
„(5.13) Die Bundesregierung hat versäumt, den wirklich Verfolgten, z. B. den vom Islamischen Staat Verfolgten und Getöteten, vor Ort zu helfen, während sie widerrechtlich und unmoralisch eine große Menge von Menschen in die BRD einreisen läßt.“
Was die Pflicht verstärkt, die gegenwärtige Einwanderung zu verhindern
„(5.14) Der Anteil der Einreisenden, welche die freiheitlich-rechtliche Grundordnung der BRD ablehnen, die zu erwartende Erhöhung der Kriminalität, die geringe Qualifikation der Einreisenden und anders begründete Präferenzen der Bürger gegen die derzeit stattfindende Einwanderung verstärken die Pflicht des Staates, die derzeit stattfindende Einwanderung zu verhindern, diese Pflicht besteht aber auch ohne diese Faktoren.“
Die Bundesregierung handelt unmoralisch und verstößt gegen geltendes Recht
„(5.15) Derzeit verletzen mehrere europäische Regierungen die Abkommen von Schengen und Dublin, und die Bundesregierung handelt durch die Öffnung der Grenzen unmoralisch und verstößt, wie Karl Albrecht Schachtschneider, Rupert Scholz, Udo Di Fabio und andere aufgezeigt haben, gegen das geltende Recht und gegen das Grundgesetz. Die BRD befindet sich rechtlich und moralisch in der schlimmsten Krise seit ihrer Gründung, und angesichts der Haltung der Regierung und der mit der Regierung kooperierenden Medien ist es wahrscheinlich, daß bald noch schlimmere Krisen kommen werden.“