Ihre Einsätze im Ausland sind umstritten – Derzeit verteidigt sie Deutschland außerhalb von Deutschland – Als Grundlage dient ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 – Begrenzt ist nicht der geographische Einsatzraum, sondern der politische Einsatzzweck – Eingesetzt werden dürfen deutsche Soldaten inzwischen überall – Ein Aufruf zur Befehlsverweigerung – Rechtsprofessor Talmon: Irak-Einsatz gegen den IS ist verfassungswidrig – Rechtsprofessor Kreß: Der Syrien-Einsatz ist verfassungskonform- Ein schwieriges Terrain
Wenn die Deutschen Weihnachten feiern, sind deutsche Soldaten bei Kriegseinsätzen im Ausland und müssen Weihnachten dort begehen. Dabei ist die Bundeswehr doch eine Verteidigungsarmee, eine Abschreckungsarmee, keine Angriffsarmee. Verteidigen soll sie Deutschland, wenn es von außen angegriffen wird. Andere Länder angreifen und in anderen Ländern angreifen soll sie nicht. Im Grundgesetz heißt es lapidar: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ Wie man sich das vorzustellen hat, ist eigentlich klar: Greifen fremde Streitkräfte Deutschland an, soll die Bundeswehr sie daran hindern, Deutschland zu beschießen und die deutsche Grenze zu überschreiten. Die Bundeswehr soll Deutschland also in Deutschland verteidigen oder von Deutschland aus. Bisher hat es diesen Fall erfreulicherweise nicht gegeben. Dafür ist sie nun dort im Einsatz, wo es das Grundgesetz an sich nicht vorsieht: in Ländern, die nicht Deutschland heißen. Es geht bei solchen Einsätzen um die Frage, wie weit der Begriff „Verteidigung“ zu fassen ist.