Der Ausweisungsbefehl

Ein Schicksal an Heiligabend vor 65 Jahren

Heute in zwei Tagen ist Heiligabend, wir haben den 22. Dezember 2010. Aber nun denken Sie sich bitte auf den Tag genau 65 Jahre zurück und stellen Sie sich vor, Sie hätten gerade ein amtliches Schreiben bekommen, das Sie mit wachsendem Entsetzen lesen, weil es Sie anweist, binnen zwei Tagen mit ihrer ganzen Familie Ihr Haus und die ganze Gegend, in der Ihre Familie seit Generationen gelebt hat, zu verlassen. Mitnehmen dürften Sie nur Handgepäck, aber keinerlei Wertsachen. Was so eine Anweisung bedeutet und wie einem dann zumute ist, können Sie sich doch sicher ausmalen. Vor 65 Jahren ist ebendies Ernst Niendorf und seiner Familie im Dorf Oehna, damals Sowjetische Besatzungszone, widerfahren. Ein Albtraum? Nein, es war Wirklichkeit.

Ein Faksimile des amtlichen Schreibens an Ernst Niendorf hier einzufügen, weil es in seiner schnöden Form zusätzlich bedrückend wirkt, ist mir technisch leider nicht gelungen, aber dieses war sein Text:

Ausweisungsbefehl

In Durchführung der Bodenreform werden Sie mit allen Ihren Familienangehörigen des Kreises verwiesen. Sie haben mit allem Ihren Familienangehörigen innerhalb 40 Stunden nach Erhalt dieses Befehls das Kreisgebiet zu verlassen. Sie dürfen nur Handgepäck mitnehmen, unter dem sich Wertsachen nicht befinden dürfen. Ein von mir beauftragter Polizeibeamter hat die Vollziehung dieses Befehls zu überwachen, im Weigerungsfalle hat der Beamte den Auftrag, Sie oder das diesem Befehl nicht folgende leistende Familiemitglied zu verhaften. Aufnahmegebiet Querfurt und Sangershausen.

Herzberg/Elster, den 22. Dezember 1945
Der Landrat des Landkreises Schweinitz
An
Herrn Ernst Niendorf
in Oehne

Das Schicksal der Niendorfs erlitten Zehntausende

Ausweisungsbefehle dieser Art haben zu jener Zeit in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) Zehntausende bekommen, wenn auch nicht alle mit dieser Niedertracht und Unmenschlichkeit, ausgerechnet am Heiligabend, zwangsweise die Heimat verlassen und alles aufgegeben zu müssen. Teils waren es wie die Niendorfs Landwirtsfamilien, deren „Vergehen“ darin bestand, hundert und mehr Hektar Agrarland zu bewirtschaften. Ihnen warfen die damaligen Kommunisten in krasser Willkür als Kollektivschuld vor, zur „Bande feudal-junkerlichen Großgrundbesitzer“ zu gehören und allein deshalb „Nazi-Aktivisten und Kriegsverbrecher“ zu sein. Getarnt und beschönigt wurde diese massive politische Verfolgung als „Bodenreform“ und wird von zu vielen noch heute als Bodenreform missverstanden oder aus politischen Gründen absichtlich so hingestellt.

Entnazifizierung missbraucht zu brutalem Klassenkampf

Willkürlich, aber mit dem individuellen Schuldvorwurf, sie seien „Nazi-Aktivisten“ gewesen, wurden auch viele Bauern mit weniger als hundert Hektar politisch verfolgt. Das Gleiche geschah – teils individuell, teils kollektiv – mit Industriellen, mittelständischen Unternehmern, Gewerbetreibenden und (Groß)Bürgerlichen unter dem Deckmantel Industrie- oder Wirtschaftsreform. In Wirklichkeit haben die kommunistischen Machthaber in der SBZ die Entnazifizierungsvorschriften der Alliierten Besatzungsmächte, die auch in den amerikanisch, britisch und französisch besetzten Zonen des besiegten Deutschlands angewendet wurden, gegen diese Bevölkerungsschicht zum brutalen „Klassenkampf“ systematisch missbraucht. Es kam zu Massenverhaftungen mit grob rechtsstaatswidrigen Menschenrechtsverletzungen durch Vertreiben, Verschleppen, Haft, Schaden an Leib und Leben, Hungertod im Lager, Erschießen.

Verhaftet, verurteilt, verschleppt, misshandelt, hingerichtet

Verhaftet wurden rund 130 000 deutsche Zivilisten, davon rund 40 000 von Sowjetischen Militärtribunalen (SMT) verurteilt, rund 30 000 in die Sowjetunion verschleppt und dort von solchen Tribunalen verurteilt. Viele erhielten Todesstrafen. Rund 55 000 starben noch vor einer Verurteilung wegen der grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen. Der Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen und das einstige DDR-Justizministerium nennen bis zu doppelt so hohe Zahlen und über 100 000 Tote. Etwa 3400 (überlebende) Personen übergab die Sowjetunion dann später an die DDR-Behörden. Denn die von den deutschen Kommunisten erhobenen Denunziationen reichten selbst den nicht zimperlichen sowjetischen Verfolgungsorganen als Schuldnachweis nicht aus. Diese Menschen hat daher die DDR selbst verurteilt, und zwar mit den „zweckbestimmten Aburteilungskommissionen“ in Waldheim („Waldheim-Fälle“). Das Kammergericht Berlin hat diese Kommissionen 1954 als völkerrechtlich verbotene Sondergerichte bewertet. (So steht es schon in meinem Beitrag vom 15. Dezember 2009, siehe https://kpkrause.de/?p=304)

Das kleine Dorf Oehna

Das Benennen der Orte Querfurt und Sangershausen im Ausweisungsbefehl an die Niendorf-Familie als „Aufnahmegebiet“ verschleiert verbal, dass dies die Deportationsorte waren, wohin die Ausgewiesenen deportiert werden sollten. Querfurt ist eine Stadt südwestlich von Halle, und die Stadt Sangershausen liegt am Südrand des Unterharzes, nahe der Landesgrenze zu Thüringen, beide in Sachsen-Anhalt. Oehna ist ein kleines Dorf, das heute zu Brandenburg gehört, und acht Kilometer südlich von Jüterbog liegt. Es gehörte damals zur Provinz Sachsen, wurde dann aber 1952 mit drei weiteren benachbarten Orten wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu Brandenburg zum neugebildeten DDR-Bezirk Potsdam geschlagen. Als Oehna noch zur Provinz Sachsen gehörte verlief die Provinz- und Kreisgrenze nördlicher. Schweinitz liegt wie Herzberg an der Schwarzen Elster.

Die Vorfahren kamen vor 850 Jahren hierher

Karlheinz Niendorf, ein Sohn von Ernst Niendorf, heute 81 Jahre alt, schrieb mir vor zwei Tagen: „An jenem Tag war ich sechzehn Jahre alt. Meine Familie, im Besitz von 54 Hektar Land und 62 Hektar Kiefernwald als angestammtes Eigentum, wurden in dem kleinen Dorf Oehna bei Jüterbog neben meiner Familie noch sechs weitere einfache, landläufig ähnlich besitzende Bauernfamilien pogrommäßig beraubt und vertrieben. Die Vorfahren dieser Familien hatten ihren Besitz bei der Besiedlung des Flämings vor 850 Jahren als flamische Siedler durch den Erzbischof Wichmann von Magdeburg in Form von Hufen erhalten. Solche Bauern waren Träger der hiesigen flämischen Kultur. Sie aber wurden in vielen Orten verjagt und ihre Gehöfte, nun verfallend, prägen das Dorfbild.“

Damit dergleichen niemals wieder passiert …

Heute hat eine Familie in den Orten Sachsen-Anhalts, in den anderen neuen Bundesländern und im deutschen Gesamtstaat nicht zu befürchten, was der Familie Niendorf vor 65 Jahren geschehen ist. Aber damit dergleichen niemals wieder passiert, muss jeder von uns daran mitwirken, die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu verteidigen, wo und wie immer sie verletzt wird. Obwohl es aber solche Verletzungen schon gibt, ist die Bereitschaft zur Verteidigung unter den Deutschen bisher nicht sehr ausgeprägt. Die meisten haben die Verletzungen noch nicht einmal wahrgenommen.

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