Wie beides zusammenhängt
Das Recht der Bürger am privaten Eigentum und der Schutz dieses Rechts ist in freiheitlichen Demokratien und Wirtschaftsordnungen ein wesentliches Grundrecht und daher in der Verfassung verbrieft. Das Recht auf und am Privateigentum zählt – wie das Recht auf Freiheit, Verträge zu schließen, den Beruf zu wählen, den Nachlaß zu vererben – zu den wirtschaftlichen Freiheiten.
Dieses Recht ist für die marktwirtschaftlich verfaßte Wirtschaftsordnung die treibende Kraft und wichtigste tragende Säule, unentbehrlich für eine Volkswirtschaft, die, um sich zu behaupten, effizient sein muß, und ebenso unentbehrlich für eine Gesellschaft, die politisch stabil bleiben will. Das Rechtsinstitut Privateigentum nimmt im Regelwerk einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung eine herausragende Rolle ein. Für die Menschen ist es eine Triebkraft, ein Anreiz, sich ins Zeug zu legen, es durch Arbeit zu etwas zu bringen und auf diese Weise nicht nur für sich allein, sondern zugleich für Volk und Vaterland etwas zu leisten.
In freien, demokratisch verfaßten Gesellschaften und Staatswesen gehört das Recht auf Eigentum lange zur Freiheit dazu. Diese Gesellschaften wissen, was sie vom Eigentum haben, und wenn sie klug sind, lassen sie es nicht beschädigen, nicht aushöhlen, sondern hegen und pflegen es. Sie wissen: Privates Eigentum, zumal an Grund und Boden, an Häusern, an Betrieben, an Kapital ist ein hohes Gut. Die Gewissheit, solches Eigentum erwerben, behalten, nutzen und vererben zu können, spornt die Menschen an: zu Ideen, zu Fleiß, zum Sparen, zum Investieren und damit zu notwendigen wirtschaftlichen Tugenden. Selbst Entbehrungen nehmen sie dafür in Kauf.
Eigentum fördert ihr wirtschaftliches Denken, ihren sorgsamen Umgang mit wirtschaftlichen Gütern, spornt sie an zu wirtschaftlichen Leistungen, die auch anderen Bürgern und der Gesellschaft insgesamt nützen. Mit dem Anreizmittel Eigentum bringen sie es zu höheren wirtschaftlichen Leistungen als ohne dieses Mittel – nicht nur für sich allein, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Eine freiheitliche Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung mit einer Marktwirtschaft, die effizient sein soll, kommt daher ohne Eigentum nicht aus; es ist eine für sie notwendige Bedingung.
Eben aus diesem Grund gehört das Institut Privateigentum auch zu den sieben konstituierenden Prinzipien, wie sie der Nationalökonom Walter Eucken, einer der geistigen Väter der deutschen Wirtschaftsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg, für die Wirtschaftsordnung in der Form der Wettbewerbsordnung als notwendig aufgestellt hat.
Eigentum ist also für eine freie Marktwirtschaft, wenn sie funktionieren soll, und überhaupt für eine freiheitlich verfaßte Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung eine unabdingbare Voraussetzung. Entscheidend ist dabei, daß die Eigentumsrechte stark genug und damit für die Menschen überzeugend genug sind. Ein Staat, der sich für eine marktwirtschaftliche Ordnung entschieden hat, aber diese Eigentumsrechte vernachlässigt und sie schwächt, setzt leichtfertig die Effizienz dieser Ordnung aufs Spiel – und er beschädigt zugleich auch die Freiheit, also den Wert an sich.
Eigentum und Freiheit hängen also zusammen: Freiheit ermöglicht Eigentum, führt zu Eigentum, und Eigentum verschafft mehr Freiheit. Eigentum ist Bestandteil der Freiheit, denn zur Freiheit gehört, daß man frei darin ist, Eigentum zu erwerben, zu mehren, wegzugeben und zurückzuverlangen, wenn es widerrechtlich weggenommen wurde. Freiheit ist aber auch Bestandteil des Eigentums, denn das Eigentumsrecht ist als Eigentum ohne die Freiheit, es zu nutzen oder auch nicht zu nutzen, eine leere Hülse ohne Wert.
Freiheit und Eigentum ergänzen einander, stärken sich gegenseitig: Freiheit wird durch Eigentum gefestigt, und Eigentum weitet die Freiheit aus, macht den, der über Eigentum verfügt, freier. Wer für Freiheit eintritt, sollte daher auch immer für Eigentum eintreten. Eigentum sollte Bestandteil der Freiheit immer sein, Freiheit das Eigentum immer umfassen, immer ermöglichen. Menschen, die frei sind und Eigentum haben, sind bereiter, von sich aus mehr zu leisten. Das geschieht zwar aus Eigennutz, setzt sich insgesamt aber um in Gemeinnutz, in Nutzen für die Allgemeinheit.
Man kann daher für Freiheit und Eigentum eintreten, weil sie sich für eine Gesellschaft, für ein Staatswesen als nützlich erweisen. Besser wäre es allerdings, man träte für sie nur um ihrer selbst willen ein, für Freiheit und Eigentum als Werte an sich, weil sie gerade für die Menschen einen Eigenwert haben. Folglich muß man um der Menschen willen für Freiheit und Eigentum eintreten.
…dem ist nichts hinzuzufuegen. Nur vielleicht soviel: viel Eigentum beim Nachbarn erzeugt in Deutschland statt Ehrgeiz, es diesem gleich zu tun,leider eher Neid und Missgunst. Ein tief sitzendes Problem der deutschen Mentalität. Und: Menschen, die frei sind, sind nicht so leicht zu lenken und deligieren. Das ist nicht unbedingt das oberste Ziel unsere politischen Klasse. N. Demme
Tja, warum ist Freiheit und Eigentum auch für ein Staatswesen nützlich? – Weil die absolute Quote dessen, was konfiziert werden kann, dann einfach größer ist.
21.7.2008: Spitze Sarkasmus. So kann man das natürlich auch sehen. Und leider gar nicht so falsch. Klaus Peter Krause
Lieber Dr. Krause,
stimme Ihnen ja weitgehend zu. Auch Ihre Ansichten zu den Enteignungen 1945-1949 teile ich voll und ganz.
Aber den richtigen echt liberalen Durchblick haben Sie leider trotzdem nicht.
Die Österreichische Schule der N-Ökonomie scheint Ihnen immer noch völlig unbekannt zu sein.
Wieso nehmen Sie keine Anregungen aus Ihrem Leserkreis entgegen?
Wieso haben Sie unter „Blogroll“ keine Links auf exzellente Websites wie
http://www.mehr-freiheit.de
http://www.mises.de
http://www.mises.org
Wieso schreiben Sie nicht auch mal Beiträge für PI?
Wieso kopieren/verlinken Sie eigene gute Beiträge in diversen Zeitungen nicht hierher?
Ratio
21.7.2008: Ich könnte Ihnen noch mehr gute Links nennen. Aber alle auf die Seite stellen geht halt nicht und will ich auch nicht. Dieser Blog soll gelesen werden. Mag ja sein, dass ich den richtigen liberalen Durchblick nicht habe, aber von der östereichischen Schule bin ich seit Uni-Zeiten infiziert. Und zum Stichwort Anregungen: Welche meinen Sie genau? Klaus Peter Krause
Sind denn Neid und Mißgunst auf Erfolge anderer Menschen gottgegeben? Oder ist es nicht vielmehr so, daß die Menschen zum Neid erzogen werden? Wenn ich eine normale politische Talkshow ansehe, dann höre ich von Politikern (nahezu) alle Couleur, daß Bosse zu viel Geld verdienen, Heuschrecken am Elend schuld seien, kurz: die, die mehr haben, sind im Prinzip erstmal alles Verbrecher.
Und das geht in den Medien ja weiter. Keine Woche, in der nicht irgendein „Besserverdienender” (was man schon weit unterhalb des Salärs eines Bundestagsabgeordneten ist) an den Pranger gestellt würde.
Es ist also nicht einfach nur „typisch deutsch”, wenn der Neid hier so großgeschrieben wird (orthographische Kalauer sind die besten).
Übrigens begrüße ich es sehr, Herr Krause, daß Sie auf Seiten wie „PI” nicht schreiben. Das wäre nicht nur weit unterhalb Ihres Niveaus, sondern nebenbei auch der Sache nicht dienlich.
…irgendwie gefaellt mir der Tonfall von Herrn oder Frau Ratio nicht!
„Im Bereich des Dings draußen gibt es für den Menschen zweierlei Befugnis. Davon ist die eine die Beschaffungs- und Verfügungsgewalt. Was sie angeht, ist es erlaubt, daß der Mensch Eigentum besitzt. Und es ist auch notwendig zum menschlichen Leben, um dreierlei willen. Zum ersten, weil jeglicher mehr besorgt ist, sich etwas zu beschaffen, was ihm allein zukommt, als etwas, das ein Gemeinsames Aller oder Vieler ist: denn ein jeder überläßt aus Furcht vor der Mühe dem anderen das, was in den Bereich des Gemeinsamen fällt, wie es ja bei einer Vielzahl von Gehilfen eintritt. – In der anderen Weise, weil die menschlichen Dinge geordneter behandelt werden, wenn dem Einzelnen die eigenbehörige Sorge obliegt, irgendein Ding zu beschaffen: es gäbe aber ein Durcheinander, wenn jeder Beliebige wahllos jedes Beliebige besorgen wollte. – Drittens weil hierdurch in höherem Grade ein friedbringender Zustand unter den Menschen erhalten wird, indem ein jeder mit deinem Ding zufrieden ist. Daher sehen wir, daß unter denjenigen, welche insgemein und ungeteilt etwas besitzen, allzu häufig Zänkereien entstehen. – Da andere, was dem Menschen im Bereich der äußeren Dinge zukommt, ist ihr Gebrauch. Was ihn anlangt, darf der Mensch die äußeren Dinge nicht wie eigenbehörige haben, sondern wie gemeinsame: so daß nämlich einer sie leichter Hand in der Not den anderen mitteilt. Weswegen der Apostel 1. Tim. 6, 17 sagt: „Den Reichen dieser Welt befiehl, freigebig zu sein, mitzuteilen.“
Ach so zum Vorstehenden hab ich die Quellenangabe vergessen, das Zitat stammt aus der Summa des Hl. Thomas von Aquin.
Sehr geehjrter Herr Krause,
Ihre Beiträge sind hoch interessant,
aber…
beziehen sich nur auf Deutschland bzw. ehemalige DDR?
Wie sieht es aus mit den deutschen Ostgebieten??
OSTPREUSSE-POMMERN-SCHLESIEB??
Diese sind den PÜolen ja nur zur Verwaltung überkassen worden, bis ein Freidensvertrag eine andere Regelung vorsieht?
Der Friedensvertrag fahlt nun schon seit 65 Jahre…
Darüber würde ich gerne Ihre Meinung hören.
Danke und freundliche Grüße
v.Knebel Doeberitz
15. August 2008: Meine Beiträge zu „Freiheit und Eigentum“ beschränken sich keineswegs auf Deutschland, auch wenn sie im Besonderen auf unser Land zielen. – Die von Ihnen genannten deutschen Ostgebiete sind Polen nach dem Zweiten Weltkrieg in der Tat nur zur Verwaltung überlassen worden. Aber die Bundesrepublik Deutschland hat es hingenommen, dass Polen sie sich einverleibt hat, wie es polnisches Ziel, wie ich gerade gelesen habe, schon seit 1887 ist (Gunnar Bergmann in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ vom 8. August, Seite 21: Polens „Wiedergeburt aus der Bluttaufe“ und ihre Folgen für die Deutschen – Zur langen Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges). 1990 mit den Vereinbarungen zur Vereinigung von DDR und Bundesrepublik hat die Bundesregierung unter Helmut Kohl diese Gebiete Polen (wohl) endgültig überlassen. Klaus Peter Krause