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	<title>kpkrause.de &#187; Agrarpolitik</title>
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	<description>Ein weiteres tolles WordPress-Blog</description>
	<pubDate>Fri, 10 Sep 2010 18:51:55 +0000</pubDate>
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		<title>Das Sagen haben die &#8220;neuen Junker&#8221;</title>
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		<pubDate>Sun, 09 May 2010 18:48:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Agrarpolitik]]></category>

		<category><![CDATA[Landwirtschaft]]></category>

		<category><![CDATA[Politische Verfolgung in der SBZ]]></category>

		<category><![CDATA[Subventionen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Sagen in der ostdeutschen Landwirtschaft haben die „neuen Junker“. Das Agrarland der BVVG schanzen sie sich selbst zu. Bäuerliche Familienbetriebe und Alteigentümer gehen beim Landerwerb leer aus. Vorsicht, dieser Beitrag ist lausig lang, sorry. Ist aber notwendig.
Noch immer ist Agrarland in den ostdeutschen Bundesländern ein großer Konfliktstoff. Bäuerliche Betriebe und „Alteigentümer“ werden mit ihren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Sagen in der ostdeutschen Landwirtschaft haben die „neuen Junker“. Das Agrarland der BVVG schanzen sie sich selbst zu. Bäuerliche Familienbetriebe und Alteigentümer gehen beim Landerwerb leer aus. Vorsicht, dieser Beitrag ist lausig lang, sorry. Ist aber notwendig.<span id="more-911"></span></p>
<p>Noch immer ist Agrarland in den ostdeutschen Bundesländern ein großer Konfliktstoff. Bäuerliche Betriebe und „Alteigentümer“ werden mit ihren Erwerbswünschen massiv  benachteiligt. Es geht dabei um Agrar- und Forstland, das sich – rechtswidrig – in Staatshand befindet. Eine wichtige Rolle spielt dabei eine staatliche Gesellschaft. Ihr Name ist ein sprachliches Ungetüm: Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH, ihr Kürzel daher BVVG. Sie soll das Agrar- und Forstland verkaufen.  </p>
<p><strong>Der historische Hintergrund - kurzgefasst</strong></p>
<p>Dieses Land hat bis 1945 privaten Land- und Forstwirten gehört. Aber die sind während der sowjetischen Besatzungszeit von den damals herrschenden Kommunisten als „Klassenfeind“ politisch verfolgt worden. Sie wurden vertrieben, eingekerkert, deportiert, umgebracht. Zur Verfolgung gehörte, dass man ihnen sämtliches Eigentum entzog, sie entschädigungslos enteignet hat. Einen Teil ihres Landes verteilte man an vertriebene Bauern aus den deutschen Ostgebieten und an Landarbeiter, dargestellt als Bodenreform; der große Rest wurde verstaatlicht und &#8220;volkseigen&#8221; genannt. </p>
<p><strong>Was der deutsche Staat seit 1990 veruntreut</strong></p>
<p>Dann kam 1990. Aber der seitdem gesamtdeutsche Staat gab das Land an die Eigentümerfamilien nicht zurück, sondern verkauft es, um sich selbst daran zu bereichern - mittels dieser staatlichen BVVG. Was diese betreibt, wird politisch schönfärberisch  „Privatisierung“ genannt. Das ist nicht eigentlich falsch. Aber das, was sie verkauft, ist das einstige kommunistische Raubgut. Nicht ihr, nicht dem Staat gehört es, sondern den damals verfolgten Eigentümerfamilien. Wer Raubgut verkauft, ist ein Hehler. Daher ist diese &#8220;Privatisierung&#8221; in Wahrheit Hehlerei. Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass man diesen Vorgang so nennen darf (F.A.Z. 23. Dezember 2000, Kammergericht Berlin 30 O 37900). Juristisch korrekt müsste es in diesem Fall allerdings Veruntreuung heißen.</p>
<p><strong>Die veruntreuten Agrarflächen</strong></p>
<p>Die BVVG hat ihre Arbeit am 1. Juli 1992 begonnen. Bis 1996 sind ihr, so ihre Auskunft,  insgesamt 1,824 Millionen Hektar ostdeutsches Agrarland zum „Verwerten“ zugeordnet worden. Davon „verwertet“ hat sie bis zum Jahresende 2009 rund 1,409 Millionen Hektar. Hiervon einen großen Teil (716 000 Hektar) hat sie an Berechtigte zurückübertragen, einen kleinen Teil (57 000 Hektar) zwecks Umwidmung in nicht agrarische Nutzung verkauft oder unentgeltlich dem Naturschutz überlassen. Die restlichen 636 000 Hektar sind die verkauften Flächen der früheren Eigentümerfamilien („Alteigentümer“). Zum Verkauf standen am Jahresbeginn 2010 noch rund 403 400 Hektar Pachtland. Auch das sind Alteigentümer-Flächen. Alle Zahlen sind BVVG-Angaben vom 26. April 2010.1) </p>
<p><strong>Unstimmige Flächenangaben der BVVG</strong></p>
<p>Nach anderen BVVG-Angaben, ebenfalls von 2010, hat sie bis zum Jahresende 2009 rund 627 000 Hektar Agrarland verkauft, davon rund 391 000 zu vergünstigten Konditionen an Berechtigte nach dem Entschädigungs- und Ausgleichs (EALG). Zum selben Zeitpunkt waren noch waren noch 393 000 Hektar BVVG-Flächen verpachtet, davon  314 000 langfristig.2)  Welche Zahlen stimmen? Sind 636 000 Hektar verkauft oder nur 627 000? Stehen noch 403 400 Hektar Pachtland zum Verkauf oder nur 393 000? Auf Unstimmigkeiten bei den BVVG-Zahlen stößt man immer wieder, aber die Erklärungen der BVVG hierfür sind zu detailliert und hier nicht weiter von Belang.</p>
<p><strong>Sechs Gruppen wollen das Land haben</strong></p>
<p>Aber wie hoch der noch zu verkaufende Bestand auch immer ist, um diesen Rest ringen die Kaufinteressenten noch erbitterter als schon bisher.  Sie gehören sechs  verschiedenen Gruppen an.6)  Die erste und politisch mächtigste ist die der LPG-Nachfolgegesellschaften (LPG-Nachfolger) und die Betriebe einstiger Funktionäre der DDR-Agrarkader. Zweitens gibt es die der einst größeren Landwirte und Gutsherren, kurz „Bodenreformopfer“ oder „Alteigentümer“ genannt. Die dritte Gruppe besteht aus Landwirten, denen die DDR das Land erst nach 1949 weggenommen hat und die entweder in der DDR geblieben oder meist in den Westen geflohen sind. Wollen sie oder ihre Nachkommen das alte Eigentum wieder bewirtschaften, nennt man sie „Wiedereinrichter“.<br />
Als Wiedereinrichter gelten viertens auch ehemalige LPG-Mitglieder, die ihr nicht enteignetes, aber zwangskollektiviertes Land nach 1990 aus der einstigen LPG herausgenommen haben, dieses wieder eigenständig bewirtschaften, aber für einen lebensfähigen Betrieb mehr Land brauchen und daher noch Flächen durch Pacht oder Kauf dazuerwerben müssen.  Fünftens gibt es ehemalige LPG-Mitglieder ohne eigenes Land, die nach dem Untergang der DDR einen eigenen Betrieb eingerichtet haben (am 3. Oktober 1990 „ansässige Neueinrichter“), und sechstens andere Interessenten, meist westdeutsche Landwirte, die in Ostdeutschland einen größeren Betrieb als daheim gesucht und gefunden haben, oder sehr Reiche, die ihr Geld sicher anlegen und sich mit einem umfänglichen Landsitz schmücken wollen (am 3. Oktober 1990 ortsfremde „nichtansässige Neueinrichter“).</p>
<p><strong>Die diskriminierten Alteigentümer</strong></p>
<p>Die BVVG hatte 1992 von der damaligen Treuhandgesellschaft zunächst fast nur einstige LPG-Flächen zur Verfügung bekommen, die seit der Wiedervereinigung von LGP-Nachfolgegesellschaften bewirtschaftet werden. Damals wurden sie mit 1,2 Millionen Hektar angegeben. Die BVVG schätzte damals, dass davon rund ein Drittel den nach 1949 Enteigneten zusteht (dritte Gruppe), also etwa 400 000 Hektar. Der Rest von rund 800 000 Hektar dürfte im wesentlichen auf die „Bodenreformopfer/Alteigentümer“ (zweite Gruppe) entfallen. Nach den jüngsten BVVG-Angaben sind es in beiden Fällen mehr (dritte Gruppe: 716 000 Hektar; zweite Gruppe: verkaufte 636 000 Hektar plus noch verpachtete 403 400 Hektar, zusammen also 1,039 Millionen). Während aber die dritte Gruppe ihr Land grundsätzlich zurückbekommt und durchweg auch schon bekommen hat, wird der zweiten Gruppe die Rückgabe verweigert  – sie durfte es allenfalls begrenzt pachten und darf es allenfalls sehr begrenzt zurückkaufen.</p>
<p><strong>Immer noch diffamiert und unerwünscht</strong></p>
<p>Folglich ist es im wesentlichen nur das frühere Landeigentum dieser Alteigentümer, was die BVVG zum Verkauf stellen kann und zum großen Teil schon verkauft hat. Folglich ringen sie mit der  BVVG und den Kaufinteressenten aller anderen fünf  Gruppen darum, von dem restlichen Land, das eigentlich - wie das schon verkaufte – ihnen gehört und zusteht, wenigstens einen Teil abzubekommen. Dabei haben sie Anspruch auf eine Preisermäßigung von 35 Prozent – als dürftigen Teilausgleich für den entschädigungslosen Vermögensentzug in der sowjetischen Besatzungszeit. Aber zur Verfügung stehen dafür nur noch die verpachteten Flächen. Das waren zu Jahresbeginn 2010 die genannten 403 400 Hektar. Doch ist es nur wenigen Alteigentümern gelungen, frühere ihrer Flächen oder Ersatzland von der BVVG zurückzukaufen oder wenigstens zunächst zu pachten.3)  Alteigentümer, immer noch diffamiert, sind unerwünscht und daher besonderen Behinderungen und Schikanen ausgesetzt. Während ihrer politischen Verfolgung in der sowjetischen Besatzungszone (1945 bis 1949) wurden sie als „Unkraut“ bezeichnet, das auszurotten sei. Diese Verleumdung wirkt in vielen Köpfen fort.</p>
<p><strong>Auch die bäuerlichen Betriebe benachteiligt</strong></p>
<p>Mit der BVVG um Land ringen aber auch die bäuerlichen Wiedereinrichter und ansässigen Neueinrichter (dritte, vierte und fünfte Gruppe). Sie sehen sich von der BVVG bei ihren Erwerbswünschen ebenfalls schwer benachteiligt. Ihr Verband, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), wirft der staatlichen Gesellschaft, dem Bund und den fünf ostdeutschen Ländern vor, die LPG-Nachfolger und einstigen DDR-Agrarkader (die erste Gruppe) sowie die sechste Gruppe massiv zu bevorzugen. An sie, die agrarindustriellen Betriebe, seien seit 1990 mehr als 90 Prozent des für die BVVG verfügbaren Agrarlandes verpachtet worden.4) Der Mecklenburger Landwirt Jörg Gerke, zugleich promovierter und habilitierter Agrarwissenschaftler, Unternehmensberater und AbL-Vorstandsmitglied, schreibt in seinem Buch Das ostdeutsche Agrarkartell: </p>
<p><strong>Einstiges DDR-Agrar-Kader-Personal bevorzugt</strong></p>
<p>„Viele ostdeutsche Bauern, die 1990/91 aus den ehemaligen LPG-Betrieben ausgeschieden waren, wollten mit ihren häufig kleinen Eigentumsflächen und weiteren Pachtflächen existenzfähige bäuerliche Betriebe aufbauen. Die in öffentlicher Hand befindlichen landwirtschaftlichen Nutzflächen wären ein geeigneter Pool gewesen, diesen zu DDR-Zeiten zwangskollektivierten Bauernfamilien zu wirtschaftlich tragfähigen Betriebsgrößen zu verhelfen. Genau dieses Ziel, das sogar vom Gesetzgeber in den Zielen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) von 1994 festgeschrieben war, wurde vor allem in der Durchführung vom ostdeutschen Agrarkartell torpediert. Die Verpachtung der Flächen erfolgte fast ausschließlich an das ehemalige DDR-Agrarkaderpersonal, daneben an einige wenige westdeutsche Agrarindustrielle und Agrarfunktionäre.“5) In meinem Blog-Beitrag vom 4. September 2009 habe ich das Buch vorgestellt.</p>
<p><strong>Das ostdeutsche Agrarkartell</strong></p>
<p>Das Agrarkartell ist nach Gerke ein Netzwerk  aus ostdeutscher einstiger SED-Agrar-Nomenklatura, LPG-Nachfolgegesellschaften, Agrarpolitik, Agrarverwaltung, Agrarberichterstattung und der Agrarlobby in Gestalt der fünf Landesbauernverbände, die zum Deutschen Bauernverband (DBV) gehören. Dieses Kartell stütze einseitig die als GmbH oder in ähnlicher Rechtsform geführten agrarischen Großbetriebe und die Betriebe einstiger LPG-Funktionäre. </p>
<p><strong>Das meiste Ackerland in Hand einstiger DDR-Agrarkader</strong></p>
<p>Für die von ihnen gepachteten Flächen haben die Betriebe ein Vorkaufsrecht. Sie müssen sie allerdings langfristig gepachtet haben. Anfangs (1990/91) war das Treuhand-BVVG-Land nur  kurzfristig verpachtet worden (1 bis 2 Jahre). Danach  (unter der Regierung Kohl) schloss die BVVG für die Masse der Flächen (über 90 Prozent) Pachtverträge auf 12 Jahre ab. Durch Beschluss von 1999 (Regierung Schröder) wurden sie um weitere 6 Jahre verlängert und 2007 (Regierung Merkel) für die meisten Flächen um weitere 9 auf 27 Jahre nochmals.  Aber über 90 Prozent der Pachtflächen sind seit 1990 in der Hand derjenigen, die zu jenem Agrarkartell gehören, also vor allem die  LPG-Nacholger und die einstigen DDR-Agrarkader (Gruppe 1). Es sind regelmäßig die sehr großen, die agrarindustriellen Betriebe.  </p>
<p><strong>Widerstand gegen Ausschreibungen zum Meistgebot</strong></p>
<p>Die BVVG sollte das Land, wenn die Pachtverträge ausgelaufen sind, in der Regel im Wege der Ausschreibung zum Meistgebot verkaufen. Da Agrarland knapp und auch als ein Sachwert sehr begehrt ist, treiben Ausschreibungen die Verkaufspreise hoch und in deren Gefolge auch die Pachtpreise. Den deutschen Fiskus freut das, die Kauf- und Pachtinteressenten nicht, darunter gerade die Großbetriebe des Agrarkartells. Viele, aber auch familienbäuerliche Betriebe können bei den Ausschreibungen nicht mithalten. Daher hat es schon bisher Direktverkäufe ohne Ausschreibung gegeben.  Das bedeutet, dass die Preise ausgehandelt werden und weit unter denen liegen, die am freien Markt, also durch Ausschreibung erzielbar wären.  Es sind somit verbilligte, also subventionierte Preise.</p>
<p><strong>Neue Privatisierungsgrundsätze der BVVG</strong></p>
<p>2010 und 2011 laufen etliche Pachtverträge aus. Bäuerlichen Betrieben, die Käufe zu freien und daher hohen Marktpreisen (noch) nicht finanzieren können oder wollen, drohen betriebsnotwendige Agrarflächen verloren zu gehen.  So kam es, gestützt und betrieben aus Eigeninteresse durch das Agrarkartell, zu Widerstand und politischem Druck auf die Landesregierungen, Abhilfe zu schaffen. Diese, vor allem die von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, gaben ihn weiter an den Bund. Dieser sah sich daraufhin veranlasst,  mit den fünf Ländern über neue Privatisierungsgrundsätze zu verhandeln. Auf seine Anweisung hin setzte die BVVG im Sommer 2009 ihre Ausschreibungen vorläufig aus. Im Februar 2010 hatten sich Bund und Länder schließlich auf neue Grundsätze verständigt, Anfang März tat die BVVG sie auf ihrer Web-Seite kund. Wenn der alte Pachtvertrag ausläuft, kann der Landwirt entweder einen neuen Pachtvertrag von bis zu vier Jahren mit einer Kaufoption abschließen oder einen Pachtvertrag von bis zu neun Jahren ohne Kaufoption. Bedeutsamer sind aber zwei andere Regelungen:</p>
<p><strong>Direktverkauf statt Ausschreibung</strong></p>
<p>Erstens findet für diese neuerlichen Verkäufe wiederum keine Preisermittlung durch Ausschreibung statt. Sie werden also abermals subventioniert. Bei den wenigen Ausschreibungen 2009 erzielte die BVVG  mit großen Losen (über 100 Hektar) Verkaufspreise von mehr als 20 000 Euro je Hektar. Jörg Gerke rechnet damit, dass bei den Kaufverhandlungen über die verbliebenen 403 400 Hektar Pachtflächen die Hektarpreise im Direktverkauf an die Pächter bei unter 10 000  Euro gehalten werden sollen. </p>
<p><strong>Erweiterte Möglichkeit zum käuflichen Erwerb</strong></p>
<p>Zweitens wurde für die Pächter die einzelbetriebliche Kaufobergrenze heraufgesetzt. Das bedeutet: Jetzt dürfen sie, wenn man eine Bodenqualität von durchschnittlich 40 Bodenpunkten zugrundelegt,  anstelle von bisher höchstens 200 Hektar nunmehr bis zu 450 Hektar käuflich erwerben, also 250 Hektar zusätzlich. Diese Erhöhung bevorteilt die Großbetriebe, denn in ihrer Hand befindet sich mit den sehr großen Betriebsflächen das bei weitem meiste des von der BVVG verpachteten Agrarlandes. Fachmann Gerke schätzt, dass diese Regelung für etwa 2000 Großbetriebe von Bedeutung ist.5)  Sie werden in der Regel die erste Möglichkeit wählen (kurze Pachtverlängerung mit dem Vorkaufsrecht), um zu verhindern, dass diese Flächen durch BVVG-Verkauf an andere gehen und für sich selbst auf Dauer zu sichern.  Wenn aber jeder Großbetrieb sein Kaufrecht für die nun zusätzlich möglichen 250 Hektar voll nutzt, wären das zusammen 500 000 Hektar.</p>
<p><strong>Zusatzkäufe durch bäuerliche Betriebe nahezu unmöglich</strong></p>
<p>Allerdings hat die BVVG nur noch 403 4000 Hektar für den Verkauf überhaupt zur Verfügung. Damit sehen sich die bäuerlichen Betriebe und die Alteigentümer leer ausgehen, denn auch ihnen wären subventionierte Preise durchaus recht – wenn das Agrarkartell sie denn daran teilhaben ließe. Ebendas aber, so Gerke, suche es zu unterbinden. Somit sind die neuen Regeln so gefasst, dass ein Verkauf oder eine längere Weiterverpachtung an andere nicht oder nur in geringem Umfang möglich ist, wenn nicht  geradezu verhindert wird, auch wenn dafür nach BVVG-Angaben 25 000 Hektar im Jahr vorgesehen sind.6)  </p>
<p><strong>Schlechte Chancen auch für Alteigentümer</strong></p>
<p>Daher stoßen auch die neuen Privatisierungsgrundsätze stoßen der AbL auf Widerstand, selbst wenn so manches darin auch für die bäuerlichen Betriebe zunächst gefällig klingt. Ihr Verband sieht in den neuen Grundsätzen immer noch eine wettbewerbsverzerrende Praxis bei der Flächenvergabe. Nicht anders die Alteigentümer. Auch sie haben nach wie vor weit schlechtere Chancen, Flächen zu erwerben, als Agrargesellschaften der LPG-Nachfolger, die sich teils schon in der Hand von Großindustriellen oder nichtlandwirtschaftlichen Investoren befinden.7)  Dabei sind die Betriebe des Agrarkartells ihrer Zahl nach die Minderheit. Die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe im Osten sind die kleineren und mittleren Betriebe. Sie stellen rund 80 Prozent, in einigen Regionen sogar mehr als 90 Prozent.8)  Aber diese Mehrheit wird von der Minderheit dominiert.</p>
<p><strong>Nötig ist eine bäuerlich geprägte Agrarstruktur</strong></p>
<p>Letztlich geht es um die in der ostdeutschen Landwirtschaft gewollte Agrarstruktur und von wem gewollt.  Darüber vernimmt man öffentlich so gut wie nichts. Wahrzunehmen ist dagegen, dass es die landwirtschaftlichen Gruppen 1 und 6, also die dort politisch Mächtigen mit ihren Großbetrieben als „Junker“ im neuen Gewand, verstanden haben und weiterhin verstehen, sich der meisten Flächen der verleumdeten einstigen „Junker“ zu bemächtigen. Die „roten Barone“ aus DDR-Zeiten haben noch immer das Sagen. Nötig jedoch wäre, sie politisch, beim Flächenerwerb und mit Subventionen nicht mehr zu bevorzugen, sondern  die bäuerlichen Betriebe zu stärken und eine bäuerlich geprägte Agrarstruktur voranzubringen. Das wäre für den ländlichen Raum, seine (Wieder)Belebung, für die Dörfer und die kleinen Städte in diesem Raum zukunftsträchtiger und gedeihlicher. Nur so kann der bisher angerichtete Schaden für die ostdeutschen Länder zu einem Nutzen werden.</p>
<p>1) Die mir erteilte BVVG-Auskunft per Mail vom 26. April 2010.</p>
<p>2) Grundsätze für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG<br />
   Privatisierungsgrundsätze (Stand 4. März 2010)                                                                                                          http://www.bvvg.de/internet/internet.nsf/HTMLST/GRUNDSAETZE<br />
3) Bauernzeitung vom 16. April 2010, Angaben von der Marwitz</p>
<p>4) AbL-Presseerklärung vom 16. April 2010<br />
5) Jörg Gerke: Nehmt und euch wird gegeben. Das ostdeutsche Agrarkartell. Bauernlegen für neuen Großgrundbesitz und Agrarindustrie. Hamm 2008. Seite 195.<br />
6) Nach Auskunft von Jörg Gerke, Antwort-Mail vom 24. April 2010. So „ist die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe im Osten, vor allem die kleineren und mittleren Betriebe, rund 80 Prozent der Betriebe, in einigen Regionen sogar mehr als 90 Prozent der Betriebe vom EALG-Kauf und auch von BVVG-Kauf überhaupt ausgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine systematische Wettbewerbsverzerrung, da Kauf und Pachten subventioniert sind. In Regionen, wo die BVVG als Verpächter dominiert, kann man sogar von einer Art Ausschluss für landwirtschaftliche Betriebsneugründungen sprechen“<br />
7) Bauernzeitung vom 16. April 2010, Angaben von der Marwitz<br />
 <img src='http://kpkrause.de/wp-includes/images/smilies/icon_cool.gif' alt='8)' class='wp-smiley' /> Nach Auskunft von Jörg Gerke, Antwort-Mail vom 24. April 2010</p>
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		<title>Die fatale Agrarpolitik in Ostdeutschland</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Sep 2009 09:07:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Agrarpolitik]]></category>

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		<category><![CDATA[Vertrauenskrise]]></category>

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		<description><![CDATA[Im schädlichen Griff eines Interessenkartells
Mit der deutschen Wiedervereinigung haben politische Führung, alte SED-Kader und Deutscher Bauernverband die Landwirtschaft im heutigen Ostdeutschland (einst Mitteldeutschland) auf Lug und Trug gebaut. Auf welche Weise und zu wessen Schaden beschreibt umfassend ein Buch von Jörg Gerke. Verantwortlich für den Schaden macht Gerke das Konglomerat aus ostdeutscher einstiger SED-Agrarnomenklatura, Agrarverwaltung, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im schädlichen Griff eines Interessenkartells</strong></p>
<p>Mit der deutschen Wiedervereinigung haben politische Führung, alte SED-Kader und Deutscher Bauernverband die Landwirtschaft im heutigen Ostdeutschland (einst Mitteldeutschland) auf Lug und Trug gebaut. Auf welche Weise und zu wessen Schaden beschreibt umfassend ein Buch von Jörg Gerke. Verantwortlich für den Schaden macht Gerke das Konglomerat aus ostdeutscher einstiger SED-Agrarnomenklatura, Agrarverwaltung, Agrarpolitik, Agrarberichterstattung und der Agrarlobby in Gestalt der fünf Landesbauernverbände, die zum Deutschen Bauernverband (DBV) gehören. Er bezeichnet dieses Netzwerk als das ostdeutsche Agrarkartell. Dieses Kartell stütze einseitig die als GmbH oder in ähnlicher Rechtsform geführten agrarischen Großbetriebe.<span id="more-622"></span></p>
<p><strong>Bäuerliche Familienbetriebe massiv benachteiligt</strong></p>
<p>Diese Großbetriebe mit vielen hundert oder tausend und mehr Hektar  sind nach 1990 meist aus den einstigen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) der DDR-Zeit hervorgegangen oder vom Personal der einstigen DDR-Agrarkader gegründet worden. Vor allem sie wurden und werden mit zusätzlichen Subventionen, wie Gerke schreibt, überschüttet. Denn seit der Wiedervereinigung hat die ostdeutsche Landwirtschaft neben den Direktbeihilfen eine Vielzahl von Sondersubventionen und Vergünstigungen erhalten, aber nicht über alle Größen und Betriebsformen gleichmäßig verteilt, sondern die Großbetriebe wurden deutlich bevorzugt, die bäuerlichen Familienbetriebe massiv benachteiligt. </p>
<p><strong>Trotz Größe wirtschaftlich zu schwach</strong></p>
<p>Aber trotz dieser Bevorzugung sind die Großbetriebe wirtschaftlich schwach. Gerke macht das schon mit einer einfachen Berechnung klar, allerdings mit älteren Zahlen (2002 bis 2004): Alle Agrarbetriebe in Deutschland  erhalten je Hektar und Jahr zwischen 300 und 350 Euro an Direktbeihilfen. Mit diesem Staatsgeld kamen die großen Marktfruchtbetriebe durchschnittlich auf einen Jahresgewinn von 34 Euro je Hektar. Das heißt: Ohne diese Subvention erzielten sie gar keinen Gewinn, sondern machten im Durchschnitt einen Verlust von mehr als 266 Euro. </p>
<p><strong>Familienbetriebe stehen besser da</strong></p>
<p>Dagegen erwirtschafteten ostdeutsche Familienbetriebe einen jährlichen Hektargewinn von durchschnittlich 200 Euro. Rechnet man auch hier die Subvention heraus, machten zwar auch sie Verlust, aber einen deutlich geringeren als die Großbetriebe. Familienbetriebe in Westfalen oder Bayern dagegen kamen mit der Subvention auf  knapp 500 bis 550 Euro und ohne sie trotzdem noch auf einen Gewinn, nämlich auf mindestens 200 Euro. Die Folgerung daraus: Die ostdeutschen Großbetriebe hängen von der Subvention weit stärker ab als die bäuerlichen Familienbetriebe. Ohne die Subvention gäbe es diese Großbetriebe gar nicht, und auch die ostdeutsche Landwirtschaft wäre dann wie die westdeutsche familienbäuerlich verfaßt und wirtschaftlich stabiler. </p>
<p><strong>Der Deutsche Bauernverband als Unterdrückungshelfer</strong></p>
<p>Dafür gesorgt, dass es diese familienbäuerliche Struktur im östlichen Deutschland nicht gibt, haben zum einen die alten ländlichen DDR-Strukturen mit ihrem alten Agrarverwaltungspersonal und ihren Agrarpolitikern. Daran beteiligt haben sich zum anderen westdeutsche Politiker und Agrarfunktionäre. Dabei könne, schreibt Gerke, die Rolle des DBV als Lobbyist für die DDR-Agrarstrukturen in der bereinigten Bundespolitik gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, was er an Beispielen belegt Das Ergebnis: „Das Nachsehen hatten diejenigen Bauern, die schon in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und DDR in den vierziger und fünfziger Jahren unterdrückt und verfolgt wurden und die, ohne Einfluss in diesem Lobbysystem, am Betriebswiederaufbau nach der Wende massiv behindert oder zumindest stark benachteiligt wurden.“ Erst die Ausbildung einer neuen Form von kartellartigen Seilschaften im Agrarbereich habe die Pfründe und Privilegien der alten LPG-Kader sowie einiger westdeutscher Agrarfunktionäre und Agrarindustrieller gesichert. </p>
<p><strong>Wiederentstehen bäuerlicher Familienbetriebe erschwert und verhindert</strong></p>
<p>Die Fülle dessen, was Gerke schildert und anprangert, lässt sich in einem Buchhinweis nicht ausbreiten, nur andeuten. Der Leser erfährt, wie sich die Macht des ostdeutschen Agrarkartells äußert, wie Daten und Fakten durch das Kartell erfunden und gefälscht werden, welche schlimme Rolle die von der SED gegründete Bauernvereinigung VdgB  in der DDR gespielt hat, wie sie von 1990 an mit DBV-Hilfe in den fünf ostdeutschen Landesbauernverbänden aufging, wie die DBV-Spitze im wesentlichen alle wichtigen Forderungen der LPG-Nachfolger und DDR-Kader zu den eigenen gemacht hat, wie unterschiedlich die Direktbeihilfen auf Groß- und Familienbetriebe wirken, wie die staatliche Treuhand und später ihr Ableger BVVG den ostdeutschen Bodenmarkt beherrscht und den Aufbau einer bäuerlichen Landwirtschaft bis heute erschwert und verhindert, warum die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gegen die BVVG Strafanzeige erhoben, dass aber  die (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat … sowie vieles andere mehr.</p>
<p><strong>Das Versagen der Parteien, Agrarökonomen und Medien</strong></p>
<p>Eigene Buchkapitel befassen sich mit den Altschulden der LPG-Nachfolger aus der DDR-Zeit und ihrer wettbewerbsverzerrenden Wirkung zu Lasten der bäuerlichen Betriebe, mit der agrarkartellnahen, kritiklosen Rolle der Medien für die Entwicklung der ostdeutschen Agrarpolitik nach 1990, mit der katastrophalen Rolle der politischen, mit alten DDR-Kadern durchsetzten Parteien für diese Entwicklung sowie mit dem Versagen gerade der marktliberalen Agrarökonomen im ostdeutschen Transformationsprozeß. Im letzten Kapitel setzt sich Gerke mit vier Vorschlägen für eine notwendige und mögliche andere Agrarpolitik in Ostdeutschland ein. Einer davon ist der, die Höhe der Direktbeihilfen an die in den Betrieben beschäftigten Arbeitskräften zu binden.</p>
<p><strong>Gegensteuern politisch offensichtlich nicht gewollt</strong></p>
<p>Das Buch ist seit dem Herbst 2008 auf dem Markt, also Zeit genug, von Politikern und ihren Parteien zur Kenntnis genommen und verinnerlicht zu werden. Aber es ist so, wie es immer ist: Politisch bewegt und bewirkt hat es nichts. Es ist politisch offensichtlich auch nicht gewollt. Die Hunde bellen, und die Karawane zieht weiter. Trotzdem ist das Buch notwendig, trotzdem hat es seine Verdienste. Es macht öffentlich, was fehlläuft und woran es liegt. </p>
<p><strong>Eine fundierte Information</strong></p>
<p>Gerke ist ein fachkundiger Autor. Er bewirtschaftet seit 1996 das ökologische Landgut Reetwiesenhof. mit 350 Hektar im mecklenburgischen Rukieten zwischen Rostock und Güstrow, käuflich erworben von privater Hand, nicht von der staatlichen BVVG. Außerdem ist Gerke promovierter und habilitierter Agrarwissenschaftler sowie Unternehmensberater. Jedermann, der Näheres über die ostdeutsche Landwirtschaft wissen will, kann sich hier also fundiert informieren, jedermann sich darauf berufen, wenn auch er auf diese fatale Politik hinweist. Und politisch Verantwortliche können sich nicht damit herausreden, sie hätten von den wirklichen Vorgängen in der ostdeutschen Landwirtschaft nichts gewusst und eben daher nicht die notwendigen Änderungen in Angriff genommen.</p>
<p><em>Jörg Gerke: Nehmt und euch wird gegeben. Das ostdeutsche Agrarkartell. Bauernlegen für neuen Großgrundbesitz und Agrarindustrie. ABL Bauernblatt Verlags GmbH, Hamm 2008, broschürt, 336 Seiten. 27,40 Euro.</em></p>
<p>© Copyright kpkrause.de: Klaus Peter Krause. All rights reserved.</p>
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		<item>
		<title>Im Konflikt mit dem Datenschutz</title>
		<link>http://kpkrause.de/?p=596</link>
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		<pubDate>Sat, 18 Jul 2009 20:56:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Namentlich gemacht, wer wieviel Agrarbeihilfen bekommt
Jeder kann inzwischen im Internet nachlesen, was einzelne Landwirte und Agrarunternehmen jährlich an staatlichen Hektarbeihilfen bekommen. Unter Strafandrohung hat die EU-Kommission auch Bayern gezwungen, die Namen und Beträge je Betrieb preiszugeben. Ist das wirklich rechtens?
Zunächst zur Vorgeschichte. Einst wurde die Landwirtschaft hauptsächlich über staatliche Stützpreise für einzelne Produkte und staatliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Namentlich gemacht, wer wieviel Agrarbeihilfen bekommt</strong></p>
<p>Jeder kann inzwischen im Internet nachlesen, was einzelne Landwirte und Agrarunternehmen jährlich an staatlichen Hektarbeihilfen bekommen. Unter Strafandrohung hat die EU-Kommission auch Bayern gezwungen, die Namen und Beträge je Betrieb preiszugeben. Ist das wirklich rechtens?<span id="more-596"></span></p>
<p>Zunächst zur Vorgeschichte. Einst wurde die Landwirtschaft hauptsächlich über staatliche Stützpreise für einzelne Produkte und staatliche Aufkäufe ihrer Überschußmengen subventioniert. Mit den Stützpreisen erhielten Landwirte für ihre Erzeugnisse mehr als bei freier Preisbildung. Gezahlt haben diese indirekten Subventionen über den Preis letztlich die Verbraucher. Was davon beim einzelnen Betrieb ankam, war schwer erkennbar.  Dann wurden die Subventionen (wie auch zahlreiche produktgebundene Sonderprämien) von den Erzeugnissen gelöst („entkoppelt“) und in direkte Beihilfen umgewandelt. Für sie kommen jetzt die Steuerzahler auf. Es sind durchschnittlich 330 Euro je Hektar. Folglich erhalten flächenreiche Betriebe mehr als flächenarme. Große Agrarunternehmen in den neuen Bundesländern (wie LPG-Nachfolger und Branchenfremde aus der Industrie) kassieren so jährlich Hunderttausende bis über 1 Million Euro im Jahr. Das führte zu Unmut und weckte das Verlangen zu veröffentlichen, wer wie viel bekommt. Das geschieht jetzt. Die Internet-Seite der Initiative zur Transparenz bei Agrarsubventionen findet sich unter www.wer-profitiert.de</p>
<p><strong>Eingriff in die Persönlichkeitsrechte</strong></p>
<p>Gezahlt wird der Betrag zum einen als Ausgleich für die allmähliche Abkehr von der jahrzehntelangen staatlichen Preisstützung und von den Sonderprämien. Schrittweise soll er sich verringern und eines Tages ganz auslaufen. Er ist dem Vertrauensschutz geschuldet und damit eine vertretbare Anpassungsbeihilfe. Zum anderen gilt er als Entgelt für die Landschaftspflege, die Landwirte mit der Bodenbewirtschaftung leisten. Liegt es im öffentlichen Interesse, die heutige Kulturlandschaft zu erhalten, wenn das ohne Landwirte und ohne dieses Entgelt nicht gelänge, ist auch das vertretbar. Folglich wird eine beanspruchte Dienstleistung bezahlt. Offenzulegen, wer im einzelnen wie viel hiermit verdient, greift in Persönlichkeitsrechte ein. Solche Rechte unterliegen dem Datenschutz. Was, wenn nicht sie, sollte ihm denn wohl sonst unterliegen. Eine Klage gegen die Veröffentlichungspflicht ist beim Europäischen Gerichtshof schon anhängig (FAZ vom 10. Juli 2009).</p>
<p><strong>Wenn, dann wären sämtliche Subventionsempfänger zu benennen</strong></p>
<p>Wäre aber nicht immerhin die Anpassungshilfe für jeden einzelnen Empfänger öffentlich auszuweisen, weil sie unbestreitbar eine Subvention ist? Wer das verlangt, müsste dann aber ebenso verlangen, dass für sämtliche andere staatliche Subventionen die Empfänger namentlich mit den empfangenen Beträgen ins Internet gestellt und damit öffentlich gemacht werden, also zum Beispiel wer wieviel Sozialhilfe, Bafög und Elterngeld bekommt, wer wieviel an Investitionszuschüssen erhält und - jetzt in der großen Finanzkrise - mit wievielen staatlichen Milliarden jede einzelne Bank unterstützt wird. Die Namen und Subventionsbeträge nur für die Landwirtschaft preiszugeben, wäre Ungleichbehandlung und damit eine Diskriminierung.</p>
<p>Selbstverständlich und eine Pflicht ist es dagegen zu veröffentlichen, was als Anpassungsbeihilfe und Landschaftspflege-Entgelt insgesamt gezahlt wird. Da auch die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe statistisch erfasst wird,  ist damit zugleich öffentlich, wie hoch die Zahlung je Betrieb im Durchschnitt ist. Das muss genügen. </p>
<p><strong>Auch die umstrittenen LPG-Nachfolger profitieren</strong></p>
<p>Immer wieder angegriffen wird, dass auch Riesenbetriebe wie die Nachfolgegesellschaften der einstigen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der DDR (LPG) mit tausend Hektar und weit darüber diese Direktzahlungen erhalten.  Dahinter steht aber als der eigentliche Vorwurf, sie würden von den amtlichen Stellen unzulässig privilegiert, missbrauchten ihre privilegierte Stellung, ihre Umwandlung von der LPG in die heutige Rechtsform sei häufig rechtswidrig geschehen und daher nichtig, sie hätten die einstigen LPG-Mitglieder um deren Vermögensanteile betrogen, der Deutsche Bauernverband (DBV) stecke mit den LPG-Nachfolgern unter einer Decke, lasse die bäuerlichen Familienbetriebe links liegen, und diese würden obendrein auch noch vom Staat benachteiligt. Wortführer sind hier die beiden Gegenverbände zum DBV: die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ( AbL) und der Deutsche Bauernbund (DBB). Sie treten für eine bäuerlich und nicht von „roten Baronen“  geprägte  Landbewirtschaftung ein.</p>
<p><strong>Missfallen über die Zahlungen an branchenfremde Reiche</strong></p>
<p>Ebenso Missfallen erregen die staatlichen Zahlungen an branchenfremde Investoren und Unternehmen, die in den neuen Bundesländern große Ländereien erworben haben – zwecks Kapitalanlage, aus Liebhaberei und aus Prestige-Gründen. Sie wie auch die LPG-Nachfolger wirtschaften zudem meist auf Land, das die Kommunisten den früheren Eigentümern während der sowjetischen Besatzungszeit (1945 bis 1949) entschädigungslos weggenommen haben und das ihnen der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat in rechtswidriger Weise nicht zurückgibt. Aber dies ist ein (zu umfangreiches) Kapitel für sich.</p>
<p><strong>Anspruch auf Vertrauensschutz</strong></p>
<p>Das Verlangen, den sehr großen Betrieben – wie schon ein wenig geschehen – die Beihilfe zu kürzen, erscheint verständlich, profitieren sie doch von den Größenvorteilen, den economies of scale, sind also weniger bedürftig. Freilich werden sie dann um den Erfolg des Größenvorteils gebracht und damit um den Wettbewerbsvorteil. Wenn der Staat 1990 eine andere als  durch sie geprägte Agrarstruktur hätte haben wollen, hätten er und der Deutsche Bauernverband die LPG-Oberen damals nicht hofieren dürfen. Und der Staat hätte das LPG-Land an die früheren Eigentümern zurückgeben müssen. Das aber war (rechtsstaatswidrig) nicht gewollt. Hektar ist nun Hektar. Nun haben auch die LPG-Nachfolger Anspruch auf Schutz des Vertrauens in die agrarpolitischen Maßnahmen, wie sie nun einmal ergangen sind, selbst wenn man kein Freund dieser Nachfolger mit ihren riesigen Agrarländereien ist – ganz abgesehen davon, dass es auch sehr große Betriebe gibt, die keine LPG-Nachfolger sind, sondern zurückgekehrte „Alteigentümer“. Sie haben für  das geraubte Land an den Staat Pacht zu zahlen oder es von ihm zurückkaufen müssen. </p>
<p>Stellen Sie sich vor: Ihr Auto wird geklaut, die Polizei findet es, stellt es sicher und sagt: „Sie kriegen es aber nur dann zurück, wenn Sie es uns abkaufen; wenn nicht, verkaufen wir es an andere.“ Üblicherweise nennt man das Hehlerei, und die ist strafbar – üblicherweise.</p>
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