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	<title>kpkrause.de &#187; Datenschutz</title>
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	<description>Ein weiteres tolles WordPress-Blog</description>
	<pubDate>Fri, 10 Sep 2010 18:51:55 +0000</pubDate>
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		<title>Finger weg vom gläsernen Bürger</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 08:16:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Bürokratie]]></category>

		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Überwachungsstaat]]></category>

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		<description><![CDATA[Elena und die Gefährdung des Datenschutzes
Elena ist nicht der Name eines netten Mädchens oder einer bezaubernden Frau, sondern der eines neuen Ungetüms. Es ist die Abkürzung von „Elektronischer Entgeltnachweis“, einer Datenbank in Würzburg zum zentralen Speichern von Einkommensbescheinigungen, die die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ betreibt. Seit Jahresbeginn 2010 sind die rund 3 Millionen Arbeitgeber verpflichtet, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Elena und die Gefährdung des Datenschutzes</strong></p>
<p>Elena ist nicht der Name eines netten Mädchens oder einer bezaubernden Frau, sondern der eines neuen Ungetüms. Es ist die Abkürzung von „Elektronischer Entgeltnachweis“, einer Datenbank in Würzburg zum zentralen Speichern von Einkommensbescheinigungen, die die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ betreibt. Seit Jahresbeginn 2010 sind die rund 3 Millionen Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer sämtlichen Beschäftigten an diese Speicherstelle elektronisch zu übermitteln – Monat für Monat. Bis dahin hatten sie die rund 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform ausgestellt und per Post verschickt.</p>
<p><span id="more-988"></span><strong>Begründet mit Kostensparen</strong></p>
<p>Die Behörden brauchen solche Angaben für die Anträge von Bürgern auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld. Von 2012 an sollen die Bürger ihre Anträge auf diese Unterstützungen ebenfalls digital, also papierlos, ausfüllen. Die Agenturen für Arbeit, die Wohn- und Elterngeldstellen können dann beim Prüfen und Bearbeiten der Anträge auf diese Daten direkt zugreifen, sie müssten nicht mehr bei den Arbeitgebern anfragen und diese die Bescheinigungen nicht mehr archivieren. Man will Kosten sparen, lautet die Begründung; digitales Übermitteln ist billiger und außerdem schneller.</p>
<p><strong>Alle Arbeitnehmer-Daten auf Vorrat gespeichert</strong></p>
<p>Das klingt sinnvoll, hat aber seine Tücken. Gespeichert nämlich wird an persönlichen Daten weit mehr als nur das gezahlte Entgelt und die Beschäftigungszeiten, sondern auch die sonstigen individuellen finanziell bedeutsamen Lebensverhältnisse. Alle diese Daten sind dann an einer Stelle zentral erfasst. Auch will man die Antragsteller besser kontrollieren, um möglichen Missbrauch erkennen zu können. Wohl sollen Behörden nur mit Zustimmung der jeweiligen Person und ihrer digitalen Signatur auf diese Daten zugreifen können, wohl hat das Arbeitsministerium die Datenerfassung schon entschärft. Aber hier werden immerhin die Daten aller Arbeitnehmer zentral auf Vorrat gespeichert, auch wenn eine Behörde sie nur dann benötigt, wenn jemand eine Unterstützung beantragt. Die zentrale Erfassung bleibt also nicht auf die Bedarfsfälle beschränkt.</p>
<p><strong>Anreiz zum Missbrauch</strong></p>
<p>Es ist ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger, über den staatliche Stellen zunächst nur das wirklich Benötigte, später Umfänglicheres und letztlich alles an Wissen sammeln und stets auf Abruf parat haben. Geplant ist, das Elena-Verfahren stufenweise auszubauen; eines Tages soll Elena sämtliche Papierbescheinigungen ersetzen, nicht nur alle arbeitslosen und arbeitsuchenden Bürger umfassen, sondern auch alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in allen Sozialversicherungsverfahren. Und wenn es eine solche zentrale Datenstelle gibt, ist der Anreiz besonders hoch, sie auch für Zwecke zu missbrauchen, über die jetzt noch nicht gesprochen oder an die heute noch nicht gedacht wird. Unbefugte könnten die Daten mitlesen, auch andere staatliche Stellen. Banken könnten sich um Zugriffserlaubnis bemühen, um Kreditanträge zu prüfen. Auch schlichte Datenschutzpannen sind denkbar, die Folgen bei Datenzentralisierung besonders umfassend und schwer. Ebenso ist Diebstahl möglich; geklaute Datensätze sind wertvoll und finden ihre Abnehmer, die sie ausschlachten und für ihre Zwecke nutzen. Selbst der deutsche Staat kauft Diebesgut, wie das Beispiel der gestohlenen Schweizer Bankdaten drastisch gezeigt hat. Also Finger weg von dieser Elena.</p>
<p><strong>Datenschutzgefährdung wichtiger als zu hohe Kosten</strong></p>
<p>Danach, dass dies geschieht, sieht es jetzt aus - vorerst. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle will die zentrale Speicherung erst einmal aussetzen, also zumindest vorübergehend einstellen. Aber vornehmlich und vorgeblich deshalb, weil die Kosten nun doch mehrfach höher zu werden drohen als erwartet, nicht aus Datenschutzbedenken. Mit diesen Kosten belastet sind erstens die Unternehmen, die die benötigten Bescheinigungen ausstellen, zweitens die Menschen, die die Anträge auf Unterstützung stellen müssen, und drittens die Gemeinden mit ihren kommunalen Ämtern, die die Anträge zu bearbeiten haben. Wenn aber die Kosten, wie eine Überlegung lautet, wegen der (ohnehin unzureichenden) Vorkehrungen zum Datenschutz so hoch sind, dann besteht die Gefahr, dass diese Vorkehrungen sogar noch verringert werden, nur um die Kosten zu senken. Die größere Gefahr durch Elena liegt in der Datenschutzgefährdung, die hohen Kosten kommen als weitere Belastung hinzu.</p>
<p><strong>Die Bürokratie bleibt – und wird schlimmer</strong></p>
<p>Ohnehin, die beabsichtigte Entbürokratisierung wird und kann es nicht geben; die Bürokratie bleibt, sie vollzieht sich statt auf papierne nunmehr nur auf digitale Weise. Nach Ansicht der Kommunen ist sie sogar schlimmer als zuvor. Brüderle hat sie so wiedergegeben: „Statt zu Vereinfachungen zu führen, läuft die elektronische Signatur Gefahr, zu einer Quelle neuer Bürokratie zu werden.“ Gewollt und versprochen ist das Gegenteil. Ach ja, eine Massenklage gegen das Elena-Verfahren liegt seit dem 31. März 2010 auch schon vor – als Sammelbeschwerde mit über 22 000 Vollmachten eingereicht beim Bundesverfassungsgericht.</p>
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		<title>Widerstand gegen staatliche Überwachung</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 08:17:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>

		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Swift-Abkommen zwischen EU und Amerika
Die Vereinigten Staaten dürfen die Auslandsüberweisungen von EU-Bankkunden weiterhin überwachen. Bisher hat  der Hegemon Amerika Kontendaten von EU-Bürgern, bezeichnenderweise, ohne so ein Abkommen kontrolliert, seit Jahren.  Aber jetzt ist es ihm mit dem  Swift-Abkommen - in begrenzter Form – erlaubt. Am 30. November haben   die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Swift-Abkommen zwischen EU und Amerika</strong></p>
<p>Die Vereinigten Staaten dürfen die Auslandsüberweisungen von EU-Bankkunden weiterhin überwachen. Bisher hat  der Hegemon Amerika Kontendaten von EU-Bürgern, bezeichnenderweise, ohne so ein Abkommen kontrolliert, seit Jahren.  Aber jetzt ist es ihm mit dem  Swift-Abkommen - in begrenzter Form – erlaubt.<span id="more-734"></span> Am 30. November haben   die EU-Innenminister das zwischen EU und Amerika geschlossene Abkommen gebilligt. Die Abkürzung S.W.I.F.T steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications. Diese Gesellschaft  mit Sitz in Belgien wickelt die internationalen Transaktionen zwischen den Banken ab, täglich rund 11 Millionen. Ihre Träger sind die Banken selbst, aber auch andere Finanzinstitute.  </p>
<p><strong>Möglicherweise auch andere Gründe für das Überwachen</strong></p>
<p>Mit dem Überwachen will man auffällige Geldbewegungen aufspüren, um Terrorismus auch auf    diese Weise abzuwehren.  Die Finanzquellen terroristischer Gruppen sollen ausgetrocknet, deren Verbindungen aufgedeckt werden. Doch  wird  sich das bei Terroristen längst herumgesprochen haben. Folglich werden sie auffällige Geldbewegungen vermeiden.  Weil dies sicher auch die Vertragspartner USA und   EU wissen, stecken möglicherweise (auch) ganz andere Gründe hinter dem Überwachen.  Das mögen fiskalische sein. Das mögen Ambitionen sein, in Geldangelegenheiten politischer Gegner herumstöbern zu können. Auch drohe, meinte der deutsche Bundesrat  in  seiner Entschließung zu dem Vorhaben, „Wirtschafts- und Industriespionage großen Ausmaßes“.  Vom Bundesverband der deutsche Industrie vernahm man: „Wir warnen vor der Gefahr, dass Unternehmen ausspioniert werden. Aus dem Zahlungsverkehr von Unternehmen lassen sich Rückschlüsse auf  Märkte, Vertragspartner und Geschäftsvolumina ziehen.“</p>
<p><strong>Erhebliche Bedenken im Bundesrat</strong></p>
<p>Die Bedenken im Bundesrat, quer durch die Landesregierungen und ihre Parteien, waren erheblich, darunter verfassungsrechtliche. Zu Recht befürchtet man hier, dass Daten von unbescholtenen  Bankkunden verwendet werden, ohne  dass diese davon wissen, und ihnen bei Irrtümern Schaden entsteht. In seiner Entschließung hat der Bundesrat der Regierung eine Reihe von Vorgaben gemacht, die er eingehalten wissen wollte: keinen automatischen Datenaustausch ohne konkreten Verdacht, keine Weitergabe der Informationen an Drittländer, Detail-Mitteilungen an amerikanische Fahnder nur über grenzüberschreitende Geldgeschäfte. Dazu kommt das Verlangen nach Löschungsregeln, effektivem Rechtsschutz und Ratifizierungsvorbehalt.</p>
<p><strong>„Keine guter Tag für den Datenschutz“</strong></p>
<p>Wie fragwürdig diese staatliche Überwachung ist, zeigt sich auch an der unterschiedlichen Bewertung innerhalb der Bundesregierung selbst.  Das Innenministerium mit Thomas de Maiziere (CDU) an der Spitze sieht in dem Abkommen einen Gewinn an Sicherheit, das Justizministerium mit Sabine Leuthausser-Schnarrenberger (FDP) an der Spitze sieht in dem Abkommen Datenschutzverletzungen und Beschneidungen von Bürgerrechten. Die Entscheidung im EU-Ministerrat  sei, sagte die Ministerin, gegen den Widerstand ihres Hauses zustande gekommen. Die Freidemokraten seien mit dem Abkommen unzufrieden. Die Regeln zum Datenschutz müssten bei den jetzt anstehenden Verhandlungen über das endgültige Abkommen verschärft werden. Darauf beharrt auch die CSU, wie der CSU-Landesgruppen-Vorsitzende Hans-Peter Friedrich in Berlin sagte. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kommentierte unumwunden: „Das ist kein guter Tag für den Datenschutz in Europa.“  Er bedauere, dass sich der Ministerrat über die Bedenken des EÚ-Parlaments und der Datenschutzbeauftragten hinweggesetzt habe.</p>
<p><strong>EU-Ministerrat in verdächtiger Eile</strong></p>
<p>Bedenklich stimmt auch der Versuch, mit dem der Ministerrat in verdächtiger Eile die Mitentscheidung des EU-Parlaments vermeiden wollte. Er verabschiedete das Abkommen exakt einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags. Einen Tag später, am 1. Dezember, hätte das Parlament an der Entscheidung beteiligt werden müssen. Mit Recht sah sich das Parlament absichtsvoll  übergangen. Begründet wurde die Eile mit dem Hinweis auf eine Sicherheitslücke, die angeblich drohte, würde das Abkommen nicht pünktlich zur Inbetriebnahme einer neuen Swift-Rechnerstruktur in Kraft sein. Die Parlamentarier protestierten, und  der Ministerrat lenkte schließlich ein. Er verständigte sich darauf, das Abkommen nur vorläufig anzuwenden und auch erst vom 1. Februar kommenden Jahres an. Dann sollen die EU-Parlamentarier über das Abkommen abstimmen und es auch ablehnen können. Nötig also war die behauptete Eile offensichtlich nicht. Auch gilt das Abkommen jetzt nur für neun Monate statt der ursprünglichen zwölf. Innereuropäische Überweisungen werden nicht erfasst, innerdeutsche ohnehin nicht. Datenweitergabe an Drittstaaten ist nicht erlaubt, auch Rasterfahndung nicht. </p>
<p>Bisher steht der Swift-Zentralrechner in den Vereinigten Staaten. Um ihn dem Zugriff amerikanischer Fahnder zu entziehen, verlegt ihn Swift in die Schweiz. von Vertrauen in die amerikanische Regierung zeugt das nicht gerade. Doch liest man auch, Überweisungen zwischen Europa und Amerika  werde das amerikanische Finanzministerium  weiterhin auf dem Swift-Server in Amerika überwachen.</p>
<p><strong>Deutsche Haltung kabarettreif</strong></p>
<p>Die Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung im EU-Ministerrat enthalten. Dabei hatte sie mit  ihren Einwänden gegen den ersten Vertragsentwurf  einige Einschränkungen durchgesetzt. Doch Datenschutzbedenken hat sie wegen Bundesrat und im Justizministerium immer noch. Hätte sie im Ministerrat gegen das  Überwachungsabkommen gestimmt, wäre nichts aus ihm geworden. Das allerdings   wollte sie nicht. Nun ist die deutsche Haltung kabarettreif: „Wir können nicht  zustimmen, aber wir haben auch nichts dagegen, daß das Abkommen in Kraft tritt,“ erläuterte Innenminister de Maiziere das deutsche Verhalten. Dann hätte die Bundesregierung ebenso gut auch zustimmen können.</p>
<p><strong>Die Gefahr des Missbrauchs</strong></p>
<p>Man liest, die Aufregung über das Abkommen sei übertrieben. Ist sie das wirklich? Ob die Einschränkungen tatsächlich eingehalten werden,  mag man glauben oder nicht. Staatenlenker und     ihre Handlanger haben schon immer mehr gemacht als sie dürfen. Mit  Verschweigen sowie Halb- und Unwahrheiten haben sie die Menschen schon zu oft zum Dulden oder Mitmachen zu bewegen versucht. Gewiss, wer mag schon gegen Anti-Terrorismus-Maßnahmen sein.  Aber was kann unter diesem Deckmantel auch anderes geschehen. Denkbar sind immer auch scheinbar abwegige Möglichkeiten. Und was möglich ist, wird zu häufig auch gemacht.  Die Gefahr des Missbrauchs ist groß, die Möglichkeit ihn aufzuspüren gering. Und wird  er doch aufgespürt, ist er aber geschehen.  Wenn man ferner liest, die Entscheider in der EU dürften nicht vergessen, dass der islamistische Terrorismus immer noch eine beträchtliche Gefahr sei, dann ist die Versuchung groß zu fragen, ob nicht von den USA vielleicht die größere Gefahr ausgeht.</p>
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		<title>Im Konflikt mit dem Datenschutz</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Jul 2009 20:56:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Agrarpolitik]]></category>

		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Landwirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Namentlich gemacht, wer wieviel Agrarbeihilfen bekommt
Jeder kann inzwischen im Internet nachlesen, was einzelne Landwirte und Agrarunternehmen jährlich an staatlichen Hektarbeihilfen bekommen. Unter Strafandrohung hat die EU-Kommission auch Bayern gezwungen, die Namen und Beträge je Betrieb preiszugeben. Ist das wirklich rechtens?
Zunächst zur Vorgeschichte. Einst wurde die Landwirtschaft hauptsächlich über staatliche Stützpreise für einzelne Produkte und staatliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Namentlich gemacht, wer wieviel Agrarbeihilfen bekommt</strong></p>
<p>Jeder kann inzwischen im Internet nachlesen, was einzelne Landwirte und Agrarunternehmen jährlich an staatlichen Hektarbeihilfen bekommen. Unter Strafandrohung hat die EU-Kommission auch Bayern gezwungen, die Namen und Beträge je Betrieb preiszugeben. Ist das wirklich rechtens?<span id="more-596"></span></p>
<p>Zunächst zur Vorgeschichte. Einst wurde die Landwirtschaft hauptsächlich über staatliche Stützpreise für einzelne Produkte und staatliche Aufkäufe ihrer Überschußmengen subventioniert. Mit den Stützpreisen erhielten Landwirte für ihre Erzeugnisse mehr als bei freier Preisbildung. Gezahlt haben diese indirekten Subventionen über den Preis letztlich die Verbraucher. Was davon beim einzelnen Betrieb ankam, war schwer erkennbar.  Dann wurden die Subventionen (wie auch zahlreiche produktgebundene Sonderprämien) von den Erzeugnissen gelöst („entkoppelt“) und in direkte Beihilfen umgewandelt. Für sie kommen jetzt die Steuerzahler auf. Es sind durchschnittlich 330 Euro je Hektar. Folglich erhalten flächenreiche Betriebe mehr als flächenarme. Große Agrarunternehmen in den neuen Bundesländern (wie LPG-Nachfolger und Branchenfremde aus der Industrie) kassieren so jährlich Hunderttausende bis über 1 Million Euro im Jahr. Das führte zu Unmut und weckte das Verlangen zu veröffentlichen, wer wie viel bekommt. Das geschieht jetzt. Die Internet-Seite der Initiative zur Transparenz bei Agrarsubventionen findet sich unter www.wer-profitiert.de</p>
<p><strong>Eingriff in die Persönlichkeitsrechte</strong></p>
<p>Gezahlt wird der Betrag zum einen als Ausgleich für die allmähliche Abkehr von der jahrzehntelangen staatlichen Preisstützung und von den Sonderprämien. Schrittweise soll er sich verringern und eines Tages ganz auslaufen. Er ist dem Vertrauensschutz geschuldet und damit eine vertretbare Anpassungsbeihilfe. Zum anderen gilt er als Entgelt für die Landschaftspflege, die Landwirte mit der Bodenbewirtschaftung leisten. Liegt es im öffentlichen Interesse, die heutige Kulturlandschaft zu erhalten, wenn das ohne Landwirte und ohne dieses Entgelt nicht gelänge, ist auch das vertretbar. Folglich wird eine beanspruchte Dienstleistung bezahlt. Offenzulegen, wer im einzelnen wie viel hiermit verdient, greift in Persönlichkeitsrechte ein. Solche Rechte unterliegen dem Datenschutz. Was, wenn nicht sie, sollte ihm denn wohl sonst unterliegen. Eine Klage gegen die Veröffentlichungspflicht ist beim Europäischen Gerichtshof schon anhängig (FAZ vom 10. Juli 2009).</p>
<p><strong>Wenn, dann wären sämtliche Subventionsempfänger zu benennen</strong></p>
<p>Wäre aber nicht immerhin die Anpassungshilfe für jeden einzelnen Empfänger öffentlich auszuweisen, weil sie unbestreitbar eine Subvention ist? Wer das verlangt, müsste dann aber ebenso verlangen, dass für sämtliche andere staatliche Subventionen die Empfänger namentlich mit den empfangenen Beträgen ins Internet gestellt und damit öffentlich gemacht werden, also zum Beispiel wer wieviel Sozialhilfe, Bafög und Elterngeld bekommt, wer wieviel an Investitionszuschüssen erhält und - jetzt in der großen Finanzkrise - mit wievielen staatlichen Milliarden jede einzelne Bank unterstützt wird. Die Namen und Subventionsbeträge nur für die Landwirtschaft preiszugeben, wäre Ungleichbehandlung und damit eine Diskriminierung.</p>
<p>Selbstverständlich und eine Pflicht ist es dagegen zu veröffentlichen, was als Anpassungsbeihilfe und Landschaftspflege-Entgelt insgesamt gezahlt wird. Da auch die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe statistisch erfasst wird,  ist damit zugleich öffentlich, wie hoch die Zahlung je Betrieb im Durchschnitt ist. Das muss genügen. </p>
<p><strong>Auch die umstrittenen LPG-Nachfolger profitieren</strong></p>
<p>Immer wieder angegriffen wird, dass auch Riesenbetriebe wie die Nachfolgegesellschaften der einstigen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der DDR (LPG) mit tausend Hektar und weit darüber diese Direktzahlungen erhalten.  Dahinter steht aber als der eigentliche Vorwurf, sie würden von den amtlichen Stellen unzulässig privilegiert, missbrauchten ihre privilegierte Stellung, ihre Umwandlung von der LPG in die heutige Rechtsform sei häufig rechtswidrig geschehen und daher nichtig, sie hätten die einstigen LPG-Mitglieder um deren Vermögensanteile betrogen, der Deutsche Bauernverband (DBV) stecke mit den LPG-Nachfolgern unter einer Decke, lasse die bäuerlichen Familienbetriebe links liegen, und diese würden obendrein auch noch vom Staat benachteiligt. Wortführer sind hier die beiden Gegenverbände zum DBV: die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ( AbL) und der Deutsche Bauernbund (DBB). Sie treten für eine bäuerlich und nicht von „roten Baronen“  geprägte  Landbewirtschaftung ein.</p>
<p><strong>Missfallen über die Zahlungen an branchenfremde Reiche</strong></p>
<p>Ebenso Missfallen erregen die staatlichen Zahlungen an branchenfremde Investoren und Unternehmen, die in den neuen Bundesländern große Ländereien erworben haben – zwecks Kapitalanlage, aus Liebhaberei und aus Prestige-Gründen. Sie wie auch die LPG-Nachfolger wirtschaften zudem meist auf Land, das die Kommunisten den früheren Eigentümern während der sowjetischen Besatzungszeit (1945 bis 1949) entschädigungslos weggenommen haben und das ihnen der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat in rechtswidriger Weise nicht zurückgibt. Aber dies ist ein (zu umfangreiches) Kapitel für sich.</p>
<p><strong>Anspruch auf Vertrauensschutz</strong></p>
<p>Das Verlangen, den sehr großen Betrieben – wie schon ein wenig geschehen – die Beihilfe zu kürzen, erscheint verständlich, profitieren sie doch von den Größenvorteilen, den economies of scale, sind also weniger bedürftig. Freilich werden sie dann um den Erfolg des Größenvorteils gebracht und damit um den Wettbewerbsvorteil. Wenn der Staat 1990 eine andere als  durch sie geprägte Agrarstruktur hätte haben wollen, hätten er und der Deutsche Bauernverband die LPG-Oberen damals nicht hofieren dürfen. Und der Staat hätte das LPG-Land an die früheren Eigentümern zurückgeben müssen. Das aber war (rechtsstaatswidrig) nicht gewollt. Hektar ist nun Hektar. Nun haben auch die LPG-Nachfolger Anspruch auf Schutz des Vertrauens in die agrarpolitischen Maßnahmen, wie sie nun einmal ergangen sind, selbst wenn man kein Freund dieser Nachfolger mit ihren riesigen Agrarländereien ist – ganz abgesehen davon, dass es auch sehr große Betriebe gibt, die keine LPG-Nachfolger sind, sondern zurückgekehrte „Alteigentümer“. Sie haben für  das geraubte Land an den Staat Pacht zu zahlen oder es von ihm zurückkaufen müssen. </p>
<p>Stellen Sie sich vor: Ihr Auto wird geklaut, die Polizei findet es, stellt es sicher und sagt: „Sie kriegen es aber nur dann zurück, wenn Sie es uns abkaufen; wenn nicht, verkaufen wir es an andere.“ Üblicherweise nennt man das Hehlerei, und die ist strafbar – üblicherweise.</p>
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