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	<title>kpkrause.de &#187; Bodenreform als politische Verfolgung</title>
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	<description>Ein weiteres tolles WordPress-Blog</description>
	<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 07:50:33 +0000</pubDate>
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		<title>Ein unsägliches Gespräch</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 09:43:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Bodenreform als politische Verfolgung]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsverstoß]]></category>

		<category><![CDATA[Wiedervereinigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Günther Krause, Wolfgang Schäuble und „Die Welt“ verfälschen, was geschah
Jüngst hat die Tageszeitung „Die Welt“ mit den beiden Unterhändlern der deutschen Wiedervereinigung ein Gespräch geführt, also mit Günther Krause und Wolfgang Schäuble.*) Geleitet haben es die Journalisten Thomas Schmid und Daniel Friedrich Sturm. Ihre Gesprächsführung bezeugt, dass sie nicht wissen, was wirklich Sache ist und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="text-align: center; margin: 0cm 0cm 0pt;" align="center"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Günther Krause, Wolfgang Schäuble und „Die Welt“ verfälschen, was geschah</span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Jüngst hat die Tageszeitung „Die Welt“ mit den beiden Unterhändlern der deutschen Wiedervereinigung ein Gespräch geführt, also mit Günther Krause und Wolfgang Schäuble.</span><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><sup><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">*) </span></span></sup></strong><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Geleitet haben es die Journalisten <span style="color: black;">Thomas Schmid und Daniel Friedrich Sturm. Ihre Gesprächsführung bezeugt, dass sie nicht wissen, was wirklich Sache ist und daher nicht fragen, was sie fragen<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>müssten. So werden Tatsachen und Recht weiterhin verbogen.<span id="more-1060"></span> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Arial; color: black; font-size: 10pt;">Anlass zum Gespräch ist der 31. August. An diesem Tag vor zwanzig Jahren haben Krause und Schäuble den Vertrag zur Herstellung der deutschen Einheit (Einheitsvertrag) unterzeichnet. </span><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Die Gesprächsführung verengt das Geschehen auf die sogenannte Bodenreform von 1945/49 und darauf, dass die damals von Haus und Hof vertriebenen und enteigneten Landwirte und Gutsbesitzer seit 1990 trotz Untergang der DDR ihr Eigentum nicht zurückerhalten. Krause wie Schäuble lassen sich auf diese unzulässige Verengung und damit Verfälschung ein, ohne zu widersprechen und das tatsächlich Geschehene richtigzustellen. </span></p>
<p style="text-align: justify; background: white;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Die Eingangsfrage der „Welt“ lautet: „War die Beibehaltung der Bodenreformen von 1945 bis 1949 und teilweise danach wirklich zwingend, um die Einheit zu ermöglichen? Damit ist ja wiederum Unrecht entstanden.“ </span></p>
<p style="text-align: justify; background: white;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Günther Krause antwortet: „<span style="color: black;">Es jedem recht zu machen ist eine Kunst, die niemand beherrscht. So wie wir die Ergebnisse des Zweiten Weltkrieges nicht rückabwickeln können, können wir auch die Ergebnisse einer Bodenreform nicht rückabwickeln. Die Frage ist, wie wir mit den Ergebnissen der Bodenreform zukünftig umgehen. Die DDR hatte als kommunistisches Land einen gewissen Grundstücksausgleich für die Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten aus dieser Bodenreform vorgesehen. Das waren im Regelfall acht Hektar. Da wollte man nicht ran. Wir hätten das auch nicht gekonnt, weil ein gewisses Heimatrecht entstanden war.“</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">In der Tat, man kann es nicht jedem rechtmachen. Aber Recht kann man machen. Man muss es sogar. Gerade jene rund 8 Hektar Bodenreformland für die Vertriebenen und für landlose Landarbeiter 1945/49 sollten diese mit ihren Familien daher auch nach 1990 als Eigentum behalten dürfen. Eben das war die sogenannte DDR-Bedingung. Dem haben sich verständnisvoll (mit wenigen Ausnahmen) auch die Alteigentümer-Familien nicht widersetzt, sondern es gebilligt. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Aber bei weitem nicht alles damals enteignete Land ist aufgeteilt an die Ost-Vertrieben und Landarbeiter acht-hektarweise übergeben worden. Der übrige Rest blieb als „volkseigen“ in Staatshand, ging mit der deutschen Einheit in die nunmehr gesamtdeutsche Staatshand über und hätte ohne weiteres an die Alteigentümer-Familien zurückgegeben werden können und müssen. Diese Familien konnten dabei nicht nur „ein gewisses Heimatrecht“ geltend machen, sondern vielmehr ein uraltes. Rechte privater und gutgläöubiger DDR-Bürger wären nicht verletzt worden. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Die Bundesregierung jedoch wollte dieses 1945/49 von den Kommunisten geraubte und nun zur Rückgabe frei verfügbare Land behalten und aus fiskalischen Gründen verkaufen. Das war der zweite Eigentumsraub dieses Landes. Später sogar haben die Regierungen der fünf neuen Bundesländer vielen Erben diese rund acht Hektar Bodenreformland auf brutale Weise dann sogar doch noch weggenommen (siehe „Heimlich enteignete Erben“ unter<span style="mso-spacerun: yes;">  </span><span style="color: blue;"><a href="http://kpkrause.de/?p=471"><span style="color: #0000ff;">http://kpkrause.de/?p=471</span></a></span>). Da zählte auch das „gewisse Heimatrecht“ plötzlich nicht mehr.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Arial; color: black; font-size: 10pt;">Die Überschrift zum „Welt“-Gespräch lautet „Wir konnten nicht auf die Eigentumsverhältnisse unter Napoleon zurückgehen“. Günther Krause hat das gesagt: „Man kann in einem geschichtlichen Umbruch nicht zurückgehen auf die Eigentumsverhältnisse unter Napoleon.“ Aber diese Äußerung ist absurd. Niemand hat 1990 und in den Jahren danach verlangt, in Deutschland die napoleonischen Eigentumsverhältnisse wiederherzustellen. Es ging und geht nur um die allerjüngste und sehr überschaubare Vergangenheit von 1945 bis 1990. Die Generation, die die schweren Rechtsverletzungen 1945/49 selbst hat durchmachen müssen hat, lebte noch, die nötigen Unterlagen sind vorhanden, die gesetzlichen Regelungen ebenfalls.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Arial; color: black; font-size: 10pt;">Dann fragt die „Welt“ Schäuble, wie er das sehe, was Krause gesagt habe. Der antwortet: „Genauso.“ Auch er klärt nicht darüber auf, dass es der DDR-Regierung unter Lothar de Maiziere und der (ersten und letzten freigewählten) DDR-Volkskammer nur um das Bodenreformland von rund 8 Hektar je Kopf ging. Auch er entzieht sich der Wahrheit mit der Formel: <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>„Weder im Westfälischen Frieden, und der liegt schon eine Weile zurück, noch in den französischen Regelungen, als die Bourbonen nach Revolution und Napoleon wieder an die Macht kamen, sind die Vermögensveränderungen wieder rückgängig gemacht worden. Das geht in der Geschichte nicht.“ <span style="mso-spacerun: yes;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Arial; color: black; font-size: 10pt;">Gewiss lassen sich Ereignisse und Unrecht in ihrer Gesamtheit nicht „rückgängig“ machen, nicht zurückdrehen. Aber Möglichkeiten zur Widergutmachung gibt es sehr wohl. In der Gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990, im Vertrag zur Herstellung der Deutschen Einheit und in zwei Rehabilitierungsgesetzen sind sie geregelt. <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>Aber diese Wiedergutmachung (Rehabilitierung der 1945/49 widerrechtlich politisch Verfolgten, denn die „Bodenreform“ war politische Verfolgung) wird von der politischern Führung und den Gerichten entgegen den gesetzlichen Vorgaben verweigert.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Arial; color: black; font-size: 10pt;">„Was ist nun Recht?“ fragt Günther Krause. Schäuble antwortet: „Da muss man Regelungen finden, die für die Zukunft vernünftig sind.“ Aber die muss nicht erst finden, die gibt es längst, nur werden sie missachtet. Ich habe das schon oft dargelegt. Hier kann man es nachlesen:</span></p>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><a href="http://kpkrause.de/?p=892"><span style="color: #0000ff;">Die verweigerte Wiedergutmachung</span></a><span style="mso-spacerun: yes;">   </span><a href="http://kpkrause.de/?p=892"><span style="color: #0000ff;">http://kpkrause.de/?p=892</span></a></span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><a href="http://kpkrause.de/?p=304"><span style="color: #0000ff;">Wie deutsche Richter gegen Gesetze verstoßen</span></a><span style="mso-spacerun: yes;">     </span><a href="http://kpkrause.de/?p=304"><span style="color: #0000ff;">http://kpkrause.de/?p=304</span></a></span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><a href="http://kpkrause.de/?p=588"><span style="color: #0000ff;">Gerichte verharmlosen kommunistisches Unrecht</span></a><span style="mso-spacerun: yes;">   </span><a href="http://kpkrause.de/?p=588"><span style="color: #0000ff;">http://kpkrause.de/?p=588</span></a></span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><a href="http://kpkrause.de/?p=834"><span style="color: #0000ff;">Die „Bodenreform“ war politische Verfolgung</span></a><span style="mso-spacerun: yes;">    </span><a href="http://kpkrause.de/?p=834"><span style="color: #0000ff;">http://kpkrause.de/?p=834</span></a></span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><a href="http://kpkrause.de/?p=438"><span style="color: #0000ff;">Verfolgt werden sie noch immer</span></a><span style="mso-spacerun: yes;">   </span><a href="http://kpkrause.de/?p=438"><span style="color: #0000ff;">http://kpkrause.de/?p=438</span></a></span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><a title="Permanent Link to Das Sagen haben die “neuen Junker”" href="http://kpkrause.de/?p=911"><span style="color: #0000ff;">Das Sagen haben die “neuen Junker”</span></a><span style="mso-spacerun: yes;">   </span><a href="http://kpkrause.de/?p=911"><span style="color: #0000ff;">http://kpkrause.de/?p=911</span></a></span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><a href="http://kpkrause.de/?p=955"><span style="color: #0000ff;">„Das war der Irrtum meines Lebens“</span></a><span style="mso-spacerun: yes;">   </span><a href="http://kpkrause.de/?p=955"><span style="color: #0000ff;">http://kpkrause.de/?p=955</span></a></span></span></div>
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<p><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"></p>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><a href="http://kpkrause.de/?p=845"><span style="color: #0000ff;">Wie Russland deutsche Sowjet-Opfer rehabilitiert</span></a><span style="mso-spacerun: yes;">   </span><a href="http://kpkrause.de/?p=845"><span style="color: #0000ff;">http://kpkrause.de/?p=845</span></a> </span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"></p>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Alles dies wird von Krause und Schäuble im Gespräch unterschlagen, findet mit keinem Wort, keinem Hinweis Erwähnung. Und die „Welt“ stellt hierzu keine entsprechenden und unerlässlichen Fragen, denn ihre beiden Journalisten kennen sich in diesen gesetzlichen Regelungen zur Wiedergutmachung offenkundig überhaupt nicht aus. Trotzdem finden sie nichts dabei, ein solches Gespräch zu führen, das die entscheidenden Tatsachen unterschlägt und den wirklichen Hergang verfälscht Sie fragen dann nur noch, an Schäuble gerichtet: „Aber Sie sagen nicht, dass die Beibehaltung der Bodenreform von 1945 bis 1949 eine Vorbedingung der Sowjetunion war?“ </span></span></span> </div>
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<div><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Schäuble, damals (1990) immerhin Bundesinnenminister und alles andere als ein kleines, ahnungsloses politisches Licht, weicht aus und stellt sich unwissend: <span style="color: black;">„Ich habe mit den äußeren Aspekten der Deutschen Einheit nichts zu tun gehabt. Deswegen habe ich dazu kein eigenes Wissen. Ich habe mit der Sowjetunion nie darüber gesprochen.“ </span></span></span></span></span></span></span></span></span></span></span><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><span style="color: black;">Krause aber sagt: „Ich war im Juni 1990 in Moskau und habe von einer solchen Vorbedingung nichts gehört.“ </span></span></span></span></span></span></span></span></span></span></span></div>
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<div><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt; mso-bidi-font-size: 12.0pt;"><span style="font-family: Arial; color: black; font-size: 10pt; mso-fareast-language: EN-US; mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;; mso-ansi-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;">Das hat Krause auch schon eindeutiger formuliert, zum Beispiel 1999: </span>&#8220;Wenn ich erklärt habe, dass mir von einer solchen Bedingung nichts bekannt war, so ist das gleichbedeutend mit der Aussage, dass eine solche Bedingung nicht existierte. Hätte sie existiert, wäre sie im damaligen Kabinett der DDR-Regierung beraten worden, zumindest hätte ich als Verhandlungsführer der DDR-Delegation davon Kenntnis gehabt.&#8221; <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>Dass es eine solche Bedingung nicht gab, hat er auch in einer eidesstattlichen Versicherung erklärt<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>- und ist nie wegen Meineids belangt worden. Gorbatschow hat Krause bestätigt. Ich selbst habe Helmut Kohl und seine damalige Regierung öffentlich der Lüge bezichtigt. Die Politikwissenschaftlerin Constanze Paffrath hat ihre mit summa cum laude bewertete Dissertation darüber geschrieben. Die Lügner, an der Spitze Kohl sogar vor dem Bundestag, haben nicht gewagt, dagegen vorzugehen. </span></div>
<div><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt; mso-bidi-font-size: 12.0pt;">Doch Schäuble meint unbelehrbar, die Fiktion von der Bedingung krampfhaft aufrechterhalten zu müssen und sagt: </span><span style="font-family: Arial; color: black; font-size: 10pt;">„Das schließt aber natürlich nicht aus, dass sie gegenüber dem Außenminister oder dem Bundeskanzler geäußert wurde.“ </span></div>
<div><span style="font-family: Arial; color: black; font-size: 10pt;">Mit diesem blödsinnigen Satz schließt das „Welt“-Gespräch. </span><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Ein unsägliches Gespräch. </span></div>
<div><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><sup><span style="font-family: Arial;">*)</span></sup></strong><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="font-family: Arial;"> </span></strong><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Ausgabe vom 21. August 2010, Seite 2. Im Internet ist der Wortlaut hier zu finden: </span></span></div>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; background: white;">
<div><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"><span class="date6"><span style="font-family: Arial; color: blue; font-size: 9pt;"><a href="http://www.welt.de/die-welt/politik/article9120551/Wir-konnten-nicht-auf-die-Eigentumsverhaeltnisse-unter-Napoleon-zurueckgehen.html"><span style="color: #0000ff;">http://www.welt.de/die-welt/politik/article9120551/Wir-konnten-nicht-auf-die-Eigentumsverhaeltnisse-unter-Napoleon-zurueckgehen.html</span></a> <span style="mso-spacerun: yes;">   </span></span></span><span class="date6"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;">Thomas Schmid ist Herausgeber des Blattes, Daniel Friedrich Sturm dort Politikredakteur.</span></span> </span></div>
<div></div>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"></p>
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<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt; background: white;"> </p>
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		<title>Gerichte verharmlosen kommunistisches Unrecht</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Jul 2009 21:53:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Bodenreform als politische Verfolgung]]></category>

		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsverstoß]]></category>

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		<description><![CDATA[Und verweigern politisch Verfolgten der SBZ-Zeit die Rehabilitierung
Noch immer kämpfen die Opfer der politischen Verfolgung in der einstigen sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (SBZ 1945 bis 1949) um ihre Rehabilitierung. Um dies nach inzwischen fast 20 vergeblichen Jahren gerichtlich doch noch durchzusetzen, müssen sie sich inzwischen schon wieder beeilen, denn am 31. Dezember 2011 laufen ihre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Und verweigern politisch Verfolgten der SBZ-Zeit die Rehabilitierung</strong></p>
<p>Noch immer kämpfen die Opfer der politischen Verfolgung in der einstigen sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (SBZ 1945 bis 1949) um ihre Rehabilitierung. Um dies nach inzwischen fast 20 vergeblichen Jahren gerichtlich doch noch durchzusetzen, müssen sie sich inzwischen schon wieder beeilen, denn am 31. Dezember 2011 laufen ihre Rechte auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung des verfolgungsbedingten Schadens endgültig aus. Mit einer nochmaligen Verlängerung der Frist können sie diesmal kaum mehr rechnen. Niedergelegt sind diese Rechte in zwei Wiedergutmachungsgesetzen: im Strafrechtlichen (StrehaG) und im Verwaltungsrechtlichen (VwRehaG) Rehabilitierungsgesetz.<span id="more-588"></span></p>
<p><strong>Politisch gehorsame Richter</strong></p>
<p>Einen Anspruch auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung hat, wer damals politisch verfolgt worden ist, sei es durch Willkür im Einzelfall, sei es durch Willkür wegen bloßer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe wie selbständige Unternehmer, Industrielle oder Großlandwirte („Junker“ und nichtadlige Gutsbesitzer mit 100 Hektar und mehr),  und wer dabei (zum Beispiel durch Vertreiben, Verschleppen, Haft, Schaden an Leib und Leben, Hungertod im Lager, Erschießen)  in seiner Menschenwürde verletzt wurde. Da alle Opfer als Nebenfolge solcher personenbezogener Unrechtsakte regelmäßig ihres Vermögens beraubt wurden, ist die natürliche Folge der Rehabilitierung, dass sie auch ihr Vermögen zurückerhalten, soweit es noch verfügbar ist. Wenn nicht, müssen sie  gleichwertig entschädigt werden.  Gegen diese Folge wehrt sich die herrschende politische Klasse, und die Gerichte machen bei diesem Widerstand gehorsam mit, obwohl die gesetzlichen Regelungen Rehabilitierung und Wiedergutmachung gebieten.</p>
<p>Rückgabe des Eigentums (oder gleichwertige Entschädigung) als Wiedergutmachung für personenbezogenes Verfolgungsunrecht ist nirgends verboten – auch nicht im Vertrag zur deutschen Einheit und durch das Bundesverfassungsgericht, im Gegenteil, sie ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen geboten. Eben darin, dass Behörden und Gerichte danach nicht verfahren, besteht die bisherige Rechtsbeugung.</p>
<p><strong>Der als „Bodenreform“ verharmloste Klassenkampf</strong></p>
<p>So wird die Verfolgung selbständiger Unternehmer und Industrieller noch immer als „sozialistische Industriereform“ verharmlost, die Verfolgung der Großlandwirte als „sozialistische Bodenreform“. In Wirklichkeit war beides brutaler Klassenkampf mit grob rechtsstaatswidrigen Menschenrechtsverletzungen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen der Opfer vor Behörden und Gerichten waren und sind überaus teuer und demütigend. Dort aber erfuhren die Opfer nie, nach welcher Vorschrift sie das begehrte Recht bekommen können, sondern mußten sich immer wieder nur anhören, wonach sie es nicht bekommen; die zu ihren Gunsten bestehende, freilich sehr verklausulierte Rechtslage wurde geradezu vernebelt, befördert zudem von einem entschiedenen Willen, diese auch gar nicht aufzuspüren und zugunsten des Fiskus alle Ansprüche abzuwehren. </p>
<p><strong>Immerhin eine höchstrichterliche Klarstellung</strong></p>
<p>Doch ist 2001 höchstrichterlich immerhin klargestellt worden, in welchen Fällen die Opfer nach welchem Gesetz vorzugehen haben, wenn sie ihr Recht bekommen wollen. Es ist eine Klarstellung vor allem für die Opfer der SBZ-Zeit.  Die Klarstellung stammt vom Bundesverwaltungsgericht, eingefügt in ein Urteil, in dem es um eine Verfolgung in der SBZ-Zeit noch nicht einmal geht und das die Klage des von der DDR Vermögensgeschädigten abschlägig bescheidet (BVerwG 3 C 39.00 vom 23. August 2001). Aber gerade die SBZ-Opfer können sich auf diese Klarstellung berufen. Doch genützt hat ihnen bisher auch das nicht. Die politisch bedingte und gerichtlich befolgte Abwehrhaltung ist einfach zu machtvoll.</p>
<p><strong>Zwei Arten von Vermögensentziehungen</strong></p>
<p>Verfolgungsbedingte Vermögensverluste sind etwas ganz anderes als zwar ebenfalls rechtswidrige, aber reine Vermögensverluste (zum Beispiel solche durch Enteignung), die das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen erfaßt und daher auch anders zu behandeln sind. Die einen sind durch personenbezogenes Verfolgungsunrecht entstanden, die anderen durch objektbezogenes Vermögensunrecht. Zwischen diesen zwei Arten von Vermögensentziehungen unterscheiden die einschlägigen Gesetze daher auch. Für die erste Gruppe sind demgemäß die Rehabilitierungsgesetze zuständig, für die zweite das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz). In Kurzform: Das Vermögensgesetz regelt das Vermögensunrecht, das jeweilige Rehabilitierungsgesetz das Verfolgungsunrecht. Ebendies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil unmißverständlich klargestellt. </p>
<p><strong>Was einschlägig ist und was nicht</strong></p>
<p>Das bedeutet: Wer seines Vermögens wegen seiner Person und durch politische Verfolgung beraubt wurde und es seit dem Untergang der DDR mit Hilfe des Vermögensgesetzes zurückhaben will, wird wegen falscher Anspruchsgrundlage abgewiesen -  ohne dass ihm freilich gesagt wird, was er falsch gemacht hat. Wer seines Vermögens beraubt wurde, weil die staatlichen Stellen in SBZ und DDR nur oder vorrangig sein Vermögen (Haus, Grundstück, Fabrik, Gewerbebetrieb, Gutshof, Agrarland, Wald)  in die Hand bekommen wollten, und sich auf ein Rehabilitierungsgesetz stützt, um es zurückzuerhalten, wird ebenfalls abgewiesen; ein solches Gesetz ist hierfür nicht einschlägig. Gerade so ein Fall liegt jenem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde. Aber in dieser Entscheidung hat das Gericht erstmals klipp und klar gesagt, warum es nicht einschlägig ist -  und damit den richtigen Weg für andere gewiesen: für die Opfer der SBZ-Zeit. </p>
<p><strong>Menschenwürde verletzt, Willkürverbot verletzt</strong></p>
<p>Wer diesen Weg geht, kann sich darauf stützen, was das Gericht als Rehabilitierungstatbestand ansieht: Die Geschädigten müssen primär Opfer einer schwerwiegenden persönlichen Diskriminierung in dem Sinn gewesen sein, dass sie einen Eingriff in die Menschenwürde und (kumulativ) einen Willkürakt darstellen. Die Menschenwürde ist umfassend nach Artikel 1 des Grundgesetzes geschützt, die Willkür nach Artikel 3 verboten. Beides zusammen entspricht dem Tatbestand der „politischen Verfolgung“ und damit der Generalklausel aller Rehabilitierungsgesetze. Und für solche Verstöße gegen tragende Grundsätze des Rechtsstaates schlechthin enthält der Vertrag zur deutschen Einheit weder einen Rehabilitations- noch einen Restitutionsausschluss, und zwar auch dann nicht, wenn es Verstöße auf „besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage“ waren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor allem in seinem „Bodenreform-Urteil“ von 1996 bestätigt, verklausuliert auch in dem von 1991. </p>
<p>Dass die sogenannten Bodenreform-Enteignungen im Regelfall personenbezogene politische Verfolgung waren, ist eindeutig; das zeigen schon die Texte der damaligen Verordnungen. Das gleiche trifft auf die sogenannten Listen-Enteignungen im gewerblichen Mittelstand und in der Industrie zu. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht: Die „Bodenreform- und Industrieenteignungen“ hätten der politischen Verfolgung gedient, hätten die Menschenwürde der Verfolgten verletzt und seien deshalb mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats unvereinbar. (Beschluss vom 9. Januar 2001, VIZ 2001, 228, 230 rechte Spalte).</p>
<p><strong>Gerichte lehnen mittels falscher Tatsachen ab</strong></p>
<p>Allerdings haben höchstrichterliche andere Urteile (Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht) den Weg zur Rehabilitierung über das VwRehaG inzwischen versperrt. Darauf hat der Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth, München, auf dem 13. Bundeskongreß der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) am 4. Juli im hessischen Borken hingewiesen. Deshalb könne man jetzt nur noch mit Hilfe des StrehaG gegen das Unrecht vorgehen.  Aber dieses Unrecht werde von der Rechtsprechung völlig verharmlost: Wohl sei es Unrecht, wie sie sage, aber nur eine sozialistisch bedingte Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse im rein wirtschaftlichen Bereich, keine politische Verfolgung mit schwersten Menschenrechtsverletzungen. Daher, so Wasmuth, seien auch die StrehaG-Anträge auf Rehabilitierung bisher abgelehnt worden. Wasmuth legte dar, daß die Gerichte ihre Verharmlosung und Ablehnung mit falschen Tatsachen begründen und ihre Urteile daher mittels Revision angreifbar sind. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, wenn ein Gericht aufgrund falscher Tatsachen entscheide, sei das Urteil willkürlich und nicht haltbar. </p>
<p><strong>Das Landgericht Dresden mag nicht entscheiden</strong></p>
<p>Im Fall der „Industriereform“-Opfer hat Wasmuth mit seinen Helfern vor dem Landgericht Dresden ein Muster-Revisionsverfahren laufen. Der umfangreiche Schriftsatz legt derart zwingende Tatsachen und Begründungen vor, daß sich das Gericht seit Jahren um die Entscheidung zugunsten der zwingend fälligen Rehabilitierung herumdrückt. Schwieriger, aber trotzdem gangbar nennt Wasmuth das Vorgehen gegen Gerichtsurteile im Fall der „Bodenreform“-Opfer.  Hier nämlich sei noch nicht genau genug untersucht, ob die „Bodenreform“ vor allem eine Strafmaßnahme gegen die Opfer gewesen sei, was sich nach Wasmuth aber durchaus belegen läßt. </p>
<p><strong>Die Gerichte sollen endlich den wahren Sachverhalt ermitteln </strong></p>
<p>Zum Vorgehen verweist Wasmuth darauf, daß die Gerichte zur Sachverhaltsermittlung von Amts wegen verpflichtet sind. Dieser Verpflichtung kämen sie aber erst dann nach, wenn man ihnen dazu möglichst umfassend die Anhaltspunkte liefere. Man müsse also vortragen, daß hier eine politische Verfolgung vorliege und dies beweisen. Dies sei – außer in dem Musterverfahren vor dem Landgericht Dresden – flächendeckend bisher nicht geschehen. Wie das zu tun sei, führte Wasmuth im einzelnen vor. Entscheiden sei, die Gerichte müßten endlich vernünftig ermitteln. Zugleich appellierte er, in der Medienberichterstattung, die Aufarbeitung zu fordern und die wesentlichen gerichtlichen Fehlentscheidungen klarzulegen. In der öffentlichen Darstellung müsse den Gerichten vorgeworfen werden: „Ihr verharmlost kommunistisches Unrecht.“ </p>
<p><strong>Die Opfer dürfen die Ablauffrist nicht verpassen</strong></p>
<p>Wer seine Ansprüche sichern will, muss das bis Ende 2011 getan haben. Es genügt zunächst, einen formlosen Antrag auf Rehabilitierung mit einem einzigen Satz zu stellen. Die ausführliche Begründung kann man später nachreichen. Dieser Antrag muss dem jeweils zuständigen Gericht spätestens am 31. Dezember 2011 zugegangen sein. Wer schon einmal abgewiesen wurde, kann ihn neu stellen. </p>
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