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	<title>kpkrause.de &#187; Erbschaftssteuer</title>
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	<pubDate>Fri, 10 Sep 2010 18:51:55 +0000</pubDate>
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		<title>Die Krise als Chance</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Dec 2008 21:06:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Gefesselte Kräfte freisetzen, damit es wieder aufwärts gehen kann
Krisen haben es in sich. Und zwar im doppelten Sinn: Zum einen bringen sie schwere Belastungen mit sich, zum anderen bergen sie aber auch Chancen. Und Chancen sind zum Ergreifen da, nicht zum Verpassen. Das gilt ebenso für die globale Finanzkrise. Deren Folgen kann sich auch Deutschland [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gefesselte Kräfte freisetzen, damit es wieder aufwärts gehen kann</strong></p>
<p>Krisen haben es in sich. Und zwar im doppelten Sinn: Zum einen bringen sie schwere Belastungen mit sich, zum anderen bergen sie aber auch Chancen. Und Chancen sind zum Ergreifen da, nicht zum Verpassen. Das gilt ebenso für die globale Finanzkrise. Deren Folgen kann sich auch Deutschland nicht entziehen. </p>
<p>Noch liegt Deutschland nicht darnieder, schon gar nicht so zerstört und verarmt wie 1945 nach dem Krieg. Aber gerade diese Zerstörung, diese Verarmung, das Flüchtlingselend, der Währungsverfall, die blanke Not zwangen damals zu einem grundlegenden Neuanfang: mit Demokratie statt Diktatur, mit Marktwirtschaft statt Staatswirtschaft, mit vorwiegend Freiheit statt vorwiegend staatlichem Befehl. Das Ergebnis wurde als  „Wirtschaftswunder“ empfunden, obwohl es eine natürliche Folge der neuen Ordnung war und kein Wunder.<span id="more-320"></span></p>
<p>Ein solcher Zwang wie nach 1945 besteht jetzt nicht, scheinbar nicht, noch nicht, jedenfalls wird ein Zwang zu einem Neubeginn mit grundlegenden Umbesinnungen und Reformen bisher nicht allgemein und daher auch politisch nicht wirklich wahrgenommen. Es muß den Menschen wohl erst schlecht genug gehen, damit es ihnen wieder gut gehen kann. Die Zeit dafür ist wohl noch immer nicht reif genug. Aber statt nur in das Weh und Ach einzustimmen und nur Konjunkturprogramme anzuzetteln, sollte diese gewaltige Finanzkrise für einen Aufbruch genutzt werden, der schon lange fällig ist. Das würde gute Kräfte freisetzen, die schon zu lange gefesselt sind und noch immer  mehr gefesselt werden.</p>
<p>Anzufangen ist ganz oben: <strong>Solche Kräfte freisetzen würde eine Reform der deutschen Demokratie.</strong> Sie ist im tatsächlichen Geschehen nur noch eine Scheindemokratie. Der Souverän sollen die Bürger sein, aber sie sind es nicht, sondern die Regierenden, die Politische Klasse als der „heimliche Souverän“. Diese Klasse ist ein Staat im Staat. Die realen Machtverhältnisse entsprechen der geschriebenen Verfassung vielfach nicht. Bei den Wahlen hat der Bürger zu wenig zu melden. Volksbegehren, Volksentscheid, Referendum als direkte Demokratie und „legale Revolution“ werden ihm im Bund verwehrt. Weitere Stichworte sind Parteienfinanzierung, erodierte Gewaltenteilung, die in der Realität eingeschränkte Funktion des Grundgesetzes, Diskriminierung neuer Parteien … Diese und viele andere Fehlentwicklungen sind zu beheben. <strong>Das Vertrauen in die Demokratie ist  schwindsüchtig geworden.</strong> Das Vertrauen muß wiederbelebt werden. Ohne Vertrauen der Bürger in ihren Staat ist mit dem Staat kein Staat zu machen. Nur dann haben die Bürger auch Vertrauen zu grundlegenden notwendigen Änderungen.</p>
<p><strong>Kräfte freisetzen würde eine wirkliche Reform des deutschen Föderalismus.</strong> Das bisherige Reformergebnis ist zu dürftig. Der Souverän sollen die Bürger sein, aber sie sind es nicht, sondern die Regierenden, die Politische Klasse als der „heimliche Souverän“. Diese Klasse ist ein Staat im Staat. Die realen Machtverhältnisse entsprechen der geschriebenen Verfassung vielfach nicht. Bei den Wahlen hat der Bürger zu wenig zu melden. Volksbegehren, Volksentscheid, Referendum als direkte Demokratie und „legale Revolution“ werden ihm im Bund verwehrt. Weitere Stichworte sind Parteienfinanzierung, erodierte Gewaltenteilung, die in der Realität eingeschränkte Funktion des Grundgesetzes, Diskriminierung neuer Parteien … Diese und viele andere Fehlentwicklungen sind zu beheben. Unbewältigt sind die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern mit dem Steuerrecht, dem Finanzausgleich und der Verschuldung. Der föderale Staat Deutschland mit seinen 16 Ländern und 12 240 Gemeinden muß die Vielfalt seiner Aufgaben im 21. Jahrhundert wirkungsvoll und wirtschaftlich erfüllen. Darauf haben die politischen Kräfte noch keine überzeugende  Antwort gefunden. Solange sie nicht gegeben wird, ist das Land konstitutionell zu sehr gelähmt. </p>
<p><strong>Kräfte freisetzen würde eine Rückkehr zur Wirtschaftsordnung, Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsethik der Erhard’schen Prägung</strong>, des ursprünglichen, des eigentlichen Neoliberalismus. In der Nach-Erhard-Zeit hat sich die deutsche Politik erheblich davon entfernt. An die Stelle von Ordnungspolitik trat immer mehr Interventionspolitik. Die aber ist kein Neoliberalismus. Ebenso wenig, wie die von Amerika ausgelöste Finanzkrise dem (ursprünglichen) Neoliberalismus anzulasten ist.  Die beklagten und beklagenswerten Folgen dieser Krise werden fälschlich zwar als die „des“ Neoliberalismus dargestellt, der aber nicht der ursprüngliche  Neoliberalismus ist, sondern ein anderer, ein amerikanischer, eine Abart. Hinzukommt eine Erosion wirtschaftlicher Ethik. Daran ist auch der Staat beteiligt. </p>
<p><strong>Kräfte freisetzen würde eine Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit</strong>, wo sie Regierung, Gesetzgeber und Rechtsprechung mißachten. Zu denken ist dabei nicht zuletzt an die deutschen Opfer kommunistischer Verfolgung in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone. Ihnen wird die Rehabilitierung systematisch und rechtsbeugend verweigert – nachzulesen in einem langen Beitrag der Ausgabe des juristischen Fachblattes ZOV vom November 2008. Einseitig vorgegangen wird gegen den Extremismus: der rechte wird strengstens verfolgt, der linke nicht oder nur schlapp. Kleine Straftaten werden nicht mehr geahndet, allenfalls registriert, größere unzulänglich verfolgt. Dazu gehören auch die Gewalttaten eingewanderter Islamisten und deren Anspruch auf ihre islamischen Rechtsvorstellungen. Viele Bürger fühlen sich nicht mehr sicher. Die innere Sicherheit nimmt Schaden. Der Staat verliert bei seinen Bürgern an  Vertrauen. </p>
<p><strong>Kräfte freisetzen würde es, wenn der deutsche Staat seinen Bürgern Entscheidungsfreiheiten und Eigenverantwortung zurückgäbe</strong>, die er ihnen genommen hat – und die Bürger sich haben nehmen lassen. Typisch dafür sind die Sozialversicherungen (Altersvorsorge, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege). Die gesetzliche Alterssicherung ist falsch angelegt, die Gesundheitspolitik eine Dauerbaustelle. Im Drang (auch der Bürger) nach mehr Staat und umfänglicher sozialer Sicherheit  wird immer mehr Freiheit zu Schanden geritten und kommt  auf schleichende Weise abhanden. Die Wahlfreiheit, sich privat gegen Krankheit zu versichern, hat der Staat zu stark eingeschränkt – aus Angst, daß zu viele der gesetzlichen Versicherung den Rücken kehren. Nun ist der dabei, schrittweise den privaten Krankenversicherungen den Garaus zu machen. Maßlos überzogen sind freiheitsbeschränkende Vorschriften im Antidiskriminierungsgesetz.</p>
<p><strong>Kräfte freisetzen würde es, wenn der Staat seine Bürger nicht mehr so ausbeuten würde wie bisher.</strong> Die staatliche Abgabenquote ist für Unternehmen und Beschäftigte zu hoch. Ausbeutung findet auch über die zu leicht vermehrbare Geldmenge und die daraus folgende Geldwertminderung (Inflation) statt. Weitere Ausbeutungsakte sind die eingeschränkte Vertragsfreiheit, die zunehmende Bürokratie (mit der Herrschaft der Funktionäre in Verwaltung, Wirtschaft und Verbänden) und die Besteuerung des Todes, Erbschaftssteuer genannt. Diese staatliche Ausbeutung verhindert breiten Wohlstand und führt in die Verarmung. </p>
<p>Dazu gehört auch <strong>eine wirkliche Reform der Einkommensteuer</strong>. Einen  fertigen Gesetzentwurf hat die Kommission Steuergesetzbuch dafür vorgelegt. Die <strong>Erbschaftssteuer</strong>  sollte abgeschafft werden, auch wenn sie gerade in ein neues Gesetz gegossen wurde. Weitere Maßnahmen müssten unter anderem sein: überflüssige Bürokratie ernsthaft abbauen, <strong>die Zwangsabnahme von Windkraft- und Solarstrom streichen</strong>, Abstand nehmen von der Einbildung, mit dem Vermindern von menschlich verursachten CO2 das Klima schützen zu können, die Einwanderung konzentrieren auf Fachkräfte und Qualifizierte, wie es Kanada seit Jahrzehnten tut, <strong>die Familienpolitik vom Gender-Wahn befreien,</strong> die Schulen, Lehrer und Schüler nicht vernachlässigen.</p>
<p>Für alles dies, für erfolgsträchtige Umbesinnungen, für wirkliche Reformen liegen Vorschläge, Konzepte, fertige Ausarbeitungen längst vor. Aber der Anstoß für den fälligen Aufbruch kann nur von der Politik ausgehen. Die aber bedarf des öffentlichen Drucks. Der sollte nicht erst dann entstehen, wenn die Menschen auf die Straße gehen oder wenn es gar zu Gewalttätigkeiten kommt, die aus dem Hinter- und Untergrund gesteuert werden wie jetzt in Griechenland oder in ferneren Ländern. Dem zuvorzukommen, ist die Aufgabe der Medien. Ihnen als apostrophierte „vierte Gewalt“ kommt es zu, das Notwendige zu artikulieren, sich dem Zeitgeist der political corrctness zu verweigern, Wichtiges nicht zu unterdrücken, in Berichterstattung und Kommentierung die Bevölkerung wahrhaft zu informieren und durch diesen öffentlichen Druck Politiker „gefügig“ zu machen. Noch allerdings ist die Bereitschaft dazu nicht zu erkennen. Aber <strong>Notwendiges durchzusetzen und dafür Akzeptanz zu finden, ist erst und nur in der Krise politisch möglich.</strong> Deutschland darf die Chance der Finanzkrise nicht ungenutzt lassen.</p>
<p>Die politische Führung wird sagen, jetzt in der Finanzkrise habe sie ganz andere Sorgen. Wohl wahr. Aber ihre Sorge sollte gerade deswegen darauf gerichtet sein, für wesentliche Politikbereiche nunmehr die Weichen umzulegen, damit der jeweilige Reformzug in eine Station Zukunft fährt, die das  Land politisch wie wirtschaftlich nachhaltig sichert und seinen Menschen nicht Angst, sondern Hoffnung macht. Die Finanzkrise macht Angst, und wer Angst hat, braucht die Hoffnung.</p>
<p>Copyright: Klaus Peter Krause </p>
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		<title>Bis demnächst in diesem Theater</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Dec 2008 10:03:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer]]></category>

		<category><![CDATA[Steuerpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch das neue Erbschaftssteuergesetz gilt als verfassungswidrig 
„Bundesrat, bitte hilf!“ Es war der Rechtswissenschaftler Marcus Lutter, der diesen Hilferuf  gleichsam in letzter Minute ausstieß. Geholfen hat er nicht. Der Bundesrat ließ das Machwerk namens „Erbschaftssteuerreform“ drei Tage später, am 5. Dezember, passieren. Das ist weder für ihn ein Ruhmesblatt noch für die Große Koalition [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auch das neue Erbschaftssteuergesetz gilt als verfassungswidrig</strong> </p>
<p>„Bundesrat, bitte hilf!“ Es war der Rechtswissenschaftler Marcus Lutter, der diesen Hilferuf  gleichsam in letzter Minute ausstieß. Geholfen hat er nicht. Der Bundesrat ließ das Machwerk namens „Erbschaftssteuerreform“ drei Tage später, am 5. Dezember, passieren. Das ist weder für ihn ein Ruhmesblatt noch für die Große Koalition im Bundestag, die dieses neue Erbschaftssteuergesetz in einem unsäglichen, langwierigen Hin und Her geradezu verbrochen hat. Daß so etwas Gesetz wird und daß die großen Parteien an der Erbschaftsbesteuerung überhaupt festhalten, zeugt von Unbelehrbarkeit, von Beratungsresistenz gegenüber vielen sachlichen Argumenten und damit von politischer Schwäche, die dem Land – zusätzlich zu anderen Fehlentscheidungen und den Folgen der Finanzkrise – übel bekommt. Je tiefer man in die Einzelheiten der Neuregelung einsteigt, um so abenteuerlicher.<span id="more-292"></span></p>
<p><strong>„Den Alten gegenüber ist diese Lösung eine Gemeinheit“</strong></p>
<p>Zuletzt hatte die Kritik die familiären Zumutungen des Gesetzes in den Mittelpunkt gerückt. Wohl soll der überlebende Ehegatte das Eigenheim steuerfrei erben. Aber nur dann, wenn er zehn Jahre weiter darin wohnen bleibt. Wenn also der Überlebende nach, sagen wir, neun Jahren hinfällig wird und ins Pflegeheim muss, dann wird ihm gerade dann, wenn er das Geld für das teure Heim besonders nötig hat, die Erbschaftssteuer abgepresst. Denn üblicherweise tritt dieser Erbfall ein, wenn die Eheleute ihre betagten Lebensjahre erreicht haben. Dass ist derart unsozial, dass es zum Himmel schreit. Oder noch einmal Marcus Lutter: „Den Alten gegenüber ist diese Lösung eine Gemeinheit.“</p>
<p>Wenn der Überlebende Ehegatte innerhalb der zehn Jahre stirbt und seine Kinder oder Enkel die Erben sind, dann wird nicht nur dessen Erbschaftssteuer fällig, sondern auch die der Kinder und Enkel. Würden die in dem Eigenheim der Eltern (noch oder schon wieder) wohnen, müßten sie das Heim, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können, möglicherweise verkaufen und verlören damit ihre heimatliche Bleibe. Ist die Eigenheimwohnfläche  größer als 200 Quadratmeter ist das Eigenheim für den Überlebenden nicht mehr steuerfrei. Dabei sind die für eine größere Familie gerade sinnvoll. Was ist das für eine Familienpolitik. Soweit neidgesteuerte Politiker mit dieser Regelung riesige Luxusvillen im Visier haben, dann macht so ein Neidreflex die Regelung zwar nicht besser, aber dann sollten wenigstens nur diese Luxusvillen getroffen werden.</p>
<p><strong>Unsoziale Folgen auch bei jüngeren Eheleuten</strong></p>
<p>Unsoziale Folgen wird es auch bei jüngeren Eheleuten geben, zum Beispiel: Er stirbt, war Alleinverdiener, sie machte den Haushalt und kümmerte sich um die drei, vier oder fünf Kinder, und ein Jahr nach dem Tod ihres Mannes merkt sie, daß sie sich mit den Kindern das Haus nicht mehr leisten kann, muß es verkaufen und ausziehen. Oder sie kann wohnen bleiben, muß aber Erbschaftssteuer zahlen, weil das Eigenheim größer ist als die 200 Quadratmeter.  Dieses Geld wäre besser bei ihrer Familie mit den Kinder aufgehoben als beim Fiskus. Nochmals: Was ist das für eine Familienpolitik. Nicht-eheliche Lebenspartnerschaften werden jetzt beim Freibetrag wie Eheleute behandelt. Die Regelung gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare. Auch sie müssen erst bei Erbschaften über 500.000 Euro Steuern zahlen. Beim Steuersatz allerdings fallen nicht in die günstige Steuerklasse I wie für Eheleute, sondern in die Klasse III mit den  höheren Sätzen für nicht verwandte Erben.</p>
<p><strong>„Das Schlimmste an der Geschichte ist das Familienbild, das dahinter steht“</strong></p>
<p>Weil vererbte Immobilen jetzt realistisch bewertet werden müssen, sieht das neue Gesetz für die engste Familie höhere steuerliche Freibeträge vor. Für Ehegatten beträgt er jetzt 500 000 Euro (bisher 307 000), für Kinder 400 000 Euro (bisher 207000). Enkel können bis 200 000 Euro steuerfrei erben (bisher rund 51 000). Der Steuersatz beträgt für diese enge Familie (Steuerklasse I) unverändert 7 bis 30 Prozent, je nach Höhe des geerbten Vermögens. Aber die weniger enge Familie (Geschwister, Neffen, Nichten), sonstige Verwandte und Familienfremde werden schlechter gestellt. In den Steuerklassen II und III haben sie nur noch ein Freibetrag von 20.000 Euro, vorher in diesen Klassen zwischen 5 200 und 51 200 Euro. </p>
<p>Hermann Otto Solms (FDP) hat im Bundestag am 27. November bei der Verabschiedung des Gesetzes gesagt: „Das Schlimmste an der Geschichte ist das Familienbild, das dahinter steht.“ Geschwister würden im neuen Erbschaftsrecht wie Fremde behandelt. „Das kann sich doch nur jemand ausgesonnen haben, der als verwöhntes Einzelkind aufgewachsen ist … Ich würde mich als Vertreter der Unionsparteien schämen, wenn ich einem solchen Gesetz zustimmen müßte.“ Aber sie haben zugestimmt und schämen sich wahrscheinlich nicht. Wenn die Wähler alles dies merken, werden CDU und SPD dies ebenfalls merken, allerdings anders: bei der kommenden Bundestagswahl.</p>
<p>Steuerlich günstiger behandelt werden erbfallbedingte Unternehmensübergänge. Dies soll vor allem Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes schützen. Es gibt zwei Varianten. Die erste: Führt der Erbe den Betrieb zehn Jahre fort und liegt die Lohnsumme im Durchschnitt über dem Niveau vor der Erbschaft, entfällt die Steuer komplett. Die zweite: Führt der Erbe den Betrieb sieben Jahre weiter und sinkt die durchschnittliche Lohnsumme nur geringfügig, werden ihm 85 Prozent der Steuer entlassen.    </p>
<p><strong>Was besonders abstrus ist</strong></p>
<p>Entfernt ist  beim Betriebsübergang der &#8220;Fallbeileffekt&#8221;. Der wäre entstanden, wenn der Unternehmenserbe die steuerliche Begünstigung vollständig verloren hätte, wenn er den Betrieb erst kurz vor Ablauf der Behaltensfrist würde aufgegeben haben müssen. Nunmehr ist eine zeitanteilige Steuerverschonung vorgesehen. Aber wer nach der Erbschaft mit dem Unternehmen in die Krise gerät und daher die Auflagen nicht erfüllen kann, muß ausgerechnet dann die volle Steuer zahlen. Das ist geradezu abstrus. Zudem sind die Vorschriften fallenreich. Und alles dies beschert ein weiteres Übermaß an Bürokratie, als sollten vor allem mehr  Behördenarbeitsplätze geschaffen werden. </p>
<p>Was allein der Finanzwissenschaftler und hochgeschätzte Steuerexperte Joachim Lang auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer an Vorhaltungen und Einsprüchen hat niederprasseln lassen, wirkt geradezu wie ein Trommelfeuer. Darunter sind diese: Die Steuer ist nicht mehr zeitgemäß. Immer mehr Staaten schaffen sie ab, weil sie wie keine andere Steuer Kapitalflucht bewirkt. Hauptsächlich ihr ist es zu verdanken, dass rund 500 Milliarden Euro deutsches Kapital im Ausland liegen, ein gutes Drittel davon in der Schweiz. Keine Steuer erzeugt mehr Widerstand als sie. Folglich sind die Anstrengungen groß, sie zu vermeiden. </p>
<p>Selbst für Immobilien, mit denen man nicht ins Ausland flüchten kann, gibt es Lösungen, der Steuer zu entkommen. Lang: „Man bringt Grundstücke in eine Kapitalgesellschaft ein, die ihren Sitz in einem erbschaftssteuerfreien Land hat. Tritt der Erbfall ein und leben Erblasser und Erbe im erbschaftssteuerfreien Land mit meist hoher Lebensqualität, so hat der deutsche Fiskus keinen Zugriff auf das in Deutschland belegene Betriebskapital der Kapitalgesellschaft.“ </p>
<p>Lang (und andere) empfehlen, die Erbschaftsteuer in die Einkommensteuer zu integrieren. Diese sei sehr viel umverteilungseffizienter als die Erbschaftsteuer mit ihrem Anteil am gesamten Steueraufkommen von weniger als einem Prozent. Diese Empfehlung sollte es dem deutschen Gesetzgeber erleichtern, die Steuer endlich zu streichen. Wie hoch die Gewinne für Staat, Beschäftigung und Wohlfahrt der Bürger dann wären, läßt sich, so Lang, nur erahnen. Aber hoch wären sie.</p>
<p><strong>Von CDU/CSU und FDP schon die „Reform der Reform“ angekündigt</strong></p>
<p>Das hat alles nichts genützt. Am 1. Januar 2009 wird das neue Gesetz so nun in Kraft treten. Erben haben jedoch die Möglichkeit, sich rückwirkend für das neue Recht zu entscheiden. Das gilt aber nur für Erbschaften die in das laufende Jahr 2008 fallen. Aber langen Bestand wird es kaum haben. Aus CDU und FDP ist schon die Reform der Reform angekündigt worden. Doch dafür müßten beide in der Bundestagswahl 2009 die Mehrheit schaffen. Danach sieht es bisher allerdings nicht aus. Aussichtsreicher und schwerwiegender sind verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht hat schon das Vorgängergesetz verworfen, wenn auch beschränkt auf die ungleichen Bewertungsbestimmungen. Jetzt  aber wird der Gesetzesinhalt selbst an der Verfassung gemessen. Die Rechtswissenschaftler Paul Kirchhof und Joachim Lang haben das Gesetz schon im November als verfassungswidrig bezeichnet. Neue Verfassungsbeschwerden werden die Folge sein. Also bis demnächst in diesem Theater. Gespielt wird das Stück „Wiedervorlage“.</p>
<p>Copyright: Klaus Peter Krause </p>
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