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	<title>kpkrause.de &#187; Eigentum</title>
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	<description>Ein weiteres tolles WordPress-Blog</description>
	<pubDate>Mon, 06 Sep 2010 07:50:33 +0000</pubDate>
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		<title>Neue Chancen für Opfer der Verfolgung 1945 bis 1949</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 13:19:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<category><![CDATA[FDP]]></category>

		<category><![CDATA[Politische Verfolgung in der SBZ]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsverstoß]]></category>

		<category><![CDATA[Wiedervereinigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Koalitionsvertrag eröffnet sie, aber nur sehr vage
Die sogenannten Enteignungen 1945 bis 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) und ihre Wiedergutmachung stehen wieder zur politischen Diskussion. CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Rückgabemöglichkeiten für das damals entzogene Eigentum zu prüfen. Zustandegekommen ist die Koalitionsvereinbarung auf Betreiben der FDP, angestoßen und beharrlich betrieben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Koalitionsvertrag eröffnet sie, aber nur sehr vage</strong></p>
<p>Die sogenannten Enteignungen 1945 bis 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) und ihre Wiedergutmachung stehen wieder zur politischen Diskussion. CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Rückgabemöglichkeiten für das damals entzogene Eigentum zu prüfen. Zustandegekommen ist die Koalitionsvereinbarung auf Betreiben der FDP, angestoßen und beharrlich betrieben von Helga Meyer, der Vorsitzenden des FDP-Kreisverbandes Osterode. Ihr war es  gelungen, den FDP-Landesverband Niedersachsen für das Vorhaben zu gewinnen. Dieser reichte seinen Beschluss als Antrag beim FDP-Bundesvorstand für das Wahlprogramm der Partei ein, der Bundesvorstand nahm den Antrag im November 2006 an und leitete ihn zum Bearbeiten an die FDP-Bundestagsfraktion weiter. Damals, am 9. November, sagte Frau Meyer in einem Interview mit der „Allianz für den Rechtsstaat“:<span id="more-700"></span> </p>
<p><strong>Wulff redete von Initiative, ergriff sie aber nicht</strong></p>
<p>„Wenn ein Gedanke erst einmal auf der politischen Bühne ganz oben - hier im Bundestag - angekommen ist, kann sich niemand, der dort arbeitet, der gedanklichen Sogkraft entziehen, die er entfaltet. Die jahrzehntelange politische Tabuisierung des Themas Enteignungen in Ostdeutschland 1945-49 ist damit beendet. Ob sich andere Parteien außer den Liberalen damit beschäftigen werden, kann ich nicht sagen. Vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wullff, den ich selber auf die Problematik des Enteignungsunrechts angesprochen habe, kam die Idee, dazu eine Bundesratsinitiative zu starten, was aber bislang nicht erfolgt ist.“ Wulff hatte die Initiative deswegen nicht in Angriff genommen, weil er nach eigenem Bekunden glaubte, dafür keine Mehrheit zu finden.</p>
<p><strong>Unterstützung durch Rössler und Leutheusser-Schnarrenberger</strong></p>
<p>Für eine Wiedergutmachung stark gemacht hat sich auch der niedersächsische FDP-Landesvorsitzende Philipp Rösler, der jetzt im zweiten Kabinett Merkel  Bundesgesundheitsminister ist. Unterstützung kam ferner von der bayerischen FDP-Landesvorsitzenden und Rechtspolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die in der Koalitionsregierung jetzt wieder ist, was sie schon einmal war: Bundesjustizministerin. Dass die Wiedergutmachungsabsicht in der FDP durchgesetzt wurde, ist der Allianz für den Rechtsstaat zu verdanken. Sie hat die FDP ständig dazu gedrängt und setzt sich, gegründet als Göttinger Studenten für den Rechtsstaat, seit 1996 für die damaligen Opfer ein. Ihr Mitglied Sven von Storch, auch seine Familie ein Opfer, sagte am 3. November:</p>
<p><strong>Ein Erfolg der „Allianz für den Rechtsstaat“</strong></p>
<p>„Wir haben, mit der Unterstützung unserer Basis, die FDP dazu gebracht, eine politische Lösung für die Opfer der so genannten Boden- und Industriereform in ihr Wahlprogramm aufzunehmen und diese auch im Koalitionsvertrag durchzusetzen. Das ist ein großer Erfolg der Allianz, für alle Betroffenen und den deutschen Rechtsstaat. Unser Ziel ist die Verabschiedung einer gerechten Wiedergutmachungsregelung durch den Bundestag. Mit der Aufnahme in den Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung offen eingeräumt, dass Handlungsbedarf besteht.“</p>
<p>Aber was nun wirklich im Koalitionsvertrag steht, ist äußerst vage gehalten und dürftig. Im Kapitel Rechtspolitik (Ziffer IV.4) unter der Überschrift „Enteignungen in der SBZ (1945-49)“ steht:</p>
<p><em> “Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen 1945 bis 49 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.“  </em></p>
<p>Für Helga Meyer bleibt dieser Text „weit hinter dem zurück, was zur Wiedergutmachung im Landtagswahlprogramm der FDP-Niedersachsen und im FDP-Bundestagswahlprogramm aufgeführt sei. (Harz Kurier vom 3.11.2009)</p>
<p><strong>Aber die Unlust ist unübersehbar</strong></p>
<p>Die Unlust ist unübersehbar. Erstens soll nur geprüft werden. Das kann lange dauern, und wer weiß, was dabei herauskommt. Oder das Prüfen versandet, wie das schon mit dem einschlägigen Beschluß des CDU-Parteitages 2003 in Leipzig geschehen ist. Zweitens kann „bevorzugter Erwerb“ vieles bedeuten. Das könnte, wie es sich gehören würde und selbstverständlich sein müsste, ein unentgeltliches Erwerben sein. Aber das ist nicht gemeint, sondern der käufliche Erwerb. Man will den damaligen Opfern also zumuten, ihr Eigentum zurückzukaufen. Das kann zu einem bevorzugten, also verbilligten Preis geschehen, doch wie hoch oder niedrig der Preisabschlag ausfällt, steht in den Sternen. Oder aber man räumt den Opfern nur ein Vorkaufsrecht ein, ohne Preisabschlag.</p>
<p><strong>Rückerwerb zum Viertel des Verkehrswertes?</strong></p>
<p>Für den Preisabschlag hat man in der FDP jene Lösung ins Auge gefaßt, die für Mauergrundstücke in Berlin  erfunden wurde. Danach können die einstigen Eigentümer ihre Grundstücke zu 25 Prozent des Verkehrswertes zurückerwerben. Diese Regelung hat der Arbeitskreis für Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion auch für die Fälle  1945-1949 vorgesehen. Der Vorsitzende dieses Ausschusses war Max Stadler. Er ist jetzt im Bundesjustizministerium Staatssekretär. Aber auch diese Regelung spricht einem Rechtsstaat hohn.</p>
<p><strong>Zu hohe Erwartungen geweckt?</strong></p>
<p>In der Online-Zeitung Die Freie Welt war zu lesen,  die CDU in der Koalitions-Arbeitsgruppe Inneres und Recht habe gegen die 25-Prozent-Regelung Front gemacht und die Formulierung „bevorzugter Erwerb” durchgesetzt. Vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach wird dessen Äußerung wiedergegeben, man habe „bei den Betroffenen damit sehr hohe Erwartungen geweckt, und ich bin nicht sicher, ob wir die alle erfüllen können.“ Das klingt in der Tat danach, als wolle die Union bereits den Rückzug antreten.</p>
<p><strong>Verharmloste Menschenrechtsverbrechen</strong></p>
<p>Es ist auch bezeichnend, daß immer noch nur von „Enteignungen“  als Folge der (vorgeblichen)  Bodenreform und Industrie- oder Wirtschaftsreform gesprochen wird. Was unter dieser Bezeichnung läuft, war kommunistischer Terror gegen das unternehmerische Besitzbürgertum, war schwerste politische Verfolgung dieser Menschen, waren Menschenrechtsverbrechen an ihnen, um dieses Bürgertum mit seiner Gesellschaftsordnung auszurotten. Das geschah unter dem Deckmantel der Entnazifizierung und mit Maßnahmen, die noch heute tatsachenverdrehend als „Wirtschaftsreform/Industriereform“ und „Bodenreform“ unzulässig verharmlost werden. Ein Bestandteil dieser Verfolgung war der Entzug sämtlicher Vermögenswerte bis hin zum Hausrat.</p>
<p><strong>Wie die Koalition den Opfern wirklich helfen könnte</strong></p>
<p>Die weitaus meisten Politiker wollen das nicht verstehen, denn verstanden haben müßten sie es längst,  ist doch genug Aufklärendes darüber geschrieben worden. Sie wollen auch nicht wahrhaben oder unterschlagen, daß der deutsche Gesetzgeber diese und andere Unrechtsakte des kommunistischen Regimes in SBZ und DDR seit 1990 durchaus systematisch zutreffend erfaßt und entsprechende Gesetze erlassen hat. Aber die Rechtsprechung verkennt, dass sie die Wiedergutmachung für diese Opfer der schlimmen Repressionsmaßnahmen des kommunistischen Terrors nicht nur ermöglichen, sondern zwingend vorsehen. Mit ihrer Fehldeutung weigern sich deutsche Gerichte, bestrafte, aber unschuldige Opfer dieser Verfolgung zu rehabilitieren. Wenn also die Koalition den Opfern wirklich hätte helfen wollen, dann hätte sie sich nur auf diesen Sachverhalt zu berufen brauchen und ihn plakativ öffentlich machen müssen.</p>
<p>Das gilt auch für  jene Opfer, die an anderer Stelle des Koalitionsvertrages erwähnt sind: im Bereich Landwirtschaft und ländlicher Raum (Ziffer I.4.6.). Hier findet sich noch die Absicht, speziell den in die heimatliche Landwirtschaft zurückgekehrten „Alteigentümern“ entgegenzukommen. Unter der Überschrift „Ehemalige Treuhandflächen“ liest man:</p>
<p><em> „Die Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) soll unter verstärkter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden. Die gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG wird überprüft. Wir setzen Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer durch.”  </em></p>
<p>Mit den Treuhandflächen sind die Restbestände von Agrar- und Forstland gemeint, die die Kommunisten als „Bodenreform“ getarnt weggenommen haben und die die Regierung Kohl nach der Wiedervereinigung ebenfalls nicht an die Eigentümer zurückgegeben wollte und die der deutsche Staat bis heute nicht zurückgegeben hat.</p>
<p><strong>Sie beugen geltendes Recht noch immer</strong></p>
<p>Das Unrecht muss durch Recht beseitigt werden, also durch Rechtsprechung anhand der bestehenden Gesetze. Unschuldig Bestrafte dürfen nicht bestraft bleiben. Sie zu rehabilitieren, ist eine staatliche Rechtspflicht. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen ermöglichen die Rehabilitierung nicht nur, sondern gebieten sie. Diese Regelungen sind: die Gemeinsame Erklärung, der Vertrag zur deutschen Einheit, die beiden Rehabilitierungsgesetze (VwRehaG und StrehaG), das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (&#8221;Vermögensgesetz&#8221;) und das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG). Sie alle greifen rechtlich ineinander, stehen miteinander in rechtlich wirksamen Zusammenhang. Ist die Rehabilitierung erreicht, müssen die Vermögenswerte zurückgegeben oder die Verkaufserlöse, die der Staat mit dem Hehlergut erzielt hat, an die (&#8221;Alt&#8221;-) Eigentümer ausgekehrt werden. Aber die Politiker und ihre Parteien wollen das nicht, und die zuständigen Behörden und Gerichte tun es daher nicht, verstoßen damit gegen bestehende Gesetze und beugen damit geltendes Recht. Das dies noch immer so ist, ist für den deutschen Staat eine Schande. </p>
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		<title>Worte und Taten</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Aug 2009 06:41:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>

		<category><![CDATA[FDP]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsverstoß]]></category>

		<category><![CDATA[Wahlmanöver]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie die FDP den Rechtsstaat nicht schützt
Die FDP sieht sich als Partei der Rechtsstaatlichkeit. Im Wahlkampf wirbt sie damit. Das sollte sie lieber nicht, denn auch sie trägt dazu bei, die Rechtsstaatlichkeit zu verraten, auch auf sie ist hier kein Verlass. Wohl stehen im Wahlprogramm der FDP unter anderem diese hehren Worte: „Die Freiheit und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie die FDP den Rechtsstaat nicht schützt</strong></p>
<p>Die FDP sieht sich als Partei der Rechtsstaatlichkeit. Im Wahlkampf wirbt sie damit. Das sollte sie lieber nicht, denn auch sie trägt dazu bei, die Rechtsstaatlichkeit zu verraten, auch auf sie ist hier kein Verlass. Wohl stehen im Wahlprogramm der FDP unter anderem diese hehren Worte: „Die Freiheit und die Würde der Bürger in einem freien Rechtsstaat zu schützen und zu bewahren, das ist für die FDP die oberste Leitlinie der Rechtspolitik.“ Sie finden sich unter der Überschrift „Den Rechtsstaat stärken“. Aber wenn es wirklich darauf ankommt, das zu tun, ist die Rechtsstaatlichkeit leider doch nicht so gut bei ihr aufgehoben.<span id="more-603"></span></p>
<p>So hat sich die Bundes-FDP erst auf langes Drängen niedersächsischer FDP-Mitglieder zu folgender vagen Aussage im Wahlprogramm bequemt: </p>
<p>„Die Enteignungen in der Folge der sogenannten Bodenreform bleiben ein Unrecht. Die Frage des Alteigentums ist in den neuen Bundesländern zwar rechtsverbindlich entschieden. Dies schließt politische Initiativen aber nicht aus. Es gibt noch so genanntes Alteigentum im Staatsbesitz. Die FDP wird sich dafür einsetzen, daß Alteigentümern die Möglichkeit eröffnet wird, dieses zu erwerben. Dafür kann das bei Mauergrundstücken gewählte Verfahren einen Anhaltspunkt bieten.“ </p>
<p>Die FDP unterschlägt dabei, das die gesetzlichen Regelungen eine Rückgabe des 1945 bis 1949 entzogenen Eigentums, weil damals politische Verfolgung und schwere Völkerrechtsverletzung, längst ermöglichen und sogar gebieten. Aber die deutschen Gerichte weigern sich, die Würde der unschuldig Verfolgten durch Rehabilitierung wiederherzustellen, weil damit die Rückgabe des entzogenen Eigentums verbunden wäre (u.a. JF 29/09).  Solche Verweigerungen sind Rechtsbeugung. Dem durch Aufklären der Rechts- und Gesetzeslage entgegenzutreten, hat die FDP als Partei bis heute nichts unternommen.</p>
<p>Das Mauergrundstückverfahren bedeutet, daß die „Alteigentümer“ ihr Eigentum dem Staat abkaufen dürfen, aber nur 25 Prozent des Wertes zahlen müssen. Das Ansinnen, widerrechtlich entzogenes Eigentum zurückzukaufen, und sei es auch verbilligt, ist eine rechtsstaatswidrige Zumutung. An dieser  Zumutung beteiligt sich (hier im Einklang mit CDU/CSU, SPD, den Grünen,  der Linken)  auch die FDP. „Wir brauchen eine Neuausrichtung der Rechtspolitik,“ schreibt sie in ihrem Programm an gleicher Stelle. Das vielleicht auch. Vor allem aber brauchen wir eine rechtsstaatliche FDP, die nicht nur vorgibt, den Rechtsstaat stärken zu wollen.</p>
<p>© Copyright kpkrause.de: Klaus Peter Krause. All rights reserved.</p>
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		<title>Gerichte verharmlosen kommunistisches Unrecht</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Jul 2009 21:53:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Bodenreform als politische Verfolgung]]></category>

		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsverstoß]]></category>

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		<description><![CDATA[Und verweigern politisch Verfolgten der SBZ-Zeit die Rehabilitierung
Noch immer kämpfen die Opfer der politischen Verfolgung in der einstigen sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (SBZ 1945 bis 1949) um ihre Rehabilitierung. Um dies nach inzwischen fast 20 vergeblichen Jahren gerichtlich doch noch durchzusetzen, müssen sie sich inzwischen schon wieder beeilen, denn am 31. Dezember 2011 laufen ihre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Und verweigern politisch Verfolgten der SBZ-Zeit die Rehabilitierung</strong></p>
<p>Noch immer kämpfen die Opfer der politischen Verfolgung in der einstigen sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (SBZ 1945 bis 1949) um ihre Rehabilitierung. Um dies nach inzwischen fast 20 vergeblichen Jahren gerichtlich doch noch durchzusetzen, müssen sie sich inzwischen schon wieder beeilen, denn am 31. Dezember 2011 laufen ihre Rechte auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung des verfolgungsbedingten Schadens endgültig aus. Mit einer nochmaligen Verlängerung der Frist können sie diesmal kaum mehr rechnen. Niedergelegt sind diese Rechte in zwei Wiedergutmachungsgesetzen: im Strafrechtlichen (StrehaG) und im Verwaltungsrechtlichen (VwRehaG) Rehabilitierungsgesetz.<span id="more-588"></span></p>
<p><strong>Politisch gehorsame Richter</strong></p>
<p>Einen Anspruch auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung hat, wer damals politisch verfolgt worden ist, sei es durch Willkür im Einzelfall, sei es durch Willkür wegen bloßer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe wie selbständige Unternehmer, Industrielle oder Großlandwirte („Junker“ und nichtadlige Gutsbesitzer mit 100 Hektar und mehr),  und wer dabei (zum Beispiel durch Vertreiben, Verschleppen, Haft, Schaden an Leib und Leben, Hungertod im Lager, Erschießen)  in seiner Menschenwürde verletzt wurde. Da alle Opfer als Nebenfolge solcher personenbezogener Unrechtsakte regelmäßig ihres Vermögens beraubt wurden, ist die natürliche Folge der Rehabilitierung, dass sie auch ihr Vermögen zurückerhalten, soweit es noch verfügbar ist. Wenn nicht, müssen sie  gleichwertig entschädigt werden.  Gegen diese Folge wehrt sich die herrschende politische Klasse, und die Gerichte machen bei diesem Widerstand gehorsam mit, obwohl die gesetzlichen Regelungen Rehabilitierung und Wiedergutmachung gebieten.</p>
<p>Rückgabe des Eigentums (oder gleichwertige Entschädigung) als Wiedergutmachung für personenbezogenes Verfolgungsunrecht ist nirgends verboten – auch nicht im Vertrag zur deutschen Einheit und durch das Bundesverfassungsgericht, im Gegenteil, sie ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen geboten. Eben darin, dass Behörden und Gerichte danach nicht verfahren, besteht die bisherige Rechtsbeugung.</p>
<p><strong>Der als „Bodenreform“ verharmloste Klassenkampf</strong></p>
<p>So wird die Verfolgung selbständiger Unternehmer und Industrieller noch immer als „sozialistische Industriereform“ verharmlost, die Verfolgung der Großlandwirte als „sozialistische Bodenreform“. In Wirklichkeit war beides brutaler Klassenkampf mit grob rechtsstaatswidrigen Menschenrechtsverletzungen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen der Opfer vor Behörden und Gerichten waren und sind überaus teuer und demütigend. Dort aber erfuhren die Opfer nie, nach welcher Vorschrift sie das begehrte Recht bekommen können, sondern mußten sich immer wieder nur anhören, wonach sie es nicht bekommen; die zu ihren Gunsten bestehende, freilich sehr verklausulierte Rechtslage wurde geradezu vernebelt, befördert zudem von einem entschiedenen Willen, diese auch gar nicht aufzuspüren und zugunsten des Fiskus alle Ansprüche abzuwehren. </p>
<p><strong>Immerhin eine höchstrichterliche Klarstellung</strong></p>
<p>Doch ist 2001 höchstrichterlich immerhin klargestellt worden, in welchen Fällen die Opfer nach welchem Gesetz vorzugehen haben, wenn sie ihr Recht bekommen wollen. Es ist eine Klarstellung vor allem für die Opfer der SBZ-Zeit.  Die Klarstellung stammt vom Bundesverwaltungsgericht, eingefügt in ein Urteil, in dem es um eine Verfolgung in der SBZ-Zeit noch nicht einmal geht und das die Klage des von der DDR Vermögensgeschädigten abschlägig bescheidet (BVerwG 3 C 39.00 vom 23. August 2001). Aber gerade die SBZ-Opfer können sich auf diese Klarstellung berufen. Doch genützt hat ihnen bisher auch das nicht. Die politisch bedingte und gerichtlich befolgte Abwehrhaltung ist einfach zu machtvoll.</p>
<p><strong>Zwei Arten von Vermögensentziehungen</strong></p>
<p>Verfolgungsbedingte Vermögensverluste sind etwas ganz anderes als zwar ebenfalls rechtswidrige, aber reine Vermögensverluste (zum Beispiel solche durch Enteignung), die das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen erfaßt und daher auch anders zu behandeln sind. Die einen sind durch personenbezogenes Verfolgungsunrecht entstanden, die anderen durch objektbezogenes Vermögensunrecht. Zwischen diesen zwei Arten von Vermögensentziehungen unterscheiden die einschlägigen Gesetze daher auch. Für die erste Gruppe sind demgemäß die Rehabilitierungsgesetze zuständig, für die zweite das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz). In Kurzform: Das Vermögensgesetz regelt das Vermögensunrecht, das jeweilige Rehabilitierungsgesetz das Verfolgungsunrecht. Ebendies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil unmißverständlich klargestellt. </p>
<p><strong>Was einschlägig ist und was nicht</strong></p>
<p>Das bedeutet: Wer seines Vermögens wegen seiner Person und durch politische Verfolgung beraubt wurde und es seit dem Untergang der DDR mit Hilfe des Vermögensgesetzes zurückhaben will, wird wegen falscher Anspruchsgrundlage abgewiesen -  ohne dass ihm freilich gesagt wird, was er falsch gemacht hat. Wer seines Vermögens beraubt wurde, weil die staatlichen Stellen in SBZ und DDR nur oder vorrangig sein Vermögen (Haus, Grundstück, Fabrik, Gewerbebetrieb, Gutshof, Agrarland, Wald)  in die Hand bekommen wollten, und sich auf ein Rehabilitierungsgesetz stützt, um es zurückzuerhalten, wird ebenfalls abgewiesen; ein solches Gesetz ist hierfür nicht einschlägig. Gerade so ein Fall liegt jenem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde. Aber in dieser Entscheidung hat das Gericht erstmals klipp und klar gesagt, warum es nicht einschlägig ist -  und damit den richtigen Weg für andere gewiesen: für die Opfer der SBZ-Zeit. </p>
<p><strong>Menschenwürde verletzt, Willkürverbot verletzt</strong></p>
<p>Wer diesen Weg geht, kann sich darauf stützen, was das Gericht als Rehabilitierungstatbestand ansieht: Die Geschädigten müssen primär Opfer einer schwerwiegenden persönlichen Diskriminierung in dem Sinn gewesen sein, dass sie einen Eingriff in die Menschenwürde und (kumulativ) einen Willkürakt darstellen. Die Menschenwürde ist umfassend nach Artikel 1 des Grundgesetzes geschützt, die Willkür nach Artikel 3 verboten. Beides zusammen entspricht dem Tatbestand der „politischen Verfolgung“ und damit der Generalklausel aller Rehabilitierungsgesetze. Und für solche Verstöße gegen tragende Grundsätze des Rechtsstaates schlechthin enthält der Vertrag zur deutschen Einheit weder einen Rehabilitations- noch einen Restitutionsausschluss, und zwar auch dann nicht, wenn es Verstöße auf „besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage“ waren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor allem in seinem „Bodenreform-Urteil“ von 1996 bestätigt, verklausuliert auch in dem von 1991. </p>
<p>Dass die sogenannten Bodenreform-Enteignungen im Regelfall personenbezogene politische Verfolgung waren, ist eindeutig; das zeigen schon die Texte der damaligen Verordnungen. Das gleiche trifft auf die sogenannten Listen-Enteignungen im gewerblichen Mittelstand und in der Industrie zu. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht: Die „Bodenreform- und Industrieenteignungen“ hätten der politischen Verfolgung gedient, hätten die Menschenwürde der Verfolgten verletzt und seien deshalb mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats unvereinbar. (Beschluss vom 9. Januar 2001, VIZ 2001, 228, 230 rechte Spalte).</p>
<p><strong>Gerichte lehnen mittels falscher Tatsachen ab</strong></p>
<p>Allerdings haben höchstrichterliche andere Urteile (Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht) den Weg zur Rehabilitierung über das VwRehaG inzwischen versperrt. Darauf hat der Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth, München, auf dem 13. Bundeskongreß der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) am 4. Juli im hessischen Borken hingewiesen. Deshalb könne man jetzt nur noch mit Hilfe des StrehaG gegen das Unrecht vorgehen.  Aber dieses Unrecht werde von der Rechtsprechung völlig verharmlost: Wohl sei es Unrecht, wie sie sage, aber nur eine sozialistisch bedingte Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse im rein wirtschaftlichen Bereich, keine politische Verfolgung mit schwersten Menschenrechtsverletzungen. Daher, so Wasmuth, seien auch die StrehaG-Anträge auf Rehabilitierung bisher abgelehnt worden. Wasmuth legte dar, daß die Gerichte ihre Verharmlosung und Ablehnung mit falschen Tatsachen begründen und ihre Urteile daher mittels Revision angreifbar sind. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, wenn ein Gericht aufgrund falscher Tatsachen entscheide, sei das Urteil willkürlich und nicht haltbar. </p>
<p><strong>Das Landgericht Dresden mag nicht entscheiden</strong></p>
<p>Im Fall der „Industriereform“-Opfer hat Wasmuth mit seinen Helfern vor dem Landgericht Dresden ein Muster-Revisionsverfahren laufen. Der umfangreiche Schriftsatz legt derart zwingende Tatsachen und Begründungen vor, daß sich das Gericht seit Jahren um die Entscheidung zugunsten der zwingend fälligen Rehabilitierung herumdrückt. Schwieriger, aber trotzdem gangbar nennt Wasmuth das Vorgehen gegen Gerichtsurteile im Fall der „Bodenreform“-Opfer.  Hier nämlich sei noch nicht genau genug untersucht, ob die „Bodenreform“ vor allem eine Strafmaßnahme gegen die Opfer gewesen sei, was sich nach Wasmuth aber durchaus belegen läßt. </p>
<p><strong>Die Gerichte sollen endlich den wahren Sachverhalt ermitteln </strong></p>
<p>Zum Vorgehen verweist Wasmuth darauf, daß die Gerichte zur Sachverhaltsermittlung von Amts wegen verpflichtet sind. Dieser Verpflichtung kämen sie aber erst dann nach, wenn man ihnen dazu möglichst umfassend die Anhaltspunkte liefere. Man müsse also vortragen, daß hier eine politische Verfolgung vorliege und dies beweisen. Dies sei – außer in dem Musterverfahren vor dem Landgericht Dresden – flächendeckend bisher nicht geschehen. Wie das zu tun sei, führte Wasmuth im einzelnen vor. Entscheiden sei, die Gerichte müßten endlich vernünftig ermitteln. Zugleich appellierte er, in der Medienberichterstattung, die Aufarbeitung zu fordern und die wesentlichen gerichtlichen Fehlentscheidungen klarzulegen. In der öffentlichen Darstellung müsse den Gerichten vorgeworfen werden: „Ihr verharmlost kommunistisches Unrecht.“ </p>
<p><strong>Die Opfer dürfen die Ablauffrist nicht verpassen</strong></p>
<p>Wer seine Ansprüche sichern will, muss das bis Ende 2011 getan haben. Es genügt zunächst, einen formlosen Antrag auf Rehabilitierung mit einem einzigen Satz zu stellen. Die ausführliche Begründung kann man später nachreichen. Dieser Antrag muss dem jeweils zuständigen Gericht spätestens am 31. Dezember 2011 zugegangen sein. Wer schon einmal abgewiesen wurde, kann ihn neu stellen. </p>
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		<title>Die Kehrseite der niedrigen Leitzinsen</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Apr 2009 10:17:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>

		<category><![CDATA[Finanzkrise]]></category>

		<category><![CDATA[Vertrauenskrise]]></category>

		<category><![CDATA[Zinspolitik der Zentralbanken]]></category>

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		<description><![CDATA[Die übergangenen Opfer der globalen Finanzkrise
Wer investieren will und dafür einen Kredit braucht, freut sich, wenn der Zinssatz dafür niedrig, das geborgte Geld also billig ist. Aber wer macht es billig? Es sind die Zentral- und Notenbanken. Durch deren Leitzinssätze werden das Zinsniveau und damit im wesentlichen auch die Zinssätze für aufgenommene Investitionskredite bestimmt. Zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die übergangenen Opfer der globalen Finanzkrise</strong></p>
<p>Wer investieren will und dafür einen Kredit braucht, freut sich, wenn der Zinssatz dafür niedrig, das geborgte Geld also billig ist. Aber wer macht es billig? Es sind die Zentral- und Notenbanken. Durch deren Leitzinssätze werden das Zinsniveau und damit im wesentlichen auch die Zinssätze für aufgenommene Investitionskredite bestimmt. Zu diesen Leitzinsen können sich die Geschäftsbanken bei den Zentralbanken Geld beschaffen („refinanzieren“), und mit der Kreditvergabe reichen sie dieses Zinsniveau an die Kreditnehmer weiter. Sind die Leitzinsen niedrig, freut das alle Schuldner, denn das Geldborgen wird damit erleichtert. Folglich ermuntern niedrige Leitzinsen Unternehmen und Private zum Investieren und die Geschäftsbanken zum Refinanzieren. Aber was ist mit den Gläubigern? Freuen auch die sich über niedrige Leitzinsen?<span id="more-510"></span></p>
<p>Gläubiger sind besonders alle Sparer. Sie geben ihr verdientes Geld nicht voll aus, sondern haben das, was sie gespart haben, in der Regel verliehen, also zum Beispiel als Guthaben auf Bankkonten gelegt oder Anleihen dafür gekauft. Für diesen Konsumverzicht erwarten sie als Gegenleistung Zinserträge. Zumal für Ruheständler sind Zinserträge aus dem Gesparten als Zusatzeinnahmen vorgesehen und meist auch notwendig, um im Alter den erarbeiteten und gewohnten Lebensstandard zu sichern. Sparer und Rentner also freuen sich über niedrige Zinsen überhaupt nicht. Sie erhalten nicht nur zu niedrige  Ertragszinsen, die kaum oder nur wenig die Inflationsrate überschreiten,  sondern müssen zusätzlich erdulden, dass die Inflation den Bestand ihrer Ersparnisse laufend entwertet und damit schleichend aufzehrt. </p>
<p><strong>Niedrigzinsen verleiten zu Leichtsinn</strong></p>
<p>Aber kümmert diese Wirkung ihrer Zinspolitik die  Zentralbanken überhaupt? Nein, sie verweisen nur auf ihre Aufgabe, die Inflation zu zügeln. Doch was haben Sparer von einer Inflationsrate von 1 Prozent, wenn die Nominalzinsen bei nur 3 Prozent liegen, die auch noch versteuert werden müssen?<br />
In den Vereinigten Staaten sind die Leitzinsen von 2002 bis 2004 real, also inflationsbereinigt, sogar negativ gewesen. Die amerikanische Zentralbank soll – anders wie die Europäische Zentralbank –  mit ihrer Zinspolitik nicht nur die Inflationsrate niedrig halten, sondern zugleich dafür  sorgen, daß die Wirtschaft in Schwung bleibt. Die „Fed“ unter Greenspan hat das mit niedrigen Leitzinsen als Schmiermittel jahrelang versucht. Und damit einen Grundstein für die heutige Finanzkrise gelegt, denn niedrige Zinsen verleiten auch, wie es geschehen ist, zu Leichtsinnigkeiten und Fehlinvestitionen.  </p>
<p><strong>Die Leitzinsen sind für die Sparer heute Leidzinsen</strong></p>
<p>Inzwischen sind die Leitzinsen überall so stark herabgesetzt, dass sie fast schon bei Null angelangt sind. Mit dieser Politik des künstlich verbilligten Geldes soll die Wirtschaft vor den Folgen der Finanzkrise gerettet werden. Das ist gut für Investoren und Schuldner, aber schlecht für die Sparer als Gläubiger. Dabei leiden die Sparer unter zu niedrigen Zinsen schon seit Jahren. Mit der Finanz- und Wirtschaftskrise hat  sich das Leiden verschlimmert. Für sie sind die Leitzinsen zu Leidzinsen geworden.</p>
<p><strong>Wo bleiben eigentlich die Sparerschützer?</strong></p>
<p>Aber ist das ein öffentliches Thema? Nein. Niemanden scheint das zu interessieren. Auch die Medien nicht, die sich doch sonst so gern als Verbraucherschützer aufschwingen. Merkwürdigerweise aber nicht als Sparerschützer. Die Sparer werden von allen ganz vergessen oder als scheinbar unbeachtlich zumindest übergangen, gerade auch von den Politikern. Mit Unsummen versuchen sie, die Schuldner zu Lasten der Sparer herauszuhauen und für die Güterwirtschaft, die sogenannte Realwirtschaft, den Nachfrageeinbruch auszubügeln. Die Sparer sind immer die Dummen. Sie werden ausgenommen wie eine Weihnachtsgans.</p>
<p>Aber aufgelehnt dagegen haben sie sich bisher nicht. In England allerdings ist das geschehen. Am 5. März 2009 hatte die Bank of England, die britische Zentralbank, ihre Leitzinsen um die Hälfte noch einmal herabgesetzt: von 1 auf 0,5 Prozent. Das hat in der britischen Bevölkerung geradezu einen Proteststurm ausgelöst, der aber in den Medien viel zu wenig Beachtung fand. Unter www.zeit-fragen.de ist (übersetzt aus The Privateer, Nr. 624, März 2009) darüber dies zu lesen:<br />
„Der Protest war keineswegs auf diejenigen beschränkt, von denen man es erwartet hätte, Rentner und Menschen mit festem Einkommen; er ging quer durch die ganze Nation. Kleine Unternehmen waren dagegen, ebenso Lohn- und Gehaltsempfänger. Selbst eine große Zahl von Hypothekarschuldnern war dagegen, da sie sehr klar erkannten, dass jeder möglicherweise bei den Hypothekenraten eingesparte Betrag durch den potentiellen Fall des Wiederverkaufswerts ihres Eigentums mehr als aufgezehrt würde.“ </p>
<p>Aber wer protestiert in Deutschland?</p>
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		<title>Heimlich enteignete Erben</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Mar 2009 21:13:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsstaat]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsverstoß]]></category>

		<category><![CDATA[Wiedervereinigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Brandenburgs Bodenreformland-Skandal
Ins Blickfeld gerät noch einmal Brandenburgs Bodenreformland-Skandal. Rechtswidrig, sittenwidrig, eines Rechtsstaats nicht würdig – so hatte gegen die Landesregierung schon der Bundesgerichtshof im Dezember 2007 geurteilt. Nun musste die Regierung das Verdikt auch eines weiteren Spruchkörpers  über sich ergehen lassen. Denn der als Folge dieser Affäre eingesetzte Untersuchungsausschuss des Landtages hat in seinem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Brandenburgs Bodenreformland-Skandal</strong></p>
<p>Ins Blickfeld gerät noch einmal Brandenburgs Bodenreformland-Skandal. Rechtswidrig, sittenwidrig, eines Rechtsstaats nicht würdig – so hatte gegen die Landesregierung schon der Bundesgerichtshof im Dezember 2007 geurteilt. Nun musste die Regierung das Verdikt auch eines weiteren Spruchkörpers  über sich ergehen lassen. Denn der als Folge dieser Affäre eingesetzte Untersuchungsausschuss des Landtages hat in seinem Abschlussbericht vom 20. März ebenfalls mit deutlicher und umfänglicher Kritik nicht gespart.<span id="more-471"></span></p>
<p>Musste sich der BGH mit der Rechtswidrigkeit  von Brandenburgs Vorgehen gegen  Bodenreformlandbesitzer befassen, hatte der Ausschuss zu untersuchen, wie es zur Rechtswidrigkeit gekommen ist und hat kommen können. Jahrelange Untätigkeit und versäumte politische Entscheidungen sind sein Hauptvorwurf, vor allem gegen das Finanzministerium. </p>
<p><em>Eine Zwischenbemerkung: Ich weiß, Blog-Beiträge sollen nicht zu lang sein; viele Leser haben zu wenig Zeit oder ermüden leicht. Aber wenn ich es für geboten halte, etwas hinreichend zu erläutern und zu dokumentieren, möge man mir die nun folgende Ausnahme verzeihen.</em></p>
<p>Der Abschlussbericht ist umfassend, sorgfältig, klar formuliert und für die Landesregierung alles andere als ein Ruhmesblatt. Dabei rollt er auch den Hintergrund des Falles auf. Zu DDR-Zeiten hatten viele DDR-Bürger Land geerbt, das zwischen 1945 bis 1949 früheren Eigentümern entzogen und als kommunistische Bodenreform an Landarbeiter und Vertriebene verteilt worden war. Aber nach der deutschen Einheit von 1990 hat der Fiskus der neuen Bundesländer den meisten von ihnen das Eigentum daran wieder entzogen, indem sich das jeweilige Land als „besserberechtigt“ ausgeben und die Erben als „nicht zuteilungsberechtigt“ darstellen durfte. Den Anstoß dazu gaben bundesgesetzliche Vorschriften. Mit ihnen wurden diese Erben gezwungen, ihren Grund und Boden, also meist den wesentlichen Teil ihres kleinen Vermögens, unentgeltlich an den Staat abzutreten. </p>
<p><strong>Die Idee mit dem „gesetzlichen Vertreter“</strong></p>
<p>Aber den Ländern gelang es nicht immer, die Erben, denen sie die Grundstücke wieder wegnehmen wollten, rechtzeitig ausfindig zu machen. Denn das musste vor dem 2. Oktober 2000 geschehen sein. Die Frist hatte den Sinn, Rechtsfrieden herzustellen. Da die Länder sahen, dass sie es bis dahin nicht schaffen würden, alle Erben zu finden, verfielen sie auf die Idee, sich zum gesetzlichen Vertreter dieser Erben bestellen zu lassen. In dieser Vertretereigenschaft übertrugen sie die Grundstücke kurzerhand an sich selbst  und ließen sich im Grundbuch als Eigentümer eintragen. So war auch Brandenburg in dem vom BGH entschiedenen Fall vorgegangen. </p>
<p><strong>Das Unrecht an zwei Brüdern als Präzedenzfall</strong></p>
<p>Zwei Brüder hatten zusammen mit ihrer Mutter von ihrem Vater einstiges Bodenreformland in Straußberg geerbt. Gestorben war der Vater im Oktober 1989, im Grundbuch blieb er eingetragen. Das Land Brandenburg wusste von dem Land, gab aber an, die Erben nicht zu kennen. Um sich auch an diesem Land das Eigentum zu sichern, aber weil ihm wegen der drohenden Verjährungsfrist die Zeit dafür davonlief, ließ es sich vom Landkreis Märkisch-Oderland im Juli 2000 zum gesetzlichen Vertreter des nicht bekannten Eigentümers bestellen und im September 2000 die Grundstücke notariell übertragen. Der Notarin sagte es, der Eigentümer sei unauffindbar. Der Landkreis genehmigte die Eigentumsübertragung. 2002 wurde das Land im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.<br />
Als die Erben, die beiden Brüder Horst und Egon Netzel, davon erfuhren, drangen sie darauf, das Grundbuch zu berichtigen und rechtmäßig sie als Eigentümer einzutragen. Sie mussten diesen Anspruch einklagen. Das Landgericht wehrte ihre Klage ab, das Oberlandesgericht gab ihr statt. Aber Brandenburg legte dagegen Berufung ein, begehrte beim BGH Revision - und fiel dabei gründlich auf die Nase. Die Entscheidung stammt vom 7. Dezember vergangenen Jahres (V ZR 65/07). </p>
<p><strong>Das BGH-Urteil: Brandenburg handelte sittenwidrig und unwürdig</strong></p>
<p>Das oberste Zivilgericht  ließ es an Deutlichkeit gegenüber Brandenburg nicht fehlen. Es legte ihm „Mißbrauch der verliehenen Vertretungsmacht“ zur Last. Schon deshalb schulde Brandenburg den Klägern, der beantragten Grundbuchberichtigung zuzustimmen. Die Auflassung der Grundstücke an sich selbst sei nicht wirksam und daher nichtig. Das Gericht bezeichnete die Auflassung, also den Vollzug des Eigentumswechsels im Grundbuch, sogar als sittenwidrig. Dies deswegen, weil Brandenburg einseitig seine eigenen Interessen und Ansprüche durchgesetzt hat. </p>
<p>Die Begründung für die Auflassung an sich selbst „erfolgte ins Blaue hinein und war inhaltlich falsch“, schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. Sie sei allenfalls geeignet gewesen, den Landkreis zu täuschen. Die Begründung für die Auflassung sei mit Brandenburgs Verpflichtungen gegenüber den Brüdern unvereinbar. Brandenburg habe den Interessen der Brüder und ihrer Mutter „grob zuwider“ gehandelt. Auch hält das Gericht dem Land ein „eines Rechtsstaates unwürdiges Verhalten“ vor, „das nachhaltig an die Praxis der Verwalterbestellung der DDR erinnert“. Und Brandenburgs Meinung, die Brüder hätten ihren Anspruch auf die Grundbuchberichtigung deswegen verwirkt, weil sie die Berichtigung über Jahre hin nicht  veranlasst hätten, bezeichnet  das Gericht schließlich noch als  „bemerkenswert abwegig“. Personelle Konsequenzen für die schweren Verfehlungen? Keine.</p>
<p><strong>Ausgehebelter Rechtsfrieden</strong></p>
<p>An sich hätte Brandenburg einen Anspruch auf die Grundstücke dann gehabt, wenn es ihm gelungen wäre, die Erbfolge nach dem Tod des Vaters Netzel und die fehlende „Zuteilungsfähigkeit“ der Kläger und ihrer Mutter rechtzeitig in Erfahrung zu bringen. Denn nach der (rechtlich und moralisch allerdings haarsträubenden) Gesetzeslage galt das Land als „besserberechtigt“ und die Erben als „nicht zuteilungsfähig“. Doch weil ihm das nicht gelang, verfiel es auf den Ausweg, sich zum Vertreter der Eigentümer bestellen zu lassen. Damit aber, so rügt das Gericht, habe Brandenburg „die durch Verjährungsbestimmung beabsichtigte Sicherung des Rechtsfriedens“ aushebeln wollen. </p>
<p>Brandenburg muss also nicht nur fiskalisches Beutegut wieder herausgeben, sondern sieht sich auch öffentlich als Rechtsbrecher gebrandmarkt. Außerdem hat der BGH über einen Präzedenzfall entschieden. In Brandenburg wie auch in den restlichen vier neuen Bundesländern gibt es viele tausend gleicher Fälle.  Von 1996 bis 2000 hat das Land, wie sein Finanzministerium auf  meine Anfrage im Februar 2008 bekundete, mit „flächendeckender Recherche“ rund 80 000 Eigentümer von Bodenreformland ausfindig gemacht. Gegenüber rund 63 000 davon hatte es keine Handhabe auf eine Herausgabe des Landes. In rund 17 000 Fällen also hat sie einen Anspruch geltend gemacht. Bis zu 10 000 davon waren Ansprüche gegenüber unbekannten Eigentümern</p>
<p><strong>Brandenburg gab sich bußfertig</strong></p>
<p>Das Land gab sich bußfertig und beeilte sich zu handeln. Am 4. Februar 2008 gab es seine Entscheidung und ein „Fünf-Punkte-Paket“ bekannt: 1. Es wird seine noch nicht vollzogenen Anträge auf Grundbucheintragung zurücknehmen. 2. Ist das Land schon eingetragen und tauchen die Eigentümer oder deren Erben noch auf, überträgt es ihnen das Eigentum zurück, und zwar auch dann, wenn sie nicht „besser berechtigt“ sind. 3. Tauchen diese nicht auf, wird das Land die Flächen absondern und sie wie ein Treuhänder zugunsten der unbekannten Eigentümer bewirtschaften. 4. Um bisher übersehene Eigentümer oder deren Erben noch ausfindig zu machen, wird das Land in der Regionalpresse entsprechende Aufrufe veröffentlichen. 5. Zusammen mit dem Justizministerium will es eine „Arbeitshilfe für die Grundbuchämter“ für den Umgang mit den verschiedenen Fallgestaltungen entwickeln. </p>
<p>Wie die Brüder Netzel wurden in Brandenburg auch rund 7400 weitere Erben enteignet, ohne es zu merken. Aber das Interesse von Brandenburgs Fiskus, sie endlich jetzt zu ermitteln und das Land an sie herauszurücken, scheint nicht groß zu sein; erst 170 haben ihr Land zurückbekommen, erst 308 für die Rückübertragung eine verbindliche Zusage erhalten (Angaben der Märkischen Oderzeitung vom 20. März 2009). </p>
<p><strong>Untersuchungsausschuss: Ein folgenschwerer politischer Fehler</strong></p>
<p>Im Ausschussbericht heißt es unter anderem: „Aus heutiger Sicht muss jedoch festgestellt werden, dass ein folgenschwerer politischer Fehler darin lag, sich nicht von Anfang an mit aller notwendigen Konsequenz für eine zügige und zielführende Ermittlung unbekannter Eigentümer eingesetzt zu haben. … Der Hauptfehler, das Zeitversäumnis, zog weitere Fehler nach sich: Die Mängel bei der Recherche und die vom Wunsch nach Verfahrensbeschleunigung und Aufwandsbegrenzung geprägte Vertretungspraxis. Der dadurch entstandene Schaden ist fatal: Nicht ermittelte Eigentümer wurden behandelt, als seien sie nicht ermittelbar. Mit anderen Worten: Wenn ein Eigentümer nicht für 90 DM ermittelt werden konnte, galt er als unauffindbar.“</p>
<p>Und weiter: „Das Ministerium der Finanzen hat zugelassen, dass sich Verwaltungshandeln in hohem Maße verselbstständigte. In den turnusgemäßen Berichten der Landesregierung an den Landtag über den Stand des Sondervermögens wurde die Vertretungspraxis nie erwähnt. Auch in dem Bericht an das Kabinett über die Abwicklung der Bodenreform vom 4. November 2003 heißt es, dass in 15 500 Fällen ein Anspruch des Landes &#8220;in  der Regel einvernehmlich durchgesetzt&#8221; wurde. Diese Zahl wurde als Beleg dafür genommen, dass &#8220;die Betroffenen die Rechtslage überwiegend angenommen&#8221; hätten. Tatsächlich war es falsch, von &#8220;einvernehmlichen&#8221; Lösungen zu sprechen, denn die Angaben bezogen sich auch auf 8 900 Fälle von Vertreterbestellungen. Diese Fälle konnten kaum als ‚einvernehmlich’ bezeichnet werden, denn die Betroffenen waren an einem &#8220;Einvernehmen&#8221; überhaupt nicht beteiligt.“</p>
<p><strong>Fiskalischer Raubzug offenkundig</strong></p>
<p>Brandenburg hat die Bereicherungsabsicht  bestritten. Gleichwohl ist der fiskalische Raubzug offenkundig. Daher muss man Brandenburgs Fiskus wirklich nicht  bedauern, dass er diese Grundstücke wieder hergeben muss und dass ihm vorher auch schon andere Bodenreform-Grundstücke durch die Lappen gegangen sind, weil er sie nicht kannte. Der Umgang des seit 1990 gesamtdeutschen Staates mit einstigen DDR-Bürgern und deren geerbten Bodenreformland ist genau so himmelschreiend rechtswidrig wie der Umgang mit den ursprünglichen Eigentümern des Landes. </p>
<p><strong>Das ursächliche Unrecht lebt fort</strong></p>
<p>Eigentlich gehört das Bodenreformland weder den Erben noch dem Fiskus, sondern ihnen. Nach den Prinzipien eines wirklichen Rechtsstaates standen dem Staat alle diese Grundstücke überhaupt nicht zu, sondern jenen Eigentümern, denen sie in der sowjetischen Besatzungszeit (1945 bis 1949) durch politische Verfolgung entschädigungslos und völkerrechtswidrig entzogen worden sind. Mit der deutschen Einheit fielen sie zunächst an den bundesdeutschen Staat, in dem die zusammengebrochene DDR aufgegangen ist. Aber die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl gab sie an die Eigentümerfamilien nicht zurück, um sich fiskalisch daran zu bereichern. Dieses ursächliche Unrecht lebt fort und wird von den Gerichten entgegen gesetzlicher Regelungen noch immer gestützt zu Recht erklärt.</p>
<p>Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses mit 277 Seiten (Drucksache 4/7351) unter:<br />
http://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/4908/090320%20Bericht%20Untersuchungsausschuss.pdf</p>
<p>Copyright: Klaus Peter Krause</p>
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		<title>Eigentum und Freiheit  (IV)</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Jul 2008 13:58:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Peter Krause</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>

		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie beides zusammenhängt 
Das Recht der Bürger am privaten Eigentum und der Schutz dieses Rechts ist in freiheitlichen Demokratien und Wirtschaftsordnungen ein wesentliches Grundrecht und daher in der Verfassung verbrieft. Das Recht auf und am Privateigentum zählt  - wie das Recht auf Freiheit, Verträge zu schließen, den Beruf zu wählen, den Nachlaß zu vererben – zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><font face="Arial">Wie beides zusammenhängt</font></strong><font face="Arial"> </font></p>
<p>Das Recht der Bürger am privaten Eigentum und der Schutz dieses Rechts ist in freiheitlichen Demokratien und Wirtschaftsordnungen ein wesentliches Grundrecht und daher in der Verfassung verbrieft. Das Recht auf und am Privateigentum zählt  - wie das Recht auf Freiheit, Verträge zu schließen, den Beruf zu wählen, den Nachlaß zu vererben – zu den wirtschaftlichen Freiheiten.</p>
<p>Dieses Recht ist für die marktwirtschaftlich verfaßte Wirtschaftsordnung die treibende Kraft und wichtigste tragende Säule, unentbehrlich für eine Volkswirtschaft, die, um sich zu behaupten, effizient sein muß, und ebenso unentbehrlich für eine Gesellschaft, die politisch stabil bleiben will. Das Rechtsinstitut Privateigentum nimmt im Regelwerk einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung eine herausragende Rolle ein. Für die Menschen ist es eine Triebkraft, ein Anreiz, sich ins Zeug zu legen, es durch Arbeit zu etwas zu bringen und auf diese Weise nicht nur für sich allein, sondern zugleich für Volk und Vaterland etwas zu leisten.<span id="more-31"></span></p>
<p>In freien, demokratisch verfaßten Gesellschaften und Staatswesen gehört das Recht auf Eigentum lange zur Freiheit dazu. Diese Gesellschaften wissen, was sie vom Eigentum haben, und wenn sie klug sind, lassen sie es nicht beschädigen, nicht aushöhlen, sondern hegen und pflegen es.  Sie wissen: Privates Eigentum, zumal an Grund und Boden, an Häusern, an Betrieben, an Kapital ist ein hohes Gut. Die Gewissheit, solches Eigentum erwerben, behalten, nutzen und vererben zu können, spornt die Menschen an: zu Ideen, zu Fleiß, zum Sparen, zum Investieren und damit zu notwendigen wirtschaftlichen Tugenden. Selbst Entbehrungen nehmen sie dafür in Kauf.</p>
<p>Eigentum fördert ihr wirtschaftliches Denken, ihren sorgsamen Umgang mit wirtschaftlichen Gütern, spornt sie an zu wirtschaftlichen Leistungen, die auch anderen Bürgern und der Gesellschaft insgesamt nützen. Mit dem Anreizmittel Eigentum bringen sie es zu höheren wirtschaftlichen Leistungen als ohne dieses Mittel – nicht nur für sich allein, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Eine freiheitliche Gesellschafts-  und Wirtschaftsordnung mit einer Marktwirtschaft, die effizient sein soll, kommt daher ohne Eigentum nicht aus; es ist eine für sie notwendige Bedingung.</p>
<p>Eben aus diesem Grund gehört das Institut Privateigentum auch zu den sieben konstituierenden Prinzipien, wie sie der Nationalökonom Walter Eucken, einer der geistigen Väter der deutschen Wirtschaftsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg, für die Wirtschaftsordnung in der Form der Wettbewerbsordnung als notwendig aufgestellt  hat.</p>
<p>Eigentum ist also für eine freie Marktwirtschaft, wenn sie funktionieren soll, und überhaupt für eine freiheitlich verfaßte Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung eine unabdingbare Voraussetzung. Entscheidend ist dabei, daß die Eigentumsrechte stark genug und damit für die Menschen überzeugend genug sind. Ein Staat, der sich für eine marktwirtschaftliche Ordnung entschieden hat, aber diese Eigentumsrechte vernachlässigt und sie schwächt, setzt leichtfertig die Effizienz dieser Ordnung aufs Spiel - und er beschädigt zugleich auch die Freiheit, also den Wert an sich.</p>
<p>Eigentum und Freiheit hängen also zusammen: Freiheit ermöglicht Eigentum, führt  zu Eigentum, und Eigentum verschafft mehr Freiheit. Eigentum ist Bestandteil der Freiheit, denn zur Freiheit gehört, daß man frei darin ist, Eigentum zu erwerben, zu mehren, wegzugeben und zurückzuverlangen, wenn es widerrechtlich weggenommen wurde. Freiheit ist aber auch Bestandteil des Eigentums, denn  das Eigentumsrecht ist als Eigentum ohne die Freiheit, es zu nutzen oder auch nicht zu nutzen, eine leere Hülse ohne Wert.</p>
<p>Freiheit und Eigentum ergänzen einander, stärken sich gegenseitig: Freiheit wird durch Eigentum gefestigt, und Eigentum weitet die Freiheit aus, macht den, der über Eigentum verfügt, freier. Wer für Freiheit eintritt, sollte daher auch immer für Eigentum eintreten. Eigentum sollte Bestandteil der Freiheit immer sein, Freiheit das Eigentum immer  umfassen, immer ermöglichen. Menschen, die frei sind und Eigentum haben, sind bereiter, von sich aus mehr zu leisten. Das geschieht zwar aus Eigennutz, setzt sich insgesamt aber um in Gemeinnutz,  in Nutzen für die Allgemeinheit.</p>
<p>Man kann daher für Freiheit und Eigentum eintreten, weil sie sich für eine Gesellschaft, für ein Staatswesen als nützlich erweisen. Besser wäre es allerdings, man träte für sie nur um ihrer selbst willen ein, für Freiheit und Eigentum als Werte an sich,  weil sie gerade für die Menschen einen Eigenwert haben. Folglich muß man um der Menschen willen für Freiheit und Eigentum eintreten.</p>
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		<title>Eigentum und Freiheit  (III)</title>
		<link>http://kpkrause.de/?p=30</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 12:34:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Peter Krause</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>

		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn der Freiheitswille verkümmert
Wer sich Eigenverantwortung nehmen läßt, verliert Teile seiner Freiheit. Dabei lassen die einen das mit sich geschehen, weil sie Angst vor zuviel Freiheit haben, weil sie sich trotz dieses Teilverlustes von Freiheit bei der Marke „Sozialstaat“ besser aufgehoben wähnen, stimmen also zu und wissen nicht, daß es sich um süßes Gift handelt; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wenn der Freiheitswille verkümmert</strong></p>
<p>Wer sich Eigenverantwortung nehmen läßt, verliert Teile seiner Freiheit. Dabei lassen die einen das mit sich geschehen, weil sie Angst vor zuviel Freiheit haben, weil sie sich trotz dieses Teilverlustes von Freiheit bei der Marke „Sozialstaat“ besser aufgehoben wähnen, stimmen also zu und wissen nicht, daß es sich um süßes Gift handelt; denn ihr Freiheitswille und ihr Wille, Freiheitsentzug überhaupt wahrzunehmen, sind schon verkümmert. Bei anderen dagegen ist dieser Wille nach wie vor sehr lebendig und ausgeprägt, sie mögen die Marke „Sozialstaat“ daher nicht, mögen diese Teile ihrer Freiheit nicht hingeben, werden aber trotzdem in das Kollektiv vereinnahmt, verlieren Teile ihrer Freiheit also gegen ihren Willen. Am stärksten gefährdet wird die Freiheit gerade von dem, dem aufgegeben ist, sie zu schützen: dem Staat. Das führt dann zu der Frage, wie die Menschen vor ihrem Staat geschützt werden können, wenn dieser unzulässigerweise in ihre Freiheit eingreift und sie immer weiter beschneidet. Wir stehen damit, wie es der Publizist Detmar Doering einmal ausgedrückt und auf einen kurzen Nenner gebracht hat, „vor dem Paradox, den Staat zu brauchen, um den Staat zu verhindern“.<span id="more-30"></span></p>
<p>Starke Gefahr für Freiheit und Eigentum geht vom Sozialstaat aus. Dieser verkörpert, wenn er sich nicht mit dem unabweisbar Notwendigen bescheidet, ein Bild vom Menschen, das den Menschen für unfähig hält, für die Unbilden, die das Leben nun einmal bereithält, Eigenverantwortung zu übernehmen. Deshalb ist er davon beseelt, seine vermeintlich unfähigen Bürger gegen alle diese Unbilden in einem öffentlich-rechtlichen Kollektiv zwangsversichern zu müssen. Deshalb nimmt er sich sogar auch heraus, dieses Hineinzwingen in das Kollektiv  als große Wohltat auszugeben und geradezu als Menschheitsbeglückung hinzustellen.</p>
<p>Privateigentum ist mehr als bloßes Weihwasser der Marktwirtschaft. Schon gar nicht genügen ein paar hingetupfte Spritzer; es ist für die Marktwirtschaft das Lebenselixier. Ohne dieses Eigentum funkt es nicht und funktioniert es nicht. Aber in einer Politik des verkappten Sozialismus’, wie er sich hierzulande seit der Wiedervereinigung verstärkt hat, wird auf eine Aushöhlung des Eigentums hingearbeitet. Sozialistisches Gedankengut, sozialistische Irrlehre mit ihren vermeintlichen Volksbeglückungsideen sind nicht totzukriegen. Sie tauchen in jeweils anderen Umverteilungsgewändern immer wieder auf – zum Beispiel im Gewand der Ökologie, der Steuergerechtigkeit, der Gesundheitsversorgung, der Alterssicherung, der staatlich umfassenden Fürsorge.</p>
<p>Oder sie sind in einem solchen Gewand immer noch da. Nur, die meisten Menschen erkennen in diesem Gewand den Sozialismus nicht. Oder meinen, das Gewand stehe ihm doch ganz gut, nehmen das Gewand nur wahr als schönen Schein, von dem sie sich trügen lassen und das zunächst auch noch gern, bis sie das Trügerische dieses Scheins eines Tages nicht mehr übersehen können und das Blendwerk erkennen, weil das Schöne sich verflüchtigt hat – so, wie in der quasi-staatlichen Einheitszwangsversicherung zur Altersvorsorge oder in der quasi-staatlichen Krankenversicherung.</p>
<p>Sozialismus ist ein Enteignungsprogramm. Damit ist er zugleich ein Freiheitsunterdrückungs- programm. Sein Leben hat er immer nur vermeintlich ausgehaucht. Wir glauben, mit dem Untergang der DDR, der Sowjetunion, des kommunistischen Ostblocks sei er erledigt, abgehakt, entsorgt. Wir denken, daß die schrecklichen Erfahrungen sitzen, daß sie in den Köpfen der Menschen dauerhaft verankert sind, zumal in den Köpfen jener, die ihn am eigenen Leib leidvoll haben ertragen müssen wie die Deutschen in der einstigen DDR – und erleben doch: Sozialismus ist nie tot, er ist immer nur scheintot. Harmlos versucht sich der Sozialismus nur vorübergehend zu geben, solange sich noch zu viele Menschen an seine Schrecknisse erinnern und es opportun erscheint, sich etwas wegzuducken.</p>
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		<title>Eigentum und Freiheit (II)</title>
		<link>http://kpkrause.de/?p=29</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jun 2008 18:15:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Peter Krause</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>

		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[ Wie der Sozialstaat zur „wohlwollenden Despotie“ mutiert
Für den britischen Moralphilosophen Adam Smith im 18. Jahrhundert bestand die „natürliche“ Freiheit darin, daß jedermann völlig frei darin ist, seine Interessen auf seine eigene Weise zu verfolgen, solange er dabei nicht die Gesetze der Gerechtigkeit verletzt. Und dem Staat kommen nach dieser Auffassung nur drei Aufgaben zu: erstens, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="right"> <strong>Wie der Sozialstaat zur „wohlwollenden Despotie“ mutiert</strong></p>
<p>Für den britischen Moralphilosophen Adam Smith im 18. Jahrhundert bestand die „natürliche“ Freiheit darin, daß jedermann völlig frei darin ist, seine Interessen auf seine eigene Weise zu verfolgen, solange er dabei nicht die Gesetze der Gerechtigkeit verletzt. Und dem Staat kommen nach dieser Auffassung nur drei Aufgaben zu: <em>erstens</em>, jedes Mitglied der Gesellschaft, soweit wie möglich, davor zu schützen, dass es von einem anderen Mitglied der Gesellschaft unterdrückt wird; <em>zweitens</em>, die Gesellschaft davor zu schützen, daß sie unter Gewaltanwendung und Invasion in die Gewalt einer anderen Gesellschaft gerät; <em>drittens</em>, öffentliche Einrichtungen (wie zum Beispiel ein Straßennetz oder Leuchttürme für die Schiffahrt) bereitzustellen, die für die Allgemeinheit als notwendig gelten.<span id="more-29"></span></p>
<p>Wir wissen: Staaten und ihre Träger sind versucht, die Bürger zu bevormunden, ihnen scheinbar Sinnvolles oder Notwendiges aufzudrängen oder aufzuzwingen, weil sie glauben, es besser zu wissen und besser zu können als der einzelne Bürger selbst und in eigener Verantwortung. Sie beanspruchen damit ein Monopol auf Wissen, eignen sich damit ein Monopol auf vermeintliches Besserwissen an - und zwar ein hoheitliches Monopol. Die Versuchung dazu ist so stark, dass sie ihr zu häufig erliegen – ein Verhalten, das der Nationalökonom und Philosoph Friedrich A. von Hayek im 20. Jahrhundert als eine Anmaßung von Wissen zu bezeichnen pflegte.</p>
<p>Längst geht das Bereitstellen von allgemein notwendigen Einrichtungen durch den Staat über so etwas wie den Straßen- und Leuchtturmbau weit hinaus: Das vermeintliche Besserwissen greift aus und dringt ein in die individuellen Lebensverhältnisse der Menschen; es wird zum Drang nach allumfassender staatlicher Fürsorge und sozialer Beglückung; der Staat redet den Menschen ein, sie könnten die Risiken und Wechselfälle des Lebens wie Krankheit, Arbeitslosigkeit und Altersversorgung nur mit staatlicher Umhegtheit, nicht selbstverantwortlich aus eigener Kraft bewältigen; er beutet das menschliche Bedürfnis nach Sicherheit und Gerechtigkeit aus und beschwört und verherrlicht diese als „soziale“ Sicherheit und „soziale“ Gerechtigkeit; er drängt die Menschen aus Eigenverantwortung und Unabhängigkeit mehr und mehr heraus und in die Abhängigkeit von Staat und Kollektivismus hinein, versucht, es ihnen unter dem Markennamen „Sozialstaat“ schmackhaft zu machen.</p>
<p>Hayek hat diesen Sozialstaat als eine „wohlwollende Despotie“ bezeichnet. Aber wie wohlwollend auch immer, Despotie bleibt Despotie: Sie unterdrückt die Freiheit als Wert an sich.</p>
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		<item>
		<title>Eigentum und Freiheit (I)</title>
		<link>http://kpkrause.de/?p=28</link>
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		<pubDate>Sun, 29 Jun 2008 11:06:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>

		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie wir schleichend enteignet werden 
Wer sich mit dem Eigentum und dessen Bedeutung befaßt, stößt unweigerlich auf das, was Eigentum schaffen und sichern hilft: auf die Freiheit. Und Freiheit abzusichern und zu bewahren, geht nicht ohne Recht. Daher stehen die drei großen Begriffe „Eigentum, Freiheit und Recht“ miteinander in einem festen inneren Zusammenhang. Aber alle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie wir schleichend enteignet werden </strong></p>
<p>Wer sich mit dem Eigentum und dessen Bedeutung befaßt, stößt unweigerlich auf das, was Eigentum schaffen und sichern hilft: auf die Freiheit. Und Freiheit abzusichern und zu bewahren, geht nicht ohne Recht. Daher stehen die drei großen Begriffe „Eigentum, Freiheit und Recht“ miteinander in einem festen inneren Zusammenhang. Aber alle drei sind - so sicher und gefestigt sie scheinen, wenn sie errungen wurden - stets Unterhöhlungen und Angriffen ausgesetzt, alle drei müssen stets gegen sie verteidigt werden.<span id="more-28"></span></p>
<p>Unterhöhlungen sind für die meisten Bürger (anders als offene Angriffe) schwer zu erkennen – zum Beispiel dann, wenn staatliche Politik die volkswirtschaftliche Substanz des Landes verwirtschaftet. Geschieht dies – und ebendas findet in Deutschland statt - dann sind alle davon betroffen, dann verwirtschaftet die staatliche Politik das Eigentum aller. Wenn sie die staatliche Verschuldung, in astronomische Höhen treibt, belastet sie damit aller Eigentum, denn für den Schuldendienst (also Tilgung und Zinsen) müssen die Bürger aufkommen. Denen wird das Geld dafür abgenommen – entweder in Form von Steuern und Abgaben sowie in Form von Inflation, also laufender Geld- und Kaufkraftentwertung, oder aber dann, wenn es zu einem großen Zusammenbruch kommt, wenn der Staat die bisherige Währung wegwirft und zu einer neuen greift. Dann vernichtet er damit Geldvermögen, wie es Deutschland in den vergangenen achtzig Jahren immerhin schon zweimal erlebt hat, also innerhalb von nur drei Generationen.</p>
<p>Angriffe auf das Eigentum müssen nicht mit einem großen Paukenschlag daherkommen und nicht auf linke oder rechte Diktaturen beschränkt sein. Es gibt auch schleichende Enteignungen, und sie finden auch in liberalen, demokratisch verfaßten Rechtsstaaten statt: durch eine zu hohe Besteuerung, durch eine staatliche zwangsweise Einheitsversicherung für die Altersversorgung, für Krankheit, für den Pflegefall, durch die schon erwähnte Geldentwertung, die ihre Ursachen in verfehlter staatlicher Politik hat, durch aufweichenden Rechtsschutz für das Eigentum, durch ein Vordringen des Staates in zu viele Lebensbereiche, die Privatsache der Bürger sein müssen.</p>
<p>Solche schleichenden Enteignungen führen überdies dazu, daß es den Bürgern immer mehr erschwert wird, neues oder zusätzliches Eigentum zu bilden und sich mit ihm ihre Unabhängigkeit und Freiheit zu sichern. Damit findet zweierlei statt: Bestehendes Eigentum wird ausgehöhlt, und das Entstehen künftigen Eigentums behindert oder unmöglich gemacht. Ein Staat, der enteignet, treibt die Bürger in die Verarmung, und wenn die Bürger verarmen, werden sie abhängig und unfrei.</p>
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